BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Urteil gegen Deponie-Plan

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Streitfall Driftsethe:
Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steigen Chancen zur Freizeitnutzung

DRIFTSETHE. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sind die Chancen der Gemeinde Driftsethe und der Samtgemeinde Hagen gestiegen, ihre Freizeit- und Naherholungspläne in Driftsethe-Weißenberg zu verwirklichen und die von der Bülkauer Firma Freimuth geplante Bauschuttdeponie zu verhindern.

Bauschuttdeponie oder Naherholungsgebiet – noch liegt die Zukunft für Driftsethe im Nebel. Nach dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichts steigen aber die Chancen zur Verwirklichung der Pläne für die „Schatzgrube Weißenberg“ mit der Freizeitnutzung. Foto (us)

Die Freimuth GmbH aus Bülkau hatte im Bebauungsplanverfahren „Schatzgrube Weißenberg“ ein Normenkontrollverfahren vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht Lüneburg angestrengt, weil die Gemeinde Driftsethe für das betroffene Gebiet eine sogenannte Veränderungssperre verhängt hatte. Damit liegen Freimuths Pläne für eine Sonderbauschutt-Deponie zunächst auf Eis. Freimuth hatte den Schritt vor Gericht damit begründet, dass die Gemeinde mit ihrer Absicht, das Gebiet touristisch und für Naherholungszwecke zu nutzen, eine Verhinderungsplanung betreibe.

Inzwischen ist der Bebauungsplan jedoch rechtskräftig und die Veränderungssperre hinfällig geworden. Eine gerichtliche Entscheidung über eben jene Veränderungssperre ist somit überflüssig. Also hatte das Oberverwaltungsgericht nur noch zu entscheiden, wer die Kosten des Normenkontrollverfahrens zu tragen habe.

Eine solche Kostenentscheidung richtet sich vor allem nach der Frage, wer in dem inzwischen beendeten Verfahren vermutlich die unterlegene Partei gewesen wäre. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Kosten des Verfahrens der Firma Freimuth auferlegt.

In seiner Begründung verwies das Gericht deutlich auf die nach derzeitigem Sachstand vorliegende Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Schatzgrube Weißenberg“: Die Planungen ließen nicht erkennen, dass sie nicht von der Gemeinde Driftsethe realisiert werden können, da es sich um keinen großen Investitionsaufwand handele. Die Gemeinde Driftsethe habe das Recht, eine Nachnutzung nach dem Sandabbau zu planen. Diese Planung werde von der Gemeinde auch ernsthaft vorangetrieben.

Nachdem das Normenkontrollverfahren gegen die Veränderungssperre vom Tisch ist, hat Freimuth auch gegen den Bebauungsplan selbst ein Normenkontrollverfahren beantragt. Nach der jüngsten Entscheidung des OVG ist in diesem neuen Verfahren, in dem nochmals die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans zu prüfen ist, davon auszugehen, dass es bei dessen rechtlicher Bewertung bleibt.

„Wir sind sehr froh, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Planungshoheit der Gemeinden für ihr Gebiet stärkt“, kommentiert Gitta Brede, Sprecherin der Bürgerinitiative „Mut“ (Mit us tosamen), die Gerichtsentscheidung.

Auch Hagens Samtgemeindebürgermeisterin Susanne Puvogel freut sich, denn: „Das Urteil zeigt für uns in eine gute Richtung.“ Allerdings sei noch die Entscheidung des OVG hinsichtlich des Normenkontrollverfahrens selbst abzuwarten. Das werde noch mindestens ein Jahr dauern. „Immerhin: Auch da stehen unsere Chancen jetzt deutlich besser.“

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 19.11.2011 von Herbert Klonus

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