BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Einzelpetition an den Niedersächsischen Landtag

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15.10.2010

An den
Niedersächsischen Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1

Über welche Entscheidung/Maßnahme/Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition):

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz hat im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Hagen „Schatzgrube Weißer Berg“ (Driftsethe) in seiner Stellungnehme mitgeteilt: „Die Planung einer DK I-Deponie im nördlichen Landesgebiet einschließlich des Landkreises Cuxhaven ist unter dem Gesichtspunkt der Entsorgungssicherheit für mäßig belastete mineralische Abfälle grundsätzlich erforderlich.“

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

Das Ministerium berücksichtigt nicht die regionalen Gegebenheiten bzw. den tatsächlichen Bedarf an Bauschuttdeponien in unserer Region. Mit der BEG-Deponie „Grauer Wall“ in Bremerhaven haben wir eine Entsorgungsmöglichkeit, die sehr zentral bzw. “mitten“ im Landkreis Cuxhaven liegt. Die Kapazitäten der (öffentlichen) Deponie sind bei Weitem nicht erschöpft.

Zu dem wird in der Region eine weitere DK I-Deponie geplant: Die Firma Kriete hat einen entsprechenden Antrag für den Landkreis Rotenburg gestellt. Dabei handelt es sich nicht – wie in unserem Fall – um eine Fläche mit unmittelbar angrenzender Wohnbebauung und einem benachbarten Natur- und Landschaftsschutzgebiet, sondern um ein Gebiet, auf dem vor etwa 10 Jahren bereits eine Hausmülldeponie genehmigt worden ist, die dann aber nicht realisiert wurde.

Das Land Niedersachsen versäumte es acht Jahre lang – seit Bekanntwerden der neuen EU-Deponierichtlinie – den drohenden Entsorgungsengpass vorzubeugen, konkreten Bedarf zu ermitteln sowie geeignete Standorte für Deponien auszuwählen und diese im Landesraumordnungsprogramm auszuweisen.

Bei der in der Samtgemeinde Hagen geplanten und vom Landesumweltministerium offensichtlich unterstützten Deponie handelt es sich um profitorientierte Investitionspläne eines privaten Abbruchunternehmers, der seinen Bauschutt aus unterschiedlichen Herkunftsregionen – möglichst rentabel – entsorgen will.

Der Landkreis Cuxhaven sieht – im Gegensatz zum Land Niedersachsen – keinen Bedarf für eine öffentliche Deponie der Klasse I und hat so der F-Plan-Änderung der Samtgemeinde Hagen zugestimmt und das Raumordnungsverfahren für die geplante Deponie der Firma Freimuth Abbruch- und Recycling GmbH, Bülkau eingestellt.

Das Land Niedersachsen bzw. in dessen Namen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg soll die in der Samtgemeinde Hagen geplante Deponie nicht genehmigen, weil:
– der tatsächliche Bedarf nicht gegeben ist (bei der Einschätzung des Umweltministeriums handelt es sich um eine bloße Behauptung)
– keine landesweite Bedarfsermittlung erfolgt ist
– keine landesweite Standortanalyse durchgeführt wurde
– die Planungshoheit des Landkreises Cuxhaven und der Samtgemeinde Hagen zu achten sind.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen das Landesministerium für Umwelt- und Klimaschutz sowie gegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Im Landesraumordnungsprogramm müssen auf der Grundlage einer konkreten und landesweiten Bedarfsermittlung sowie einer umfassenden landesweiten Standortanalyse Deponiestandorte ausgewiesen werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:

Die Firma Bodo Freimuth Abbruch- und Recycling GmbH aus Bülkau hat die Errichtung einer Bauschuttdeponie der Kategorie I am „Weißen Berg“ in Driftsethe (Samtgemeinde Hagen) beantragt. Bei der Realisierung des Vorhabens wäre ich unmittelbar betroffen, da ich in der Nähe wohne (eigenes Haus/eigenes Grundstück)

Driftsethe, 15.10.2010
Claudia Schnars

 

 

Antwort

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

17.03.2011

Sehr geehrte Frau Schnars,

Ihre Eingabe betr. Planung einer DK 1-Deponie in der Samtgemeinde Hagen,
hat der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages beraten.

Das für die Angelegenheit zuständige Ministerium hat zu der Eingabe Stellung genommen. Der Ausschuss hat Ihre Eingabe und die Stellungnahme erörtert. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie über die Sach- und Rechtslage, wie sie sich aus der Stellungnahme ergibt, unterrichtet werden sollen und die parlamentarische Behandlung der Angelegenheit damit abgeschlossen wird.

In seiner Sitzung am 17.03.2011 hat der Landtag die Auffassung des Ausschusses gebilligt.
/ Zu Ihrer Unterrichtung ist daher die Stellungnahme des Ministeriums beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Vockert
Vizepräsidentin

 

 

Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz zu der Landtagseingabe 01920/09/16

Claudia Schnars, 27628 Driftsethe

Betr.: Planung einer DK 1-Deponie in der Samtgemeinde Hagen

Zu der Petition nehme ich wie folgt Stellung:

Mit ihrer Landtagseingabe weist Frau Claudia Schnars aus Driftsethe darauf hin, dass sie Eigentümerin eines Hauses und Grundstückes in der Nähe einer Bodenabbaustätte sei, in der die Firma Bodo Freimuth Abbruch – und Recycling GmbH eine Deponie der Klasse 1 errichten möchte. Frau Schnars sieht sich durch das Projekt nachteilig betroffen und führt Argumente dafür an, dass nach ihrer Ansicht die Errichtung einer Deponie an dieser Stelle nicht erforderlich sei. Frau Schnars möchte erreichen, dass die projektierte Deponie nicht genehmigt wird.

Hierzu ist folgendes festzustellen:

1) Bedarf von Ablagerungskapazitäten in Niedersachsen

Der Bestand an öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II ist im Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen – Teilplan Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Abfälle – dargestellt und den zu erwartenden Ablagerungsmassen gegenübergestellt. Der Bestand an Deponien in Niedersachsen hat sich vermindert, nachdem zu den Stichdaten 01.06.2005 und 15.07.2009 diejenigen Deponien stillgelegt worden sind, die die jeweils geforderten Anforderungen der früheren Abfallablagerungsverordnung nicht vollständig einhielten.
Nach dem 15.07.2009 werden an öffentlich zugänglichen Deponien in Niedersachsen noch 19 Deponien der Klasse II, 8 Deponien der Klasse I sowie die Massenabfalldeponie Alversdorf betrieben. Bei der Deponieklasse II steht einer Restkapazität von geschätzt 18,0 Millionen Megagramm (Mg) eine Ablagerungsmasse von ca. 0,56 Millionen Mg pro Jahr gegenüber. Bei der Deponieklasse 1 betragen die Restkapazität ca. 5,2 Millionen Mg und die jährliche Ablagerungsmasse ca. 1,02 Millionen Mg pro Jahr.

Der Bestand an Deponien der Klasse II ist aufgrund der dargestellten Relation auch langfristig als auskömmlich anzusehen. Demgegenüber ist für Deponien der Klasse I regional der Bedarf für künftige Anschlusskapazitäten gegeben, zumal die vorhandenen Deponiestandorte der Klasse I nicht gleichmäßig über das Land verteilt sind.

2) Ablagerungskapazitäten im Nordwesten Niedersachsens und im Bremer Umland

Im Nordwesten Niedersachsens und im Bremer Umland gibt es für die Ablagerung von Ab-fällen der Deponieklasse I nur einen Deponieabschnitt auf der Zentraldeponie des Landkreises Rotenburg/Wümme, der in absehbarer Zeit verfüllt ist. Weitere Deponien der Klasse I werden im genannten Gebiet zurzeit nicht betrieben.

Private Investoren haben diese Situation erkannt und zum Anlass genommen, Planungen für entsprechende Deponien zu entwickeln. Dem MU sind in diesem Zusammenhang zwei Vorhaben bekannt:

– Planung der Firma Freimuth am Standort Driftsethe
– Planung der Firma Kriete in Haaßel in der Samtgemeinde Selsingen

Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist in beiden Fällen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg. Zu dem Vorhaben der Firma Freimuth liegt dort noch kein Antrag vor. Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der Deponie in der Samtgemeinde Selsingen sind vor kurzem von der Firma Kriete beim GAA Lüneburg eingereicht worden.

Der geplante Standort für die Bauschuttdeponie in der Samtgemeinde Selsingen war Anfang der 1990er Jahre bereits als Hausmülldeponie (Deponieklasse II) für den Landkreis Rotenburg/Wümme genehmigt worden. Weil zwischenzeitlich entschieden wurde, den Hausmüll in einer Anlage in Hamburg zu verbrennen, ist die Deponie nicht errichtet worden und die Genehmigung erloschen. Für die aktuelle Planung möchte die Firma „Kriete Kaltrecycling GmbH“ aus Seedorf eine Teilfläche von ca. 11 Hektar der ehemaligen genehmigten Fläche nutzen, um eine Deponie für schwach belastete mineralische Abfälle einzurichten. Dafür ist eine neue Genehmigung bzw. Planfeststellung erforderlich. Ähnlich wie im Falle der Deponieplanung in Driftsethe ist der Standort im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises mittlerweile als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen. Für die Planung einer Deponie der Klasse I für die Ablagerung mäßig belasteter mineralischer Abfälle ist deshalb vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren ein formelles Zielabweichungsverfahren durchgeführt worden. Im Ergebnis hat der Landkreis Rotenburg/Wümme mit seiner Zustimmung die Abweichung vom Vorranggebiet für Natur und Landschaft zugelassen.

Aussagen zu der Frage, ob sämtliche Abfälle, die von der Deponie in Driftsethe aufgenommen werden sollen, auch von der Deponie in Selsingen aufgenommen werden können, können nur auf der Grundlage der konkreten Planungen und im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens beantwortet werden. Zu berücksichtigen ist in jedem Fall, dass die Entfernung zwischen beiden Standorten laut Internetauftritt der Bürgerinitiative in Driftsethe ca. 80 km beträgt und sich insoweit die Einzugsgebiete der geplanten Deponien nur teilweise überlappen.

Nach derzeitigem Stand besteht kein Anlass, mit aufsichtsichtsbehördlichen Mitteln gegen die dargestellten vorgesehenen Planungen oder Verfahren einzugreifen.

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