BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Schadstoffe unter freiem Himmel

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Deponie: Umgang mit Asbest und Filterstaub ruft Gewerbeaufsichtsamt auf den Plan

SPECKENBÜTTEL. Neben aufgerissenen Säcken liegen asbesthaltige Baustoffe und schadstoffbelasteter Filterstaub aus der Müllbeseitigungsanlage (MBA) unter freiem Himmel. Das, was ein Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes am 30. September vergangenen Jahres auf dem Gelände der Mülldeponie Grauer Wall zu Gesicht bekam, ließ bei der Behörde die Alarmglocken klingeln. Die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft (BEG) spricht als Deponie-Betreiberin von einem einmaligen Vorgang durch den Fehler eines Mitarbeiters.

Bei dem hellen Staub, der neben den Säcken liegt, handelt es sich um MBA-Filterstaub. Fotos Gewerbeaufsicht Bremen

Bei dem hellen Staub, der neben den Säcken liegt, handelt es sich um MBA-Filterstaub. Fotos Gewerbeaufsicht Bremen

Wie aus Akten hervorgeht, die dem SJ vorliegen, hatte das Gewerbeaufsichtsamt die Deponie nach einem Hinweis aus der Bevölkerung kontrolliert. Der Vorwurf, dass auf der Deponie bei der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen nicht die notwendigen Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden, bestätigte sich: Neben beschädigten Verpackungen lagen asbesthaltige Faserzement-Platten an der Luft.

Das kleine Bild zeigt asbesthaltiges Material neben der aufgerissenen Verpackung. Fotos Gewerbeaufsicht Bremen

Das kleine Bild zeigt asbesthaltiges Material neben der aufgerissenen Verpackung. Fotos Gewerbeaufsicht Bremen

Gefährliches Material
Für die Entsorgung von Asbest gelten jedoch strenge Sicherheitsvorschriften. Das Material muss zerstörungsfrei verpackt und auf der Deponie abgesetzt werden, ohne dass es dabei zu einer Staubentwicklung kommt. Der Grund: Schon kleine Mengen eingeatmeter Asbestfasern können zu schweren Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs führen. „Es kann nicht sein, dass wir Baufirmen ganz detaillierte Vorschriften für den Ausbau des gefährlichen Materials machen, und das dann auf der Deponie abgekippt und mit dem Radlader zusammengefahren wird“, kommentiert ein Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts auf Anfrage den Vorgang. Das stelle eine Gefährdung der Umwelt und auch der BEG-Mitarbeiter dar. Im Jahr 2006 hatte das Gewerbeaufsichtsamt nach anderen Aktenvermerken schon einmal den unzureichenden Umgang mit asbesthaltigem Material auf der Deponie angemahnt.

Als mindestens genauso problematisch wie die offen herumliegenden Platten aus Asbestzement stufte die Behörde im aktuellen Fall die aufgerissenen Säcke mit dem MBA-Filterstaub ein. Der steckt voller Schadstoffe, die nicht in die Luft gelangen dürfen – deshalb die Filterung. Zum Zeitpunkt der Überprüfung lagerte jedoch Filterstaub offen neben aufgerissenen Säcken auf dem Gelände. Hier habe die Gefahr bestanden, „dass Filterstäube durch Wind in die Umwelt gelangen können“, heißt es in dem Vermerk des Gewerbeaufsichtsamtes.

BEG-Geschäftsführer Stefan Ketteler betont auf Nachfrage, dass man den Vorgang nicht schönreden wolle. Allerdings habe es sich in dem vom Gewerbeaufsichtsamt dokumentierten Fall keineswegs um die übliche Praxis im Umgang mit gefährlichen Abfällen gehandelt. „Hier wird sehr professionell gearbeitet, und die Mitarbeiter werden geschult“, sagt Ketteler.

Die Asbestabfälle und der Filterstaub seien auf Grund von Baumaßnahmen an der Deponie in verschlossenen Säcken in einem Bereich zwischengelagert worden. Ein Mitarbeiter habe den bedauerlichen Fehler begangen, das Material mit einem Radlader zusammenzuschieben, wobei Säcke aufrissen. „Das ist ein Fehler, der nicht wieder passieren soll“, sagt Ketteler. „Die Auswirkungen mündeten aber nicht in einer Umweltkatastrophe.“ Nachdem dem Mitarbeiter sein Fehler klargeworden sei, habe der Mann nach Absprache sofort damit begonnen, die Gefahrstoffe mit Schlacke aus der Müllverbrennung abzudecken.

Nur teilweise abgedeckt
Zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung war diese Abdeckung allerdings nur teilweise vorhanden. Das Gewerbeaufsichtsamt stufte den Verstoß gegen Entsorgungsrichtlinien als so gravierend ein, dass es die Frage nach einer Strafanzeige wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen aufwarf. Im Hause des Bremer Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, der zuständigen Planfeststellungs- und Überwachungsbehörde, sah man dafür keine Notwendigkeit. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Unternehmensleitung ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt habe. Allerdings müsse aufgrund des Vorfalls verstärkt Aufsicht geführt werden. „Wir würden gern häufiger kontrollieren“, sagt dazu Dr. Boris Klein vom Gewerbeaufsichtsamt. „Uns fehlt dafür nur das Personal.“

MEINE MEINUNG von Christian Heske
Kontrollen sind Pflicht

Christian Heske  Foto Sonntagsjournal

Christian Heske
Foto Sonntagsjournal

Wenn mit gefährlichen Schadstoffen hantiert wird, dann muss der fachgerechte Umgang damit eine Selbstverständlichkeit sein. Das gilt besonders in Sichtweite von Wohngebieten. Die Stadt, die an der Deponie-Betreiberin BEG beteiligt ist, steht selbst in der Verantwortung. Gleichzeitig wirft der Vorfall vom 30. September 2013 die Frage nach kontinuierlichen Kontrollen des Deponiebetriebs auf. Die dürfen nicht daran scheitern, dass das notwendige Behördenpersonal und dauerhaft installierte Staubmesstechnik fehlen. Es geht hier schließlich nicht um die Entsorgung von Babypuder.

Quelle: Sonntagsjournal vom 29.06.2014 von Christian Heske

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