BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Noch kein Grund zum Jubeln

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Deponieplanung Driftsethe: Gewerbeaufsichtsamt nimmt Stellung – „Wir müssen jeden Antrag prüfen“

DRIFTSETHE. Auch wenn der Landkreis die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt hat und hinter den Naherholungsplänen für das Gebiet Driftsethe-Weißenberg steht, bedeutet das noch nicht das endgültige Aus für den von der Firma Freimuth geplanten Bau der Deponie. Das teilt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg mit.

 

Rund 400 Menschen beteiligten sich im April an der Demo gegen die geplante Deponie in Driftsethe-Weißenberg. Auch wenn es jetzt für die GegnerZwischenerfolge im Kampf gegen die Deponiepläne gibt – ganz ist das Vorhaben immer noch nicht vom Tisch. Foto kkö

Zwar liege dem Amt bisher kein Planfeststellungsantrag der Firma Freimuth vor, aber wenn dies der Fall wäre, müsste das Verfahren in Gang gesetzt werden. „Ein Flächennutzungsplan stellt lediglich eine vorbereitende, grobe Bauleitplanung dar, die keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung entfaltet.“ Das hat jetzt die stellvertretende Leiterin des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts, Christina von Mirbach, der Samtgemeinde Hagen mitgeteilt.

Von Mirbach reagierte damit auf eine Anfrage von Samtgemeindebürgermeisterin Susanne Puvogel. Die Verwaltungschefin wollte – auch im Sinne der Bürgerinitiativen – von der Landesbehörde wissen, ob sie überhaupt noch tätig werden muss, nachdem der Kreis den geänderten Flächennutzungsplan genehmigt und angekündigt hat, das Raumordnungsverfahren mit der beantragten Deponie einzustellen. Die Antwort darauf ist deutlich: Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun.

„Auch das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für ein Vorhaben“, betont Christina von Mirbach vom Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg. Die Genehmigungsfähigkeit eines Projekts wie der Deponie werde ausschließlich im konkreten Zulassungsverfahren geklärt und entschieden. Im Planfeststellungsverfahren für die Deponie seien die Belange der Raumordnung zwar zu berücksichtigen, aber nur ein öffentlicher Belang unter vielen anderen. Ob dann ein Vorhaben verwirklicht werden könne, richte sich ausschließlich danach, ob es den Anforderungen des Fachgesetzes, hier: des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, entspreche.

Welches Gewicht dem Flächennutzungsplan und dem Wunsch nach der Gestaltung einer Freizeit- und Erlebnislandschaft tatsächlich zukomme, „würde ich zu gegebener Zeit im Rahmen einer Abwägungsentscheidung beurteilen“, teilt die stellvertretende Behördenleiterin von Mirbach weiter mit.

Gegenüber den ortsplanerischen Vorstellungen der Gemeinde Driftsethe wären vor allen Dingen die Belange der Abfallwirtschaftsplanung vom Gewerbeaufsichtsamt zu berücksichtigen. Träger der Abfallwirtschaftsplanung ist das Landes-Ministerium für Umwelt. Für die Abfallwirtschaftsplanung liege ein Plan im Entwurf vor, der in der Region Cuxhaven, Rotenburg/Wümme Bedarf für mehrere Boden- und Bauschuttdeponien der Deponieklasse I sehe. In dem Zusammenhang würde sie, so von Mirbach weiter, auch vom Kreis Cuxhaven als dem zuständigen öffentlichen Entsorger eine Aussage darüber verlangen, „ob und wie er die Entsorgungspflicht für Boden- und Bauschuttabfälle in der Region ohne Unterstützung durch eine Deponie in privater Trägerschaft umweltverträglich sicherstellen würde“.

Hagens Bauamtsleiter Günther Schemkes hat den Brief aus Lüneburg mit Interesse studiert. Unterm Strich „steht da für mich nichts Neues drin“. Für Schemkes ist ohnehin klar, wo der Deponiestreit endet: vor Gericht.

Christina von Mirbach Gewerbeaufsichtsamt: „Ich würde auch den Landkreis fragen, wie er denn die Entsorgung für Bauschuttabfälle sicherstellen will“.

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 21.10.2010 (von Herbert Klonus)

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