BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Bremen muss A281 neu planen

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Bürger setzen sich mit Protesten vor Gericht durch / „Ohrfeige für die Politik“

Bremen. Eine Vollbremsung: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern die Planungen für den Bauabschnitt 2/2 der Autobahn 281 gekippt. Die Bremer Pläne wurden als rechtswidrig eingestuft. Die betroffenen Bürger konnten sich mit ihren Klagen gegen die Trasse in weiten Teilen durchsetzen. Verkehrssenator Reinhard Loske (Grüne) kündigte sofort eine „anwohnerfreundliche Neuplanung des Autobahnknotens“ an.

Für die betroffenen Bürger war der gestrige Richterspruch ein Anlass zu offener Freude. Norbert Breeger, Sprecher der Bürgerinitiativen, sagte im Interview mit dieser Zeitung: „Das ist ein Erfolg von David gegen Goliath. Eine schallende Ohrfeige für Planer, Verwaltung und Politik.“ Er forderte neue und transparente Planungen für das betreffende Autobahn-Teilstück.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die aktuelle Streckenführung für den Bauabschnitt 2/2 durch den geltenden Flächennutzungsplan nicht gedeckt sei. Die Trasse weiche „räumlich und konzeptionell“ davon ab, heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Deshalb hätte die jetzt geplante Variante „bereits in einer Grobanalyse ausscheiden müssen.“

Außerdem bezeichnete es das Bundesverwaltungsgericht als Fehler, dass die neuen Überlegungen für den Bauabschnitt 5 nach Brinkum nicht in die Planungen eingeflossen seien. Defizite sehen die Richter schließlich auch bei der Bewertung der sogenannten Querspange, die den Verkehr von der A281 direkt auf die Kattenturmer Heerstraße führen sollte.

Die aktuellen Beschlüsse zum Bauabschnitt 2/2 haben die Richter dennoch nicht aufgehoben. So könnten zum Beispiel Mängel durch eine Änderung des Flächennutzungsplans in einem „ergänzenden Verfahren“ behoben werden.

Unklar blieb gestern, welche genauen Folgen das Urteil hat. Eine detaillierte Begründung lag noch nicht vor. Senator Loske stellte Verbesserungen für die Anwohner in Aussicht. So soll zum Beispiel auf die umstrittene Querspange verzichtet und der Knoten Kattenturm neu geplant werden. Der Senator beauftragt die Planungsgesellschaft Deges, die Pläne zu verändern. Erste Ergebnisse sollen dem Vernehmen nach Anfang kommenden Jahres vorliegen.

Gleichzeitig will Loske Gespräche mit dem Bund aufnehmen, „über die vom Gericht geforderte gemeinsame Planung des Bauabschnitts 2/2 mit der Bundesstraße 6n“. Gemeint ist damit der 5. Bauabschnitt, der die Verbindung zur A1 bei Brinkum herstellen soll.

Loske-Sprecher Michael Ortmanns betonte, dass die Planung für den Abschnitt 2/2 aus der Zeit der SPD-CDU-Regierung stamme. Die Trasse sei 2003 festgelegt worden. Bisher lautete die offizielle Sprachregelung, dass das Teilstück im Jahr 2016 für den Verkehr freigegeben werden soll. Gestern sagte Ortmanns, der Zeitrahmen für die nun notwendigen Schritte sei nicht abzuschätzen. Bei den Planungen müsse nun „Sorgfalt vor Eile“ gehen. Beobachter halten im ungünstigsten Fall eine Verzögerung von bis zu zehn Jahren für denkbar.

Das Urteil der Leipziger Richter hat ein breites Echo hervorgerufen. Der Grünen-Fraktionschef Matthias Güldner hatte sich bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung für eine teilweise Neuplanung ausgesprochen. Er sagte: „Die Planung in der bisherigen Form ist damit vom Tisch.“ Allerdings plädierte er weiter dafür, den Autobahnring zügig zu schließen. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe erklärte: „Unser Ziel muss es sein, die Planungen so abzuändern, dass sowohl das Güterverkehrszentrum (GVZ) zeitnah an den Arster Zubringer angeschlossen werden kann, wie auch notwendige Verbesserungen im Sinne der Anwohner erreicht werden.“ CDU und FDP machten sich dafür stark, den vorhandenen Autobahntorso zunächst vierspurig an die Neuenlander Straße anzubinden und gleichzeitig weiter zu planen.

Der drohende Zeitverlust spielte bei einer Reaktion von Handelskammer-Präses Otto Lamotte die zentrale Rolle. Die Behörden müsse sich nun bemühen, den Schaden für Bremen zu begrenzen, sagte er.

„Die A281 als Torso kommt nicht infrage, die schnellstmögliche Anbindung an die A1 muss erfolgen.“ Gegen die A281 sind weitere Verfahren anhängig. So haben Mitglieder der Interessengemeinschaft Seehausen Klage gegen den geplanten Wesertunnel in seiner jetzt geplanten Form eingereicht. Das gestrige Urteil ist deshalb in Seehausen auf Beifall gestoßen.

A281-Bauabschnitt 2/2:
2.200 Meter lang ist der geplante Bauabschnitt 2/2. Die geschätzten Baukosten liegen bei rund 80 Millionen Euro. Die – bis gestern – geplante Trasse führt vom Neuenlander Ring bis zum Autobahnzubringer Arsten. Die Planer hatten außerdem eine separate Abbiegespur auf die Kattenturmer Heerstraße vorgesehen, die sogenannte Querspange. Der Bauabschnitt 2/2 wird in den vergangenen zwei Jahren eng mit dem 5. Bauabschnitt diskutiert. Wunschtrasse hierfür: Vom heutigen Hornbach-Gelände ausgehend unter der Landebahn hindurch in Richtung A1 bei Brinkum.

Quelle: WESER KURIER vom 25.11.2010 von Michael Brandt

Siehe auch den Bericht in der NORDSEE-ZEITUNG vom 12.11.2010: Frage nach dem Sinn des Groß-Knotens

Ein Kommentar

  1. Die ges.Planunug wurde von Anfang auf Verhinderung angelegt. Das Ergebnis von gelebter Demokratie.

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