BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Hagen wehrt sich gegen Schuttplatz

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Gemeinde will auf Areal ein Naherholungsgebiet schaffen / Doch in Niedersachsen fehlen Deponien für Bauabfälle

Die Gemeinde Hagen im Bremischen möchte ein Naherholungsgebiet in Driftsethe schaffen. Die Firma Freimuth möchte dort aus einer ausgedienten Sandkuhle eine Bauschuttdeponie machen. Gegensätzlicher könnten die Interessenlagen kaum sein. Die Entscheidung liegt beim Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg. Allerdings könnte die noch etwas dauern.

Die Gemeinde Hagen möchte in der Sandkuhle keinen Bauschutt – der Eigentümer des Geländes schon. Foto Luise Bär

Die Gemeinde Hagen möchte in der Sandkuhle keinen Bauschutt – der Eigentümer des Geländes schon. Foto Luise Bär

Die Beteiligten kennen sich schon lange.
Vor gut sechs Jahren legte die Firma Freimuth die Idee auf den Tisch, ihr altes Sandabbaugebiet in Driftsethe künftig als Bauschuttdeponie zu nutzen. Heute, unmittelbar vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens, ist die Lage so verfahren, dass die Experten des Gewerbeaufsichtsamtes in Lüneburg vor der Entscheidung eine Reihe von Konflikten zu lösen haben werden.

In Driftsethe, ehemals Mitgliedsgemeinde der damaligen Samtgemeinde Hagen, wollte diese Bauschuttdeponie von Anfang an niemand. Es regte sich Widerstand bei den Bürgern, der von der Kommunalpolitik aufgenommen wurde. Der Gemeinderat versuchte, die Pläne der Freimuth-Gruppe mit einem konkurrierenden Plan zu durchkreuzen.

Auf dem strittigen Areal sollte ein Naherholungsgebiet entstehen. Der Samtgemeinderat flankierte das Vorhaben durch eine Ergänzung des Flächennutzungsplans um ein „Sondergebiet Erholung und Freizeit“. Auch vom Kreistag gab es Unterstützung: Man begrüßte die Veränderung des Flächennutzungsplans im Juni 2010 ausdrücklich und stellte fest, dass seitens des Kreises „kein Bedarf an einer Bauschuttdeponie im Landkreis Cuxhaven“ erkennbar sei.

Alles in allem, so sah es zu diesem Zeitpunkt aus, würde eine Bauschuttdeponie unter solchen Bedingungen nur schwer genehmigungsfähig sein. Die Beteiligten hatten zum klassischen Konflikt Aufstellung genommen: Politik und Bürgerwillen mit dem Projekt „Schatzgrube Weißenberg“ auf der einen, Kapitalverwertungsinteresse mit dem Plan einer Bauschuttdeponie auf der anderen Seite.

Was niemand auf dem Zettel hatte: Die Bauplanung der Gemeinde Driftsethe erwies sich als angreifbar. Freimuth klagte, und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kassierte den Plan im Sommer 2013. Während Freimuth das Planfeststellungsverfahren für die Deponie vorbereitete, war der konkurrierende Plan, der diese Deponie verhindern sollte, ungültig geworden. Den überarbeiteten und – wie die Planer hoffen – gerichtsfesten Plan will die Gemeinde nun abermals öffentlich auslegen – Reitplatz, Rastmöglichkeiten und Aussichtsturm inklusive.

Unterdessen sind etliche Jahre ins Land gegangen – auch über die Einschätzung des Kreistages, der keinen Bedarf an einer Bauschuttdeponie erkennen konnte. Der Landkreis ist zwar zuständig für die Abfallwirtschaft im Kreisgebiet, aber die Fachaufsicht liegt beim Land. Und dort gibt es eine ganz eigene Betrachtung der Bedarfslage. 2009 hatte man in Niedersachsen wegen einer neuen EU-Richtlinie etliche Deponien schließen müssen, die nicht mehr den neuen Anforderungen entsprachen. Von den ehemals 69 Deponien seien nur noch zehn übrig geblieben, teilte Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) auf einem Forum „Mineralische Abfälle“ im Juni vergangenen Jahres mit.

Ein besonderer Bedarf für Deponiekapazitäten der Klasse I – hierzu zählen Boden- und Bauschuttdeponien – besteht laut Umweltministerium im Norden und Westen Niedersachsens. Dort wird außer einer Anlage im Landkreis Harburg keine weitere Deponie betrieben. Daher zählen aus Sicht der Landesabfallplanung sowohl der Landkreis Cuxhaven als auch die benachbarten Landkreise Osterholz, Verden, Rotenburg, Diepholz, Wesermarsch und Oldenburg zu dem Bereich Niedersachsens, für den insgesamt ein Bedarf an neuen Deponiekapazitäten der Klasse I besteht.

Beim Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg, wo die Entscheidung über die Planfeststellung liegt, lässt man die Dinge auf sich zukommen. Soviel steht allerdings für die stellvertretende Amts-Chefin Christina Freifrau von Mirbach fest: „Wenn das Land im Anhörungsverfahren sagt, dass es hier Bedarf an einer Deponie gibt, ist das ein starkes Argument.“ Ansonsten werde man jedes Für und Wider gegeneinander abzuwägen haben. „Das Planungsrecht der Gemeinde ist ein hohes Gut“, bestätigt von Mirbach, aber es sei für das Planfeststellungsresultat nicht das allein entscheidende Kriterium.

Das Gewerbeaufsichtsamt wird sich in dem Verfahren, das laut von Mirbach durchaus zwei Jahre dauern kann, auch um relativ kleine Details kümmern – etwa die Vermutung der Freimuth-Gruppe, dass es sich bei der „Schatzgrube Weißenberg“ nicht um ein wirklich angestrebtes Projekt, sondern um eine reine Verhinderungsplanung handelt. „Natürlich werden wir mit der Gemeinde darüber reden“, sagt von Mirbach. Immerhin blockiere die Gemeinde damit die gewerbliche Nutzung eines privaten Geländes.

Quelle: Weser Kurier vom 07.01.2015 von Michael Lambeck

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