BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Rat ist einstimmig für Naherholungsgebiet – Wittenberg: Bebauungsplan Schatzgrube Weißenberg ist gerichtsfest

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Hagen. Der Hagener Gemeinderat beschloss einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Schatzgrube Weißenberg“ in der Ortschaft Driftsethe. Diesmal sei er im Vorfeld „gerichtsfest“ überprüft worden, erklärte Hagens Bürgermeister Andreas Wittenberg auf der Sitzung in der Driftsether Mehrzweckhalle. „Ich gehe davon aus, dass wir das Gebiet dauerhaft für die Naherholung sichern können und andere Nutzungen dort nicht möglich sein werden.“

Die „anderen Nutzungen“ sind die Planungen des Tiefbau- und Recyclingunternehmens Freimuth, das in dem Gebiet der Sandgruben eine Bauschuttdeponiebauen möchte. Ein bereits rechtskräftig gewordener Bebauungsplan der damaligen Gemeinde Driftsethe wurde im Sommer des vergangenen Jahres vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für unwirksam erklärt, nachdem die Firma Freimuth ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und das Gericht lückenhafte Darstellungen bemängelt hatte.

„Wir verbinden mit dem Bebauungsplan die Hoffnung, dass er bei der Abwägung mit den Freimuth-Plänen so berücksichtigt wird, dass das Gebiet so erhalten bleibt, wie wir uns das vorstellen“, erklärte Driftsethes Ortsbürgermeister Heiner Schöne (Wählergemeinschaft). Die Festlegungen im Bebauungsplan seien das, was die Politik machen könne.: „Alles andere müssen wir abwarten.“

Leo Mahler (SPD) bekräftigte den Konsens im Rat und appellierte an Bürger und Politiker, gemeinsam für die Sache „zu marschieren“. Gemeint war die geplante Demonstration am Montag, 28. Juli ab 18 Uhr. Bürgermeister Wittenberg kündigte an, gegebenenfalls bis Hannover zu laufen – „ich vorne weg“ – falls der Bebauungsplan erneut gekippt werde oder die Firma Freimuth ein Planfeststellungsverfahren für eine Deponie beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg einleiten sollte. Er gehe allerdings davon aus, dass mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan die Selbstverwaltungsrechte der Kommune höher angesetzt werden als die Pläne der Firma auf eine Deponie. „Diese Ansicht teilen unsere Rechtsanwälte.“

Leo Mahler (SPD) wies auf die Anfrage der vier im Kreistag vertretenen Ratsmitglieder an Landrat Kai-Uwe Bielefeld hin, dessen Antwort schriftlich vorliege (wir berichteten). „Fast schon eine Frechheit“, kommentierte Mahler die Ausführungen des Landrats. Während Landrat Bielefeld erst kürzlich die Unterstützung der Gemeinde bei ihren Planungen im Hagener Rathaus zusagte, beantwortete er die Anfrage mit Passagen aus einem Schreiben aus dem niedersächsischen Umweltministerium Anfang diesen Jahres.

Ein Schreiben der Staatssekretärin Almut Kottwitz im niedersächsischen Umweltministerium vom Juli 2013 werde hingegen nicht zitiert. Darin heißt es unter anderem, dass die Landkreise als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Beseitigung mineralischer Abfälle zuständig seien. Die Aufgabe könne als Kommune durch geführt werden oder auf „Dritte“ übertragen werden.

Die Entscheidung bleibe den Landkreisen überlassen. Soweit der Landkreis eigene Maßnahmen ergreife, sollten diese in Abstimmung mit benachbarten Kreisen durchgeführt werden. Eine ergebnisoffene Standortsuche mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung biete die Chance, dass ein geeigneter Standort von der Bevölkerung akzeptiert werde und Konflikte, wie sie derzeit in Haaßel (Landkreis Rotenburg) auftreten, deutlich reduziert werden.

Quelle: OSTERHOLZER KREISBLATT vom 23.07.2014 (Luise Bär)

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