BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Freimuth scheitert vor Gericht

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Richter weisen Klage gegen die Gemeinde Hagen zurück – Plan für Sand-Erlebniswelt bleibt wirksam

LÜNEBURG/DRIFTSETHE. Die Gemeinde Hagen plant an dem Ort eine Sand-Erlebniswelt, wo die Firma Freimuth aus Bülkau eine Bauschuttdeponie errichten will.
Klar, dass das nicht zusammenpasst. Freimuth klagte daher gegen die Planungen der Gemeinde – und verlor vor dem Oberverwaltungsgericht.

Gespräche zwischen den Parteien vor Verhandlungsbeginn (von links): Marius Raabe, Anwalt der Gemeinde, Bürgermeister Andreas Wittenberg, Hans-Martin Bertram, Planer der von Freimuth beauftragten Firma Sweco, sowie Klaus-Albrecht Sellmann, der als Anwalt Freimuth vertritt. Foto Gehrke

Gespräche zwischen den Parteien vor Verhandlungsbeginn (von links): Marius Raabe, Anwalt der Gemeinde, Bürgermeister Andreas Wittenberg, Hans-Martin Bertram, Planer der von Freimuth beauftragten Firma Sweco, sowie Klaus-Albrecht Sellmann, der als Anwalt Freimuth vertritt. Foto Gehrke

Konkret ging es im Gerichtssaal in Lüneburg um den Bebauungsplan „Schatzgrube Weißenberg“, der eine Sand-Erlebniswelt für Einheimische und Touristen rund um den Weißenberg bei Driftsethe vorsieht. Der Gemeinderat hatte ihn Anfang 2015 beschlossen.

Das Unternehmen Freimuth hatte dagegen geklagt, weil es in dem Unterfangen eine reine Verhinderungsplanung für die geplante Bauschuttdeponie in Driftsethe sieht. Es gehe der Gemeinde gar nicht wirklich darum, eine Sand-Erlebniswelt zu schaffen, so der Vorwurf. Sie wolle schlicht die Deponie verhindern. Das Oberverwaltungsgericht entschied nach einer rund einstündigen Verhandlung im Sinne der Gemeinde Hagen und stellte fest, dass das Interesse für die Schatzgrube nicht nur vorgeschoben ist. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Doch bis zur Urteilsverkündung brachte der Vorsitzende Richter Sören Claus Bürgermeister Andreas Wittenberg (parteilos) und Anwalt Marius Raabe ins Schwitzen. Claus prüfte die Absichten der Gemeinde auf Herz und Nieren. Leitend waren die Fragen, ob die Gemeinde Freimuths Deponie-Pläne beim Aufstellen des Bebauungsplans ausreichend berücksichtigt hatte und ob das Schatzgruben-Konzept ausreichend konkret und hinreichend bestimmt war.

Klaus-Albrecht Sellmann, der als Anwalt die Firma Freimuth vertrat, hinterfragte unter anderem, warum die Gemeinde in direkter Nachbarschaft zur geplanten „Schatzgrube Weißenberg“, wo sich Menschen erholen sollen, den Bau einer neuen Sandgrube gestattet habe. Genauso stellte er infrage, ob die Auswirkungen der Schatzgrube auf die Natur ausreichend berücksichtigt wurden. Kurze Zeit sah es so aus, als ob sich das Urteil aus dem Normenkontrollverfahren von 2011 wiederholen könnte. Seinerzeit hatte das Gericht den Plan der Gemeinde für unwirksam erklärt, weil das Konzept für die Sand-Erlebniswelt zu vage, zu wenig ausformuliert war.

Doch dieses Mal war die Gemeinde besser vorbereitet. Die Sand-Erlebniswelt „Schatzgrube Weißenberg“ konnte bis ins Detail beschrieben werden, samt Aussichtsplattform, Pferdebahn, Freizeitfläche und Rastbereich. Das Gericht entdeckte keine „wesentlichen Fehler“. „Es war ein langer Weg, den wir erfolgreich abgeschlossen haben“, freute sich am Ende Bürgermeister Andreas

Wittenberg. Er bedankte sich bei Bauamt, Planungsbüro und Anwalt dafür, dass dank ihrer Arbeit der Bebauungsplan weiter Bestand hat. Über die mittelbaren Konsequenzen für die Deponieplanung wollte er nicht spekulieren. Von den Bürgerinitiativen gegen die geplante Deponie waren Vertreter nach Lüneburg gereist, um als Besucher die Verhandlung zu verfolgen. Bei ihnen war die Freude über den Teilerfolg groß. „Wir haben durchgesetzt, was wir wollten“, sagte etwa Bernd Ricker aus Driftsethe.


 

Standpunkt von Jens Gehrke
Nur ein Etappensieg
Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Deponiegegnern Freude ausgelöst. Doch zugleich steht fest, dass das Urteil höchstens ein Etappensieg in ihrem Einsatz gegen die Bauschutt-Halde ist. Die Deponie wird dadurch nicht verhindert. Das Genehmigungsverfahren durch die staatliche Gewerbeaufsicht läuft weiter. Sollte am Ende Freimuth grünes Licht bekommen, muss die „Schatzgrube Weißenberg“ der übergeordneten Planung für die Deponie weichen. Auf der anderen Seite haben Gemeinde und Deponiegegner mit dem Bebauungsplan neben dem geschützten Uhu-Vorkommen ein weiteres Gegenargument, das bei der Genehmigung eine große Rolle spielt.
jens.gehrke@nordsee-zeitung.de

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 18.05.2016 von Jens Gehrke


 

Nächster Infoabend
› Was: Info-Abend der Bürgerinitiativen
› Wann: Freitag, 3. Juni, um 19 Uhr
› Wo: Mehrzweckhalle in Driftsethe, Dorfring 4
› Thema: Hans-Otto Meyer-Ott und Andreas Obermair vom Arbeitskreis Wesermarsch berichten auch dort über den geplanten AKW-Rückbau und die damit verbundene Gefährdung für die Gemeinde Hagen. Eintritt frei.

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