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Neues Abfallgesetz: Kommunen wollen mehr am Müll mitverdienen – Was sich für Verbraucher ändert

BERLIN. Seit dem Wochenende gilt ein neues Abfallgesetz. Die Bürger sollen künftig mehr Müll trennen. Zunächst werden sie wenig davon merken. Die Kommunen aber wollen Milliardengeschäfte privater Entsorger vereiteln. Ein Überblick in Fragen und Antworten.

Was merken die Verbraucher davon?
Zunächst wenig. Es geht um eine fünfstufige Abfallhierarchie: Priorität hat Müllvermeidung, gefolgt von der Wiederverwendung, etwa über Pfandflaschen, und dem Recycling. Abfälle sollen vermehrt energetisch genutzt werden, etwa Biomüll in Biomasseanlagen. Als letzte Option soll Müll in einer der 70 Verbrennungsanlagen verbrannt werden. Wegen der Priorität der Wiederverwertung heißt das Gesetz Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es soll helfen, die Recyclingquote bei Abfällen von knapp 65 Prozent weiter zu steigern.

Müssen die Bürger nun mehr Müll trennen?
Noch nicht. Das neue Müllgesetz legt aber fest, dass es ab 2015 eine Pflicht in Deutschland zur getrennten Sammlung von Biomüll sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben wird. Dies ist noch nicht überall der Fall. Zudem soll als weiterer Schritt ein Wertstoffgesetz auf den Weg gebracht werden. Bisher landen Wertstoffe wie Metalle oder Aluminium oft im Hausmüll und werden verbrannt.

Wann könnte eine einheitliche Wertstofftonne kommen?
Auch spätestens 2015. Von Union und FDP wird erwogen, gelbe Tonne und gelben Sack abzuschaffen und alle recycelbaren Produkte gemeinsam zu sammeln. So könnten der alte Kochtopf und die Shampooflasche in einer Tonne entsorgt werden – das Gesamtvolumen wird auf 35 Kilo pro Jahr und Einwohner geschätzt. In vielen Städten, etwa Berlin, werden schon Fakten von Kommunen wie privaten Entsorgern geschaffen und eigene Wertstofftonnen aufgestellt. Die Neuregelung soll den Wildwuchs stoppen. Im Moment stocken allerdings die Gespräche.

Im Fokus stand bei der Debatte über das Müllgesetz ein Streit zwischen Kommunen und privaten Entsorgern. Was ist so strittig?
Die Privaten betonen, 90 Prozent der Recyclinganlagen seien durch sie entstanden, sie hätten das Know-how. Demgegenüber gehörten zwei Drittel der Verbrennungsanlagen der öffentlichen Hand. Den Kommunen gehe es nur um das Auslasten dieser Anlagen statt um mehr Recycling, so der Vorwurf. Knackpunkt ist, dass es keine gleichberechtigten Zugriffsrechte gibt auf das Einsammeln zum Beispiel von Papier. Private Entsorger müssen beweisen, dass sie ein wesentlich besseres Sammelsystem haben, um den Zuschlag zu bekommen. Rechtsstreit ist programmiert.

Hat der gefundene Kompromiss Konsequenzen für die Bürger?
Bei den Preisen, argumentieren die Kommunen. Die Länder hatten die Besserstellung für sie im Bundesrat durchgesetzt. „Wäre die Wertstofferfassung liberalisiert worden, wären Gebührenerhöhungen in einigen Kommunen die Folge gewesen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Hans-Joachim Reck. Die Kommunen arbeiteten unter Hochdruck daran, die Sammlung der Abfälle im Sinne des Ressourcenschutzes zu verbessern.

Schlucken die privaten Abfallunternehmen diese Pille?
Nein, denn das Ganze ist letztlich nur ein Vorspiel für den Kampf um die Hoheit über die Wertstofftonne. Zudem wird argumentiert, dass dem Recycling so massiv geschadet werde. Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der Entsorgungswirtschaft, spricht von einer vertanen Chance. Kurth sieht Wettbewerbsverstöße und erwartet, dass die EU-Kommission „am Ende die Bundesrepublik Deutschland über ein Vertragsverletzungsverfahren zu Korrekturen zwingen wird“.

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 04.06.2012 von Georg Ismar

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