BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Schatzgrube statt Sandkuhle

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Gemeinde Driftsethe setzt am Weißenberg auf Naherholung – Veränderungssperre gegen Deponieplan

DRIFTSETHE. Erholungsgebiet oder Bauschuttdeponie? Gegensätzlicher könnten die Planungen für das 3 Hektar große Gebiet, Weißenberg an der K 51 in Driftsethe kaum sein. Der Gemeinderat von Driftsethe hat am Montagabend die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um dort ein Erholungs- und Freizeitgebiet zu schaffen. Außerdem gibt es jetzt eine Veränderungssperre.

Das Gebiet „Weißer Berg“ in Driftsethe: Wird hier ein Naherholungsgebiet geschaffen oder entsteht doch noch eine Bauschuttdeponie? Entscheiden muss letztlich der Landkreis als Genehmigungsbehörde. Foto: kkö

Der Beschluss dieser Sperre soll verhindern, dass in dem Bebauungsplangebiet Tatsachen geschaffen werden, solange nicht vom Kreis über den Bebauungs- und den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde entschieden worden ist. So dürfen vorerst weder Gebäude errichtet noch Aufschüttungen oder Ausschachtungen vorgenommen werden. „Die Gemeinde kann sich erst einmal zurücklehnen“, betonte Prof. Dr. Hans Ganten. Der Rechtsanwalt und Baurecht-Experte erläuterte auf Einladung der Gemeinde Zweck und Inhalt der Veränderungssperre.

Teilweise renaturiert

Sie soll verhindern, dass die Bülkauer Firma Bodo Freimuth Abbruch und Recycling GmbH zum Zuge kommt. Das Unternehmen beabsichtigt, dort Bauschutt und Asbestabfälle einzulagern. Die Bülkauer Firma ist Eigentümerin der ehemaligen Bunte-Sandgrube.die zum Teil bereits renaturiert worden ist. In Richtung Renaturierung und Naherholung zielen auch die Pläne der Gemeinde Driftsethe und der Samtgemeinde Hagen. Bürgermeister Heiner Schöne berichtete, dass das Institut für Stadt und Raumplanung instara, Bremen, ein Nutzungskonzept für das Gebiet entwickelt habe – Projektname: „Schatzgrube Weißenberg“. Geplant sind Erlebnislandschaften, Wanderwege, ein Lehrpfad mit Infotafeln, Aussichtsplattform, Rast- und Grillplätze, Spielplatz mit Seilbahn und Spielfelder für Strandfußball und -volleyball. Außerdem sind Reitwege und ein Parcours mit Naturhindernissen geplant. ( kkö/us)


Drei Fragen an Günther Jochimsen Kreisdezernent

1. „Reine Verhinderungsplanung wäre rechtswidrig“ – Wie wird der Landkreis auf den Beschluss des Gemeinderats Driftsethe reagieren für die Sandkuhle und das umliegende Gebiet einen Bebauungsplan auf zustellen um das Gebiet verstärkt für die Naherholung zu nutzen?
Ich kenne bisher nur den Beschluss, nicht aber die Inhalte. Deshalb kann ich jetzt nur allgemein sagen: Wenn das eine reine Verhinderungsplanung ist, die nur darauf abzielt, die Bauschuttdeponie zu vermeiden dann wäre das rechtswidrig. Wenn die Begründung, die Naherholung gerade in dem Bereich auszubauen, nachvollziehbar ist, sieht das anders aus. Wir werden das jedenfalls im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens genau prüfen.

2. Der Gemeinderat hat auch eine Veränderungssperre beschlossen. Welche Auswirkung hat das?
Das bedeutet für die Deponie-Pläne, dass der Antrag des Investors zwar bearbeitet, aber nicht genehmigt werden kann, Für die Firma Freimuth GmbH stellt sich damit die Frage, ob es sich für sie lohnt, noch lange zu warten, oder ob sie gegen die Gemeinde Klage einreicht.

3. Die Samtgemeindebürgermeisterin betont, sie könne nicht nachvollziehen, dass in dem betreffenden Gebiet überhaupt die Planung einer Bauschuttdeponie möglich sei, weil laut Raumordnungsplan dort Naherholung und Naturschutz vorgesehen seien.
Eine Bauschuttdeponie würde weder dem Flächennutzungs- noch dem Raumordnungsplan widersprechen. Man muss genau prüfen, ob das konkrete Vorhaben den Naturschutz oder andere Nutzungen beeinträchtigen würde. Grundsätzlich geht aber von einer Bauschuttdeponie nichts Gefährliches aus. Dafür sorgt auch die Basisabdichtung.

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 9. Dezember 2009 (us)

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