BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Viele Stimmen gegen Deponie

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Bürgerinitiative Driftsethe setzt im Kampf gegen Freimuth-Pläne auf Einwendungen – Experte berät

DRIFTSETHE. Der Landkreis Cuxhaven braucht keine Deponie für Bauschutt. Das hat der Kreistag bereits 2010 beschlossen. Die Firma Freimuth will in Driftsethe dennoch eine Halde einrichten. Der Antrag liegt derzeit beim Gewerbeaufsichtsamt vor. Die Bürgerinitiative (BI) Driftsethe setzt nun auf Einwendungen der Anwohner, um das Vorhaben abzuwenden. Experte Klaus Koch erläuterte bei einem Infoabend, worauf es dabei ankommt.

Bernd Ricker (von links), Hans-Joachim Nieschlag und Heino Fromme von der BI zeigen, wie eine Deponie in Driftsethe aussehen würde. Foto Edel

Bernd Ricker (von links), Hans-Joachim Nieschlag und Heino Fromme von der BI zeigen, wie eine Deponie in Driftsethe aussehen würde. Foto Edel

Noch bis zum 22. Mai können Einwendungen an das niedersächsische Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg geschickt werden. „Das kann grundsätzlich jeder, dessen Belange von dem Vorhaben betroffen sind“, erläutert Sprecherin Christina von Mirbach auf Anfrage. Nach Ablauf der Frist prüft das Amt die Ergebnisse. Ob es einen gerechtfertigten Bedarf für eine Deponie in Driftsethe gibt, wird letztendlich dort entschieden. Ausgangspunkt dafür sind auch Erhebungen über Abfallproduktion und verfügbare Deponieflächen, die das niedersächsische Umweltministerium liefert. Gründe, um Einspruch gegen die geplante Deponie zu erheben, gibt es laut Bernd Ricker von der BI Driftsethe genug. „Verschiedene Demonstrationen haben ganz klar gezeigt: Die Bevölkerung der Gemeinde lehnt die Deponie auf ganzer Fläche ab“, sagte Ricker zum Auftakt der mit rund 100 Zuhörern gut besuchten Informationsveranstaltung in Driftsethe.

Bernd Ricker» Driftsethe wird kaputt gemacht.
Wer will schon im Schatten einer Deponie wohnen? «
Bernd Ricker von der Bi Driftsethe

Klaus Koch

 

» Die Pläne müssen kritisch hinterfragt und der Bedarf für den Bau nachgewiesen werden. «
Klaus Koch vom Umweltnetzwerk

Die vom Unternehmen Freimuth aus Bülkau beantragte Haldendeponie soll eine Fläche von rund zwölf Hektar und ein Volumen von 1,9 Millionen Kubikmetern umfassen. Laut Antrag könnten dort Bauschutt, Straßenaufbruch, Aushubböden, Gleisschotter und Baustoffe auf Gipsbasis unterkommen. Die Höhe soll maximal 32 Meter betragen. Der eingeladene Referent Koch unterstützt für das Beratungsbüro „Umweltnetzwerk Hamburg“ Bürgerinitiativen in ganz Deutschland dabei, sich gegen ungewollte Deponien zu wehren. So zum Beispiel in Ramelow in Mecklenburg-Vorpommern. Dort sollte eine Deponie für Bauschutt und Industrieabfälle eingerichtet werden. „Wir haben das ganze Verfahren bis heute gestoppt. Es ist also möglich“, meint Koch.

„Krebserregende Stoffe“
Die 13 für die mögliche Deponie angekündigten Stoffe bergen mehrere Risiken für die Umgebung, führt Koch an. „Auf einer geplanten Deponie Klasse I dürfen auch gefährliche Stoffe abgelegt werden.“ Ziegelschutt etwa könne Anhänge des krebserregenden Stoffes PAK haben. „Abfälle aus der Bausubstanz von Atomkraftwerken, die nicht mehr strahlen, können auch als normale Bauabfälle eingelagert werden. Auch in Driftsethe“, weiß Koch. Dazu kommen noch Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. „Rückstände davon neigen dazu, sich im Trinkwasser abzusetzen“, erläutert Koch. Ein weiteres Problem: „Wenn Gips im Klärwerk ankommt, macht er die biologische Stufe des Werkes kaputt.“

Koch weist darauf hin, dass alle, die von der Deponie betroffen sind, Einwendungen erheben sollen. Das können auch Anwohner der Zufahrtsstraßen sein, die durch den Lastenverkehr beeinträchtigt werden. „Mein wichtigster Punkt ist der Nachweis der Notwendigkeit einer Deponie. Darauf sollte in der Einwendung hingewiesen werden.“ Es gebe genug Deponien in der Region. Wichtig sei ebenfalls, Bedenken zu Schadstoffen in der Luft, im Boden und im Grundwasser zu vermerken

Das ist zu beachten
Einwendungen gegen geplante Bauvorhaben kann jeder betroffene Bürger schriftlich bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde einreichen. Sie können rechtlich dazu führen, dass der angemeldete Anspruch der gegnerischen Partei aufgehoben wird. Ausschlaggebend sind dabei präzise Gründe für die persönliche Betroffenheit des Absenders. Zum Beispiel gesundheitliche Bedenken. Eine besondere Form des Schriftstückes ist nicht erforderlich.
www.driftsethe-gegen-deponien.de

Quelle: Nordsee-Zeitung vom 13/14.05.2015 von Lennart Edel

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