BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Pressemitteilung der Gemeinde Hagen im Bremischen

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Die Firma Freimuth Abbruch und Recycling GmbH, Am Kanal 1, 21782 Bülkau hat am 4.3.2015 bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I für mineralische Abfälle am Standort Driftsethe eingereicht.

Die in der vorhandenen Grube eines ehemaligen Sandabbaus geplante Haldendeponie umfasst laut dem Antrag auf Planfeststellung eine Gesamtfläche von ca. 12 ha mit einem Ablagerungsvolumen von ca. 1,9 Mio m³. Die Fa. Freimuth beantragt nach den Planunterlagen Abfälle zur Ablagerung aus dem Baubereich: Bauschutt, Straßenaufbruch, Aushubböden, Gleisschotter, Baustoffe auf Gipsbasis. Insgesamt sind 13 Abfallschlüssel vorgesehen.

Die Errichtung und der Betrieb der oben näher bezeichneten Anlage bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch § 44 Abs. 4 des Gesetzes vom 22.5.2013 (BGBl. I S. 1324).

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 ZustVO-Abfall vom 18.12.1997 (Nds. GVBl. S. 557), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.06.2014 (Nds. GVBl. S. 152), zuständig für die Durchführung der Planfeststellungsverfahren für Deponien nach § 35 Abs. 2 KrWG.

Der Antrag auf Planfeststellung und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit

vom 9. April 2015 bis 8. Mai 2015 (einschließlich) in der Gemeindeverwaltung, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Sitzungszimmer F08 (Forsthaus)

in der Zeit von montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr und beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Zi. 0.137 in der Zeit von montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie freitags von 7.00 Uhr bis 12 Uhr aus und kann dort während der vorgenannten Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Die Antragsunterlagen werden während der Zeit der Auslegung außerdem im Internet unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/Bekanntmachungen einsehbar und stehen zum Download bereit.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 22.05.2015, beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder bei der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Einwendungen bzw. Stellungnahmen zu den Antragsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der Einwendungsfrist bei diesen Stellen eingegangen sind.

Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.

Außerdem gibt die Gemeinde Hagen im Bremischen bekannt, dass die Firma Freimuth Abbruch und Recycling GmbH am 24.3.2015 einen Normenkontrollantrag gegen die Gemeinde Hagen im Bremischen wegen Unwirksamkeitserklärung eines Bebauungsplans, dem Bebauungsplan Nr. 8 „Schatzgrube Weißenberg“, an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestellt hat.

 

Hagen im Bremischen, 02.04.2015

Gez.
Gemeinde Hagen im Bremischen
Andreas Wittenberg
Der Bürgermeister

Unser Service: Download der Bekanntmachung (PDF), Download des Antrags (PDF, 90 MB)

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