BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Bauschuttdeponie in Driftsethe

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3. Dezember 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information teilen wir Ihnen zu der von uns geplanten Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Boden-Bauschuttdeponie, einer Deponie der Klasse 1, in der Nähe der Ortschaft Driftsethe, Samtgemeinde Hagen, Landkreis Cuxhaven, Folgendes mit:

Nachdem der Landkreis Cuxhaven das von uns beantragte Raumordnungsverfahren ohne eine landesplanerische Feststellung eingestellt hat, bereiten wir nunmehr den Antrag für das erforderliche Planfeststellungsverfahren vor. Die Deponie soll in einer ehemaligen Bodenabbaustätte eingerichtet werden, da sich solche Standorte erfahrungsgemäß gut für derartige Vorhaben eignen. Nach der Abfallwirtschaftsplanung des dafür zuständigen Umweltministeriums besteht entgegen der offenbar vom Landkreis Cuxhaven vertretenen Auffassung für die Region zu der der Landkreis Cuxhaven gehört ein Bedarf für solche Deponien. Das deckt sich mit dem Ergebnis unserer Analyse der wirtschaftlichen Situation auf diesem Sektor der Abfallwirtschaft.

In dem Planfeststellungsverfahren erhalten alle Träger öffentlicher Belange, wie z. B. die Gemeinde Driftsethe und die Samtgemeinde Hagen, die von ihrem Aufgabengebiet her berührt sind, Gelegenheit zur Stellungnahme. Ferner werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden können, kann dann innerhalb einer bestimmten Frist Einwendungen gegen den Plan erhaben.

Bestärkt durch den vom Umweltministerium festgestellten Bedarf für die geplante Boden-Bauschuttdeponie hoffen wir, dass diese Öffentlichkeitsbeteiligung dazu beiträgt, die Diskussion um das Vorhaben zu versachlichen und nach unserer Meinung unbegründete Sorgen auszuräumen. So ist z. B. nicht geplant, asbesthaltige Stoffe abzulagern. Es wird nur Boden und Bauschutt abgelagert. Müllablagerungen wird es ebenfalls nicht geben.

Zu allen die Einwohner in der näheren und ferneren Umgebung der Deponie berührenden denkbaren und im Vorfeld der Planfeststellung heftig diskutierten nachteiligen Auswirkungen werden die Planunterlagen nachprüfbare Aussagen enthalten.

Wenn die Bürger das wünschen, sind wir im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung – also im Laufe der Auslegung der Planunterlagen – auch zu zusätzlichen Informationen bereit, um möglicherweise noch offen gebliebene Fragen zu beantworten.

Die Entscheidung liegt dann beim Staatl. Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg. Es hat zu prüfen, ob sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, und die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Über die Einzelheiten dieses Verfahrens hat das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt die Bevölkerung bereits wiederholt unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Freimuth
Abbruch und Recycling GmbH

Quelle: Mitteilung an die Presse vom 03.12.2010

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