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Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Vorübergehend geduldet

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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: So geht es weiter mit dem atomaren Zwischenlager Brunsbüttel

LEIPZIG/BERLIN. Für das Atommüll-Zwischenlager im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel gibt es keine gültige Betriebserlaubnis mehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Entscheidung des Schleswiger Oberverwaltungsgerichts (OVG) bestätigt. Der in Brunsbüttel lagernde, hoch radioaktive Müll muss deshalb mitnichten an einen anderen Ort geschafft werden.

Paukenschlag aus Leipzig: Die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Nun lässt die Atomaufsicht die weitere Einlagerung noch für drei Jahre dulden. Foto Charisius/dpa

Paukenschlag aus Leipzig: Die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Nun lässt die Atomaufsicht die weitere Einlagerung noch für drei Jahre dulden. Foto Charisius/dpa

Wie geht es jetzt konkret mit dem Zwischenlager am stillgelegten AKW Brunsbüttel weiter?
Eine Alternative für die Lagerung des Atommülls gibt es aktuell nicht. Deshalb hat Schleswig-Holsteins für die Atomaufsicht zuständige Energieminister Robert Habeck (Grüne) bereits am Freitag eine vorübergehende Duldung der Einlagerung angeordnet. Damit können die dort lagernden neun Castorbehälter mit abgebrannten Brennelementen weiter dort stehen. Diese Regelung gilt für drei Jahre.

Was ist der nächste Schritt?
Jetzt ist der Kraftwerksbetreiber Vattenfall gefordert. Das Unternehmen muss beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Betriebsgenehmigung beantragen, die bis Anfang 2018 erteilt sein muss.

Was ist das Problem der 2003 erteilten Betriebsgenehmigung?
Weder die Schleswiger noch die Leipziger Richter haben sich zur Frage der Sicherheit der Anlage gegen Terrorangriffe geäußert. Nach Ansicht der Gerichte enthält die Genehmigung jedoch Ermittlungs- und Bewertungsdefizite. So seien die Folgen eines Absturzes eines Airbus A 380 auf das Zwischenlager vor Erteilung der Genehmigung nicht ermittelt worden, obwohl die erforderlichen Daten bereits vorgelegen hätten. Zudem sei bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden. Nach Angaben von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) konnte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Gerichten bestimmte Papiere nicht vorlegen, vor allem geheime Unterlagen zum Schutz des Zwischenlagers gegen Terrorangriffe.

Hat die Entscheidung des Bundesgerichts Folgen für andere Zwischenlager im Norden?
Der Kieler Energieminister Habeck geht davon aus, dass das Urteil zunächst keinen Einfluss auf die beiden anderen schleswigholsteinischen Kernbrennstoff-Zwischenlager an den Atomkraftwerken in Krümmel und Brokdorf hat. Auch deren Genehmigungen hat das Bundesamt erteilt. Habeck fordert, dass die Bundesregierung für alle Zwischenlager Untersuchungen zum Risiko von Flugzeugabstürzen oder Terrorangriffe veranlasst.

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 17.01.2015 von André Klohn

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