BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Gericht weist Klage zurück

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Driftsether Planaufstellung rechtens

Driftsethe. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit Sitz in Lüneburg hat die erste Normenkontrollklage der Firma Freimuth, Recyclingunternehmen aus Bülkau, gegen die im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schatzgrube Weißer Berg“ eingefügte Veränderungssperre zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens muss Firma Freimuth tragen, gab Bürgermeister Heiner Schöne auf jüngster Ratssitzung bekannt.

Hintergrund: Seitdem die Pläne der Firma Freimuth für eine Bauschuttdeponie in einer Sandgrube in Driftsethe-Weißenberg bekannt sind, versuchen Gemeinde und Samtgemeinde gegenzusteuern. Sie wollen dieses Gebiet für Freizeit und Erholung sichern. Ein entsprechender Flächennutzungsplan der Samtgemeinde ist seit dem vergangenen Jahr rechtskräftig. Gegen den von Driftsethe eingeleiteten Aufstellungsbeschluss und dem anschließenden Bebauungsplan hat das Unternehmen Normenkontrollklagen eingeleitet, Das gesamte Planungsverfahren soll auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden. Das erste beantragte Normenkontrollverfahren gegen die Veränderungssperre im Aufstellungsbeschluss hat sich durch den seit Mai dieses Jahres rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan erledigt, was das Gericht jetzt mit der Unwirksamkeit der Klage bestätigte. Über das Normenkontrollverfahren wegen dem Bebauungsplan wurde noch nicht entschieden, ungenannte Kenner der Materie aus dem Hagener Rathaus wollen in der vorliegenden Gerichts-Begründung einen positiven Schluss für das noch offene Verfahren erkannt haben, Ein Antrag der Firma Freimuth auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für eine Bauschutt-Deponie wurde bisher nicht gestellt. „Still ruht der See“, hieß es aus informierten Kreisen, das Thema sei nicht vom Tisch.

Quelle: Osterholzer Kreisblatt vom 20.10.2011 von Luise Bär

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