BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Landkreis Cuxhaven macht einen Rückzieher

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Boden aus dem Fischereihafen darf in Wulsbüttel nun doch nicht verbaut werden.

Wulsbüttel. „Keine Bedenken für die vorgesehene Verwendung als Unterbau“ hieß die Aussage des Landkreises Cuxhaven auf eine Anfrage der Entsorgungsfachfirma Freimuth, Bodenmaterial aus einer Bremerhavener Baustelle in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Ortsteil Heine einzubauen. Jetzt revidierte der Landkreis aufgrund neuer Erkenntnisse die Zustimmung und forderte die Firma auf, den bereits abgekippten Boden wieder abzufahren.

Der Stein kam ins Rollen, als Bürger ihre Sorgen äußerten, dass mit belastetem Bodenmaterial nicht umweltverträglich umgegangen werde, zumal Heine als Trinkwasservorsorgegebiet ausgewiesen ist (wir berichteten). Der Landkreis überprüfte das Vorhaben erneut und forderte weitere Unterlagen des Bauherren-Planungsbüros NLG (Niedersächsische Landgesellschaft) an. Dabei wurde festgestellt, dass entgegen der anfangs angekündigten Unterbau-Verwendung der Boden nun oberflächlich als Böschungsangleichung eingebaut werden sollte. Dafür versagte der Landkreis die Zustimmung.

Zum Hintergrund: Im Fischereihafen wird gebaut, der vorhandene Boden ist als Baugrund nicht geeignet und wurde ausgebaggert. Das auf Halden gelagerte Bodenmaterial wurde im Frühjahr 2010 im Auftrag der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) auf seine Inhaltsstoffe wie giftige Schwermetalle und organische Giftstoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder polychlorierte Biphenyle (PCB) untersucht und anschließend zur Entsorgung beziehungsweise Wiederverwendung ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe ging an Entsorgungsfachfirma Freimuth. Das mit der Analyse beauftragte Institut stufte den Aushub in die von der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) festgelegten fünf Zuordnungskategorien ein (Z0-bisZ5), die eine weitere Verwendung regeln. Nur Bodenaushub der Kategorie Z0 kann überall uneingeschränkt eingebaut werden. Z1-Boden lässt einen eingeschränkten offenen Einbau zu, jedoch nicht in Trinkwasserschutzgebieten, Für Z2-Boden gelten definierte technische Sicherheitsmaßnahmen beim Einbau, höher belasteter Boden (23 und 24) ist auf Deponien einzulagern. Stark belasteter Z5-Boden muss auf Sonderabfalldeponien verbracht werden, besagen die Vorschriften.

Die festgestellten Werte für 38 untersuchte Parameter lagen bei dem Bodenaushub, um den es im Wulsbütteler Ortsteil Heine geht, überwiegend in der Klasse Z 0, also völlig unbedenklich. Für vier Stoffe jedoch ergeben sich Werte in der Klasse Z1.

In Heine sind keine Trinkwasserschutzzonen ausgewiesen, laut Regionalem Raumordnungsprogram (RROP) handelt es sich in diesem Bereich aber um ein Trinkwasservorsorgegebiet. „Wir sind sicherheitsorientiert. Das ist unser Ermessensspielraum“, begründet Wolfgang Drohm vom Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft die neuerliche Landkreis-Entscheidung, den Bodenauftrag nun doch nicht zu dulden.

Quelle: OSTERHOLZER-KREISBLATT vom 22. Juli 2010 (von Luise Bär)

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  1. Pingback: Cuxhaven - Blog - 22 Jul 2010

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