BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Rat stimmt für die Driftsether Schatzgrube

| Keine Kommentare

Mehrtens-Bau stellt Sandgrube zur Verfügung – Firma Freimuth kündigt gerichtliche Schritte an

Driftsethe. Der Driftsether Gemeinderat hat einstimmig dem Satzungserlass zum Bebauungsplan (B-Plan) „Schatzgrube Weißenberg“ zugestimmt. Mit der Firma Mehrtens-Bau GmbH schloss die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag über dessen Sandgrube-Nachnutzung. Hier soll das Kernstück für Freizeitsport, Erholung und Naturerlebnis entstehen.

Bürgermeister Heiner Schöne (Wählergemeinschaft) erläuterte den 21 Seiten umfassenden Vertrag, der die zukünftige Flächengestaltung und Rekultivierung festlegt. Die Gemeinde Driftsethe erhält für 25 Jahre das unentgeltliche Nutzungsrecht. Laut Vertrag bestehe kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Gemeindepläne, so Schöne. „Wenn zum Beispiel eine Deponie käme, haben wir ein Rücktrittsrecht.“ Mehrtens verpflichtet sich, innerhalb der kommenden vier Jahre den Sandabbau auf seinem rund vier Hektar großen Areal einzustellen, dann wird die Grube ausgebeutet sein. Die dort installierte Recyclinganlage für Straßenbruch, Beton und Ziegel wird innerhalb weiterer drei Jahre abgezogen, demnach bis zum Jahre 2018.

Gerd Wüst und Heinrich Tienken (beide CDU) wollten den von einem Juristen aufgesetzten Vertrag durch einen weiteren Fachmann überprüfen lassen – „zur zusätzlichen Absicherung“. Mit diesem Vorschlag konnten sie sich nicht durchsetzen. Mit sechs Ja-Stimmen zu zwei Enthaltungen wurde dem städtebaulichen Vertrag zu gestimmt. Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gingen eine Reihe von Stellungnahmen ein. Das Planungsbüro instarara (Institut für Stadt- und Raumplanung Prof. Dr. Hautau & Renneke GmbH) hatte die Abwägungen vorgenommen. Darunter war auch eine Stellungnahme der Firma Freimuth, die mit ihrer Sandgrube im B-Plangebiet liegt und unmittelbar an die Mehrtens-Grube anschließt. Wie mehrfach berichtet, plant das Bülkauer Recyclingunternehmen hier eine Bauschuttdeponie. In ihrer Stellungnahme kündigt sie eine gerichtliche Nachprüfung des B-Planes an. Bereits nach dem Beschluss zur Aufstellung des B-Planes und einer Veränderungssperre hat die Firma vor fast einem Jahr ein Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgericht eingeleitet, über das noch nicht entschieden wurde.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt wird der B-Plan „Schatzgrube Weißenberg“ rechtskräftig.

Quelle: OSTERHOLZER KREISBLATT vom 12.03.2011 von Luise Bär

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.