BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

F-Plan verhindert Deponie nicht

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HAGEN. Die Freude im Hagener Rathaus über den ‚Etappensieg‘ gegen die Errichtung einer Bauschuttdeponie in Driftsethe-Weißenberg durch die erfolgte Genehmigung des Flächennutzungsplanes für dieses Gebiet hat einen argen Dämpfer bekommen. Im öffentlich gemachten Schriftverkehr der Samtgemeindeverwaltung mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg (Genehmigungsbehörde für Deponien) stellt die stellvertretende Behördenleiterin Christine von Mirbach klar: ein Flächennutzungplan der Samtgemeinde oder Bebauungsplan (Gemeinde Driftsethe) schließt die Errichtung einer Deponie nicht aus.

Auch wenn das von der privaten Betreiberfirma Freimuth beantragte Raumordnungsverfahren für die Deponie durch den Flächennutzungsplan eingestellt werde, könne die Firma das Planfeststellungsverfahren über das Gewerbeaufsichtsamt als Hilfsbehörde des Landes einleiten. Nach einem Abwägungsprozess zwischen der Abfallwirtschaftsplanung des Landes Niedersachsen und den örtlichen Plänen werde die Entscheidung gefällt. Wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Standort einer Bauschuttdeponie erfüllt werden, gebe es keinen Grund die Genehmigung zu versagen. Hierfür sei das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) maßgebend. Weiter gelte nach dem Bundesbaugesetz (§ 38) für Deponie-Errichtungen ein Privileg, wenn sie überörtliche Bedeutung haben. Das sei für den Standort Driftsethe-Weißenberg zu treffend, habe das Niedersächsische Umweltministerium fest gestellt.

Landtagsabgeordnete Daniela Behrens (SPD) hatte eine entsprechende Anfrage im Landtag gestellt, der Bedarf von mehreren Deponien im nordwestlichen Niedersachsen wurde bestätigt (wir berichteten).

Zur Zeit liege dem Gewerbeaufsichtsamt kein Antrag der Firma Freimuth auf ein Planfeststellungsverfahren vor, ebenso wenig ein Antrag der Firma Kriete, die in Haaßel (Landkreis Rotenburg) eventuell eine Bauschuttdeponie plane. Mit beiden Firmen habe es allerdings ‚Sondierungsgespräche‘ gegeben, führt Mirbach in ihrem Schreiben aus.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte Bernd Ricker (Bürgerinitiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe). Er hatte die Anfrage an die Samtgemeinde gestellt, ob es sein könne, ‚dass ein Flächennutzungsplan mit einem riesigen Aufwand erstellt und anschließend vom Landkreis genehmigt wird und Entscheidungsträger des Landes sich nicht daran halten müssen‘. Daraufhin wandte sich Bauamtsleiter Günther Schemkes mit einer Anfrage an das Gewerbeaufsichtsamt, den momentanen Sachstand zu beurteilen. Mirbach gab der Verwaltung umfangreiche allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Planfeststellungsverfahrens für die mögliche Deponie.

Quelle: OSTERHOLZER KREISBLATT vom 22. Oktober 2010 (von Luise Bär)

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