BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Bauschuttdeponie nimmt weitere Hürde

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Antrag der Bürgerfraktion auf Aussetzung des Raumordnungsverfahrens beim Landkreis Cuxhaven gescheitert

Landkreis Cuxhaven Driftsethe Die Bürgerfraktion (BF) hat mit ihrem Antrag auf Aussetzung eines Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Bauschuttdeponie in Driftsethe-Weißenberg keinen Erfolg gehabt. Der Regionalausschuss des Landkreises Cuxhaven folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, in dem es heißt: „das Raumordnungsverfahren (…) wird gemäß der rechtlichen Vorgaben abgearbeitet“.

Damit wurde auch der zweite Teil des BF-Antrags vom Oktober 2009 abgelehnt. Bereits im Februar hatte der Kreisausschuss auf Empfehlung des Regionalausschusses eine Ausweisung von Vorranggebieten für Bauschuttdeponien, ähnlich dem von Windkraftanlagen, abgelehnt. Kein Handlungsbedarf für eine kreisflächendeckende Untersuchung, war der Tenor.

In dem jetzt behandelten Antragspunkt führte die Bürgerfraktion als Begründung an, dass eine ursprünglich festgelegte Folgenutzung von Sandgruben nicht ohne das Einverständnis der betroffenen Gemeinden nachträglich geändert werden dürfe. Und der Driftsether Gemeinderat pocht auf die Folgenutzung als Naturentwicklungsfläche, wie sie in der Sandabbaugenehmigung von 1998 festgelegt wurde.

Die Sandgrube in Driftsethe-Weißenberg beschäftigte den Landkreis Cuxhaven. Denn die Bürgerfraktion (BF) hatte die Aussetzung des Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Bauschuttdeponie in dem Bereich beim Kreis beantragt. Aber ohne Erfolg. FOTO:LUISE BÄR

Kein Grund für Aussetzung
Kein Grund ein Raumordnungsverfahren auszusetzen, erklärte der erste Kreisrat Günter Jochimsen. Der Landkreis in seiner Funktion als untere Landesplanungsbehörde sei zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens verpflichtet, wenn die dazu erforderlichen Gutachten und Untersuchungen mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vorlägen.

In der im August 2009 von der Firma Freimuth beantragten Antragskonferenz zur Errichtung einer Bauschuttdeponie legte die Behörde fest, welche Unterlagen die Firma beizubringen hat. Unter anderem werden Brutvogelbestände kartiert, die Arbeiten sind nicht abgeschlossen, dementsprechend liegen sie zurzeit nicht vor.

An dem Raumordnungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange, Samtgemeinde Hagen und Gemeinde Driftsethe beteiligt. Die Verfahrensunterlagen werden einen Monat der Öffentlichkeit ausliegen. „Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern“, zitiert Ulrike Thiessen, Amt für Regionalplanung, die gesetzlichen Vorgaben im Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG). Nach der Auswertung und Bewertung der Anregungen und Bedenken findet im Anschluss das Planfeststellungsverfahren statt, ebenfalls mit Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung.

Die Gemeinde Driftsethe verfolgt eine weitere Möglichkeit, die Bauschuttdeponie zu verhindern. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens hat sie eine Veränderungssperre für die Sandgrube beantragt. Dagegen klagt Firma Freimuth und hat ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Zurzeit sind die Samtgemeinde Hagen und Gemeinde Driftsethe aufgefordert, ihre Standpunkte zu begründen, bevor die Richter entscheiden werden. Die laufende Klage habe keinen Einfluss auf die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, so Jochimsen.

Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe verfolgten die Ausschusssitzung und zeigten ihren Protest in Form mitgebrachter Plakate, auf denen ein großes „NEIN!“ zu Deponien in der Samtgemeinde Hagen stand. Das rechtsstaatliche Verfahren sei im Regionalausschuss nicht zu ändern, aber „es ist ein Ruck durch die Fraktionen gegangen“, gab Claudia Schnars (BI Driftsethe) eine Einschätzung zur Ausschusssitzung. Fraktionsmitglieder aus SPD, Grünen, CDU und Bürgerfraktion hätten deutlich gemacht, dass sie eine Deponie am angepeilten Standort nicht für vertretbar halten.

Vom Dorf sei die mögliche Deponie gerade 600 Meter Luftlinie entfernt, sagt Elrita Friedrichs, die die Sitzung im Kreishaus verfolgte. Ihre und weitere Familien in Einzellage wohnen dichter dran, zwischen 50 und knapp 200 Metern Entfernung. Lärm, Staub, Lastwagenverkehr und ein über 30 Meter hoher Schuttberg würden ihre Wohn- und Lebensqualität und den Wert ihrer Immobilien stark mindern, befürchtet Friedrichs. Auch wenn die Bürgerfraktion ihre Anträge aus Verfahrensgründen nicht durchsetzen konnte, begrüßte Friedrichs die ablehnende Haltung von Regionalausschussmitgliedern.

Quelle: OSTERHOLZER KREISZEITUNG vom 5. Juni 2010 (von Luise Bär)

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