BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Deponie-Verfahren wird abgearbeitet

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Bürgerfraktion blitzt mit Antrag ab

Hagen Landkreis Cuxhaven.
Kein Erfolg für den Antrag der Bürgerfraktion auf Aussetzung eines Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Bauschuttdeponie in Driftsethe-Weißenberg. Der Regionalausschuss des Landkreises Cuxhaven folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, „das Raumordnungsverfahren … wird gemäß der rechtlichen Vorgaben abgearbeitet“.

Als Begründung führte die Bürgerfraktion in ihrem Antrag an, dass eine ursprünglich festgelegte Folgenutzung von Sandgruben nicht ohne das Einverständnis der betroffenen Gemeinden nachträglich geändert werden dürfe. Und der Driftsether Gemeinderat pocht auf die in der Sandabbaugenehmigung von 1998 festgelegte Folgenutzung als Naturentwicklungsfläche.

Kein Grund ein Raumordnungsverfahren auszusetzen, erklärte der erste Kreisrat Günter Jochimsen. Der Landkreis in seiner Funktion als untere Landesplanungsbehörde sei zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens verpflichtet, wenn die dazu erforderlichen Gutachten und Untersuchungen mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen.

In der im August 2009 von der Firma Freimuth beantragten Antragskonferenz zur Errichtung einer Bauschuttdeponie legte die Behörde fest, welche Unterlagen die Firma beizubringen hat. Unter anderem werden Brutvogelbestände kartiert, die Arbeiten sind nicht abgeschlossen, dementsprechend liegen sie zur Zeit nicht vor. An dem Raumordnungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange, die Samtgemeinde Hagen und die Gemeinde Driftsethe beteiligt. Die Verfahrensunterlagen werden einen Monat zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit ausliegen. „Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern“, zitiert Ulrike Thiessen, Amt für Regionalplanung die gesetzlichen Vorgaben im Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG).

Nach der Auswertung und Bewertung der Anregungen und Bedenken findet im Anschluss das Planfeststellungsverfahren statt, ebenfalls mit Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung.

Die Gemeinde Driftsethe verfolgt eine weitere Möglichkeit, die Bauschuttdeponie zu verhindern. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens hat die Gemeinde eine Veränderungssperre für die Sandgrube beantragt. Dagegen klagt Firma Freimuth und hat ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg angestrengt.

Zur Zeit sind die Samtgemeinde Hagen und Gemeinde Driftsethe aufgefordert, ihre Standpunkte zu begründen, bevor die Richter entscheiden werden. Diese laufende Klage habe keinen Einfluss auf die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, stellte Jochimsen klar. Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe verfolgten die Ausschusssitzung und zeigten ihren Protest in Form mitgebrachter Plakate, auf denen ein großes „NEIN!“ zu Deponien in der Samtgemeinde Hagen stand.

Quelle: OSTERHOLZER-KREISBLATT vom 7. Juni 2010 (von Luise Bär)

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