BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Gericht entscheidet erst 2011

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Deponie Driftsethe sorgt weiter für Zündstoff – Für Normenkontrollverfahren fehlen noch Stellungnahmen

DRIFTSETHE. Ob und wann in Driftsethe eine Bauschuttdeponie eröffnet wird, wird sich frühestens 2011 herausstellen. Erst dann ist mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu rechnen. Die Richter müssen sich mit dem Normenkontrollverfahren befassen, das die Bülkauer Firma Freimuth beantragt hat, um die Veränderungssperre durch Gemeinde und Samtgemeinde aufzuheben.

Protest in Cuxhaven bei der Sitzung des Regionalplanungsausschusses (von links): Claudia Schnars, Heino Fromme sowie Reinhard und Elrita Friedrich von der Bürgerinitiative Driftsethe gegen Deponien. Auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts müssen sie noch ein Jahr warten. FOTO: US

Die Gemeinde Driftsethe und die Samtgemeinde Hagen wollen „die natürlichen Reize des Gebiets am Weißenberg für die Naherholung und den Tourismus nutzen und ausbauen“, betont Verwaltungschefin Susanne Puvogel. Deshalb wurden die Änderung des Flächennutzungsplans und die Umsetzung des Bebauungsplans „Schatzgrube Weißer Berg“ beschlossen. Um das Gebiet am Weißenberg für die Naherholungspläne freizuhalten, hat der Gemeinderat Driftsethe eine Veränderungssperre beschlossen. Dagegen wehrt sich der Bülkauer Unternehmer Freimuth. Er beantragte ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg.

Mit Anwälten im Dialog
Die Lüneburger Richter können sich mit dem Antrag aber noch gar nicht befassen, „weil noch die Erwiderungen der Gemeinde und der Samtgemeinde fehlen“, teilte gestern Sprecher Sven-Marcus Süllow mit. Laut Mitteilung der Samtgemeindeverwaltung würden die Stellungnahmen gerade mit den Fachanwälten abgestimmt. Sie sollen in den nächsten Wochen nach Lüneburg geschickt werden. „Aber auch wenn alle Unterlagen vorliegen, ist eine Entscheidung des Gerichts frühestens im nächsten Jahr zu erwarten“, sagt OVG-Sprecher Süllow. Der Grund: Arbeitsüberlastung. „Zurzeit werden gerade erst die Normenkontrollverfahren aus dem Jahr 2007 abgearbeitet“, berichtet der Gerichtssprecher.

Im Regionalplanungsausschuss des Kreises hatte die Bürgerfraktion das Thema Deponie jetzt auf die Tagesordnung gebracht mit dem Ziel, die Deponie zu verhindern. Der Erste Kreisrat Günter Jochimsen wies aber darauf hin, dass die Firma Freimuth bislang noch gar keinen Antrag auf Genehmigung einer Deponie gestellt habe. Wenn ein solcher Antrag – inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Unterlagen – vorliege, müsse der Kreis ein Raumordnungsverfahren einleiten. In diesem Rahmen könnten die Gemeinden ihre Stellungnahmen abgeben. Letztlich könne aber das Gewerbeaufsichtsamt als Landesbehörde eine Deponie auch ohne Zustimmung der Kommunen genehmigen, wenn ein höherrangiges Interesse festgestellt werden würde.

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 4. Juni 2010 (von Herbert Klonus)

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