BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Im Herbst fällt Deponie-Entscheidung

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Oberverwaltungsgericht in Lüneburg prüft jetzt die Begründung der Firma Freimuth für das Normenkontrollverfahren

DRIFTSETHE. Im Streit um die künftige Nutzung der Sandgrube Driftsethe-Weißenberg steht es nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zwar 1:0 für die Gemeinde Driftsethe und die Samtgemeinde Hagen, die dort eine Erlebnislandschaft planen. Aber die Bülkauer Firma Freimuth, die eine Bauschuttdeponie errichten will, gibt nicht auf. Sie setzt auf das Normenkontrollverfahren. Das wird vielleicht schon im Herbst entschieden.

Beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist jetzt die Begründung für das Normenkontrollverfahren eingegangen, das die Firma Freimuth gegen den Bebauungsplan beantragt hat. Laut dem Plan sollen am Weißenberg Erlebnislandschaften entstehen, die sich mit den Themen Rohstoffabbau und Renaturierung beschäftigen. Außerdem sollen Spiel- und Sportmöglichkeiten geschaffen werden.

Einfahrt zur Sandgrube der Bülkauer Abbruch- und Tiefbaufirma Freimuth in Driftsethe: Rund 11,4 Hektar groß ist deren Gelände. Gegen den Plan, dort eine Bauschuttdeponie zu errichten, wenden sich Gemeinde, Samtgemeinde und Bürger. Nun muss das Gericht darüber entscheiden. Foto us

Um das Gebiet am Weißenberg für die Naherholungspläne freizuhalten, hatte der Gemeinderat Driftsethe 2010 eine Veränderungssperre beschlossen. Doch dagegen wehrte sich der Bülkauer Unternehmer Freimuth und beantragte ein Normenkontrollverfahren in Lüneburg. Seine Begründung: Die Gemeinde betreibe eine reine Verhinderungspolitik. Die Nutzung des Gebiets für Naherholungszwecke und Tourismus sei nur vorgeschoben, um die Deponie zu verhindern.

Doch weil der Bebauungsplan für die rund 20 Hektar (40 Fußballfelder) große Fläche inzwischen rechtskräftig geworden war, war die Veränderungssperre nicht mehr von Bedeutung. Eine gerichtliche Entscheidung über diese Sperre wurde somit überflüssig.

Das Gericht in Lüneburg hatte nur noch zu entscheiden, wer die Kosten des Normenkontrollverfahrens trägt. Dabei ist abzuwägen, wer vermutlich die unterlegene Partei gewesen wäre. In diesem Fall wurden die Kosten von den Richtern der Firma Freimuth auferlegt. In der Begründung verwies das Gericht auf die vorliegende Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Schatzgrube Weißenberg“. Die Planungen der Gemeinde und Samtgemeinde ließen nicht erkennen, dass sie nicht verwirklicht werden könnten, da es sich um keinen großen Investitionsaufwand handele.

„Das Urteil zeigt für uns in eine gute Richtung“, hatte Samtgemeindebürgermeisterin Susanne Puvogel (SPD) im November die Entscheidung kommentiert. Sie hofft, dass es auch bei der nächsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG), in dem nochmals die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft wird, bei dieser rechtlichen Bewertung bleibt.

Gerichtssprecher Sven-Marcus Süller teilte gestern mit, dass die Behandlung von Normenkontrollverfahren üblicherweise länger dauere, doch weil dem OVG die Inhalte und Rechtspositionen der Kommunen einerseits und der Firma Freimuth andererseits weitgehend bekannt seien, könne mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr gerechnet werden – „möglicherweise im Herbst“.

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 10.05.2012 von Herbert Klonus

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