BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Inge Bicker: „Ein Schlag ins Gesicht“

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Gericht erklärt Bebauungsplan mit dem Driftsethe die Bauschuttdeponie verhindern wollten für nichtig

In seinen Bemühungen, den Bereich Weißenberg für Freizeitnutzung zu öffnen und den Bau einer weithin sichtbaren Bauschutt- Deponie zu verhindern, haben die Gemeinde Driftsethe und die Samtgemeinde Hagen einen herben Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht erklärte den Bebauungsplan für nichtig.

Neue Proteste angekündigt: Die Bürgerinitiativen wollen Ende August erneut Druck gegen den Bau der Deponie machen. Foto Luise Bär

Neue Proteste angekündigt: Die Bürgerinitiativen wollen Ende August erneut Druck gegen den Bau der Deponie machen. Foto Luise Bär

Driftsethe. Die Firma Freimuth, die in Driftsethe eine Bauschuttdeponie errichten möchte hat das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen den seit zwei Jahren rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde „Schatzgrube Weißer Berg Sondergebiet Erholung und Freizeitnutzung“ gewonnen. Sie kann den Bauantrag jetzt stellen.

Die Gemeinde habe die im Bebauungsplan festgesetzte Freizeitnutzung und die dafür vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in die Natur und Landschaft planerisch nicht hinreichend bewältigt, heißt es gestern aus der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichtes.

Bei vielen Driftsethern herrscht gedrückte Stimmung, seitdem die Nachricht über den Ausgang des Verfahrens bekannt wurde. „Ein Schlag ins Gesicht – wir sind enttäuscht“, sagte Inge Bicker, die in der Bürgerinitiativen Driftsethe-gegen-Bauschuttdeponien engagiert ist. „Das sind schlechte Nachrichten. Nun ist wieder massive politische Gegenwehr gefragt“, äußerte sich Karla Mombeck von der Bürgerinitiative M.U.T. (Mit us tosamen). Dafür soll das Kunst- und Kulturfest rund um die Sandgruben am Weißenberg am 31. August genutzt werden.

Samtgemeindebürgermeisterin Susanne Puvogel (SPD) kündigte die Unterstützung der Driftsether Kommune an. Der Flächennutzungsplan sehe das Sandabbaugebiet am Weißenberg als Sondergebiet für Erholung und Freizeit vor. Womöglich seien die Einwände des Gerichtes „heilbar“, der Bebauungsplan könne mit einem ergänzenden Verfahren erneut aufgestellt werden, was die Deponiepläne durchkreuze.

Die jetzige Staatssekretärin in der niedersächsischen Landesregierung, Daniela Behrens (SPD), hatte bereits vor knapp drei Jahren die Einrichtung neuer Deponien im Landkreis Cuxhaven abgelehnt. Der Kreis habe seine eigene Bauschuttdeponie wegen Unwirtschaftlichkeit und mangelndem Bedarf geschlossen und der Kreistag habe sich einstimmig gegen Deponien im Kreisgebiet ausgesprochen, erklärte sie seinerzeit. Für die Sandgrube in Driftsethe gebe es zudem eine klare Regelung für die Nachnutzung als Sukzessionsflächen für die freie Entwicklung der Natur.

Bürgermeister Heiner Schöne (Wählergemeinschaft) nahm als Beklagter an der Verhandlung teil. „Das Urteil ist für die Gemeinde sehr betrüblich“, allerdings sei das Thema noch nicht zu den Akten gelegt. Erst müsse die schriftliche Begründung des Gerichtes abgewartet werden, die dann von einem Rechtsanwaltsbüro überprüft werde. Er hoffe, dass gegen die Entscheidung einer nicht zugelassenen Revision vor dem Landesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingelegt werden könne.

Der Anwalt der Firma Freimuth soll im Gerichtsverfahren mitgeteilt haben, dass der Antrag für die geplante Bauschuttdeponie nahezu fertig gestellt sei. Genehmigungsbehörde für das einzuleitende Planfeststellungsverfahren ist das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) in Lüneburg. Die stellvertretende Behördenleiterin Christine von Mirbach erklärte, dass nach einem Abwägungsprozess zwischen der Abfallwirtschaftsplanung des Landes Niedersachsen und den örtlichen Plänen für das Gebiet am Weißenberg eine Entscheidung gefällt werde. Wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Standort einer Bauschuttdeponie erfüllt seien, gebe es keinen Grund die Genehmigung zu versagen (wir berichteten). Maßgebend seien das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und das Privileg für den Bau von Deponien nach dem Bundesbaugesetz.

Nach Auskunft von Pressesprecher Sven-Marcus Süllow bemängelte das Oberverwaltungsgericht beispielsweise, dass ein Reitparcours auf den ehemaligen Sandabbauflächen vorgesehen sei, ohne dass dafür Ausgleichsmaßnahmen eingeplant seien, weil auf der Reitfläche Trockenrasen wachsen könne. Ohnehin seien die Flächen für Parkanlage, Grünfläche, Sportplatz und Spielplatz undifferenziert festgesetzt. Folge des Urteils sei, dass das Gebiet nun wieder zum Außenbereich werde. „Die Errichtung einer Bauschuttdeponie ist damit keineswegs sofort möglich, sondern bedarf . weiterer Planungs- und Genehmigungsverfahren, die aber nicht Gegenstand des jetzt entschiedenen Normenkontrollverfahrens waren“, so Süllow.

Quelle: Osterholzer Kreiszeitung vom 08.08.2013 von Luise Bär

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