BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Beschluss zur Erweiterung ist da

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Deponie Grauer Wall soll doppelt so hoch werden – Bürgerinitiative will gegen Ausbaupläne klagen – Geld fehlt noch

SPECKENBÜTTEL. Der Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Grauer Wall ist am Donnerstag erlassen worden. Die Behörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr genehmigt, dass die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft (BEG) auf der Deponie weitere Abschnitte errichten und betreiben darf. Im Klartext: Die Deponie wird erweitert.

Wann das sein wird, steht noch nicht fest. Denn gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung (siehe unten) beim Oberverwaltungsgericht Bremen geklagt werden. „So lang der Planfeststellungsbeschluss nicht rechtskräftig ist, möchten wir uns nicht äußern“, sagt Stefan Ketteler, Geschäftsführer der BEG. Die Deponiegegner „Keine Erweiterung Grauer Wall“ (BIK.E.G) wollen sich äußern.

Die Deponie Grauer Wall liegt direkt neben dem Speckenbütteler Park. Die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft darf den Müllberg erweitern. Er soll doppelt so hoch werden. Doch noch haben Bürger vier Wochen Zeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Foto eer

„Die Bürgerinitiative wird eine Mitgliederversammlung einberufen, um die weiteren Schritte einzuleiten“, sagt deren Sprecher Günther Flißikowski. Ziel sei die Klage vor dem Oberlandesgericht. Dafür brauchen die Deponiegegner aber 20.000 Euro, die sie noch nicht zusammen haben.

2.141 Einwände hat die BIKEG mit einer Unterschriftenliste gegen die Ausbaupläne eingereicht, 117 weitere Personen hätten ihre eigenen Bedenken formuliert. Alle wurden abgewiesen. „Vor allem die Schadstoffklasse III zur Einlagerung von giftigen Stoffen bereitet den Einwendern große Sorgen“, sagt Flißikowski. Die BEG hat beantragt, jährlich 10.000 bis 50.000 Tonnen Abfälle der Klasse I und 10.000 bis 25.000 Tonnen Abfälle der Klasse III auf der Deponie zu lagern. In einer Deponie der Klasse I dürfen gering belastete Abfälle wie beispielsweise leicht ölhaltiger Boden gelagert werden. Asbest wäre ein Fall für die Deponie der Klasse III, auf der höher belastete Abfälle gelagert werden dürfen und für die besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten. „Die Deponie wird nach Ausnutzung des Ablagerungsvolumens eine Endhöhe von rund 50 Metern haben“, steht im Planfeststellungsbeschluss. Das entspricht der doppelten Höhe von heute. Ein Grund dafür ist, dass die Abfälle nicht mehr „kubusförmig“ gelagert werden dürfen, weil der Niederschlag nicht abfließen kann. Nach der neuen bundesweiten Deponieverordnung muss der Abfallhaufen deshalb künftig spitz zulaufen. In der Begründung der Planfeststellungsbehörde heißt es weiter, dass der Standort der Deponie „aus geologischer Sicht“ sehr gut geeignet sei.

Öffentliche Bekanntmachung

Der Planfeststellungsbeschluss wird amtlich bekannt gemacht. Dafür liegt er mit einer Ausfertigung aller Planunterlagen vom 15. bis 29. Mai an drei Stellen aus: im Rathaus Langen, Sieverner Straße, (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr) im Bürgerbüro im Hanse Carré (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr), im Technischen Rathaus, Fährstraße, Zimmer 109 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr). Das Stadtplanungsamt ist montags zwischen 15 und 17 Uhr erreichbar, allerdings muss vorher ein Termin vereinbart werden: ( 590 2885. Der Beschluss wird auch auf der Internetseite des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr veröffentlicht.

www.umwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen179.c.6827.de

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 11.05.2012 von Lili Mafiotte

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