BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Nächste Runde im Deponiestreit – Erholung oder Bauschutt in Driftsethe?

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Ein Naherholungsgebiet mit dem klangvollen Namen „Schatztruhe Weißenberg“ oder eine Bauschuttdeponie? Die Auseinandersetzungen über die künftige Nutzung des Sandabbaugeländes in Driftsethe, Ortsteil der Gemeinde Hagen im Bremischen, sind in der nächsten Runde angekommen.

Nachdem die Gemeinde Hagen ihre überarbeitete Planung des Naherholungsgebiets öffentlich ausgelegt hatte, eröffnete das Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg das Planfeststellungsverfahren für die von der Firma Freimuth projektierte Bauschuttdeponie an selber Stelle. Mit nur kurzem zeitlichen Abstand folgte in der vergangenen Woche die Eröffnung des zweiten Schauplatzes in dieser Sache: Freimuth beantragte beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan „Schatztruhe Weißenberg“. Der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts bestätigte am Donnerstag, dass das Verfahren inzwischen anhängig sei – allerdings ohne Begründung. „Die wird nachgeliefert, sobald wir über die kompletten Unterlagen verfügen“, meinte dazu Freimuth-Mitarbeiter Stefan Lührs auf Nachfrage.

Den Schritt, den Bebauungsplan der Gemeinde auf seine Zulässigkeit hin überprüfen zu lassen, war das Unternehmen schon einmal gegangen – mit durchschlagendem Erfolg. Die Planung des Naherholungsgebiets, mit der die Bauschuttdeponie verhindert werden sollte, hatte sich als juristisch nicht haltbar erwiesen und war von den Lüneburger Richtern im Sommer 2013 für ungültig erklärt worden.

Deponie oder Naherholung – die Entscheidung wird noch dauern. (Luise Bär)

Deponie oder Naherholung – die Entscheidung wird noch dauern. (Luise Bär)

Beim zweiten Anlauf ist man im Bauamt der Gemeinde Hagen guter Dinge, dass es dieses Mal besser klappt. „Die Mängelfeststellungen des Gerichts haben wir in den überarbeiteten Plan aufgenommen“, sagte Bauamtsleiter Jan-Christian Voos. Im Übrigen setzt die Gemeinde auf den Beschluss des Cuxhavener Kreistages, der die Planung der Gemeinde begrüßt und gleichzeitig die Notwendigkeit einer Bauschuttdeponie verneint hatte.

Allerdings ist das fünf Jahre her, und der Kreis ist zwar zuständig für die Abfallwirtschaft, aber die Fachaufsicht darüber liegt beim Land. Dort kommt man zwischenzeitlich zu einer anderen Einschätzung der Bedarfslage in Sachen Bauschuttdeponien. Der Grund: 2009 hatte Niedersachsen wegen einer neuen EU-Richtlinie etliche Deponien schließen müssen, die nicht mehr den neuen Anforderungen entsprachen. Jetzt heißt es aus dem niedersächsischen Umweltministerium dass es einen besonderen Bedarf an solchen Deponien im Norden und Westen des Landes gebe. Im Einzelnen beziehe sich dies auf die Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Verden, Rotenburg, Diepholz sowie Wesermarsch und Oldenburg.

Die örtliche Bürgerinitiative gegen die Bauschuttdeponie gibt sich in ihrem Internet-Auftritt kämpferisch und verweist auf „die Dimension eines Protestpotenzials in der Gemeinde Hagen im Bremischen, das sich mit Sicherheit nicht nur um Fragen des Baurechts kümmert“. Adressat dieses Hinweises ist Christina Freifrau von Mirbach, die stellvertretende Chefin des Gewerbeaufsichtsamtes, die mit Blick auf das anstehende Planfeststellungsverfahren „eine intensive Diskussion zum Bauplanungsrecht“ erwartet.

Außerdem fragt sich die Bürgerinitiative, ob „von Mirbach mit dieser Aussage das mehrfach höchstrichterlich festgestellte Recht einer Gemeinde auf Planungshoheit außer Kraft setzen will – das sollte sie lieber lassen“.

Von Mirbach, die das Planfeststellungsverfahren leitet, hatte schon Anfang des Jahres dem WESER-KURIER gegenüber bestätigt, dass die gemeindliche Planungshoheit zwar ein hohes Gut, aber nicht allein entscheidend für einen solchen Konflikt sei. „Sollte sich zum Beispiel herausstellen, dass das Land an dieser Stelle wirklich einen Bedarf für eine Bauschuttdeponie sieht, wäre das ein starkes Argument in dem Verfahren“, sagte sie weiter.

Quelle: Weser-Kurier vom 4. April 2015 (Michael Lambek)

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