BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Deponie: Hannover schaltet sich ein

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Schöne: Das wird noch spannend/ Nutzungskonflikt Erholung kontra Sand und Deponie geht in die nächste Runde

HAGEN. Die Samtgemeinde Hagen zieht in diesen Tagen viel Interesse auf sich – Aufmerksamkeit, die ihr sonst lange verwehrt bleibt. Nicht nur die Industrie- und Handelskammer, auch die Landesregierung will sich einschalten. Einziger Makel: das Engagement gilt offenbar weniger den Interessen der Samtgemeinde und dafür mehr der Durchsetzung der am Willen der Kommune vorbei geplanten Deponie in Driftsethe.

Mit diesem Thema befasste sich der Bauausschuss der Samtgemeinde Hagen. Diesmal ging es um die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden zur Hagener Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Erholung und Freizeitnutzung“. Das Planungsbüro Instara hat die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen fachlich bearbeitet. So bearbeitet sollen sie in die Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet werden, empfahl der Ausschuss einstimmig. Danach werde der Plan öffentlich ausgelegt. Der Landkreis Cuxhaven hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Firma Freimuth im Bereich Driftsethe-Weißenberg eine Bauschuttdeponie plane und die Firma Mehrtens eine weitere Sandabbaufläche. Einer Flächennutzungsplanänderung könne nur zugestimmt werden, wenn die Samtgemeinde-Planungen mit den Vorhaben Sandabbau und Deponie vereinbar seien. Erst nach Abschluss dieser beiden Anträge (Raumordnungsverfahren) könne etwa im Herbst eine endgültige Stellungnahme abgegeben werden. Die Landschaftsarchitektinnen Dagmar Renneke und Nina Kamprad (Instara) erklärten den Ausschussmitgliedern, dass der beantragte weitere Sandabbau rechtlich nicht zu verwehren sei. „Wir nehmen diese Flächen in dem Änderungsverfahren auf, um die Folgenutzung nach dem Sandabbau für das Naherholungs- und Tourismuskonzept der Samtgemeinde zu sichern.“ Für die beantragte Bauschuttdeponie würden zur Zeit lediglich Anträge vorliegen, so dass keine raumordnerischen Vorgaben bestehen. Die unterschiedlichen Interessen zwischen der Firma Freimuth und der Samtgemeinde seien gleichrangig abzuwägen. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Küstenschutz bittet in seiner Stellungnahme um offizielle Beteiligung an dem Verfahren, „da dieses Verfahren Auswirkungen auf die Errichtung von Deponien haben könnte“. Aus Sicht der Landesabfallplanung sei ein Bedarf von regionalen Deponien „erkennbar“.

Heiner Schöne (WG-Grüne-Gruppe) wollte wissen, wie die Chancen für die Samtgemeinde auf ihre Planverwirklichung stehen. „Das wird noch spannend, das Verfahren wird wohl vor Gericht enden“, schätzte Bauamtsleiter Günter Schemkes die Situation ein. Die beauftragten Freimuth-Anwälte sollen bereits im Rathaus Akteneinsicht genommen haben. Leo Mahler (SPD) empörte sich über die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK). „Die haben unser Konzept überhaupt nicht gelesen, die sind nur damit beschäftigt, dass Freimuth seine Deponie bekommt“. Die IHK hatte angemerkt, dass das Flächennutzungsplanverfahren den Plänen der Eigentümer widerspreche und der Eindruck einer Verhinderungsplanung seitens der Samtgemeinde bestehe.

Quelle: OSTERHOLZER KREISBLATT vom 6. Januar 2010 (von Luise Bär)

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