BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Richtig Einspruch einlegen – ein kleiner Leitfaden

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Gegen das geplante Vorhaben der Firma Freimuth, in Driftsethe eine Bauschuttdeponie zu errichten, können und sollten Sie Einspruch einlegen bzw. eine Stellungnahme verfassen. Diese Stellungnahme senden Sie anschließend per Post an die Gemeinde Hagen oder das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg.

Tipps und Hinweise zu Ihren Einwendungen und Präklusion

Das Verfahren zur geplanten Abfallanlage wird mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe 9. BImSchV) durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit führt dazu, dass über eine Fristsetzung mit Abgabetermin für Ihre Einwende sodann eine sogenannte Präklusion (Einwendungsausschluss) eintritt (siehe § 10 Abs. 3 BImSchG).

Konkret heißt dies, wer sich nicht fristgerecht am Verfahren mit seinen einzuhaltenden Abgabefristen beteiligt, kann später nicht mehr gegen die Genehmigung als solche klagen. Wer sich mit personengebundenen Einwenden am Verfahren beteiligt, ist in einem später möglichen Widerspruch gegen die Genehmigung oder auch anschließendem Klageverfahren rechtlich immer auf die Themen begrenzt, die auch zuvor in der jeweiligen Einwendung von den Betroffenen angeführt wurden.

Dies bedeutet:
Die Einwender müssen jeden Punkt, jede Belange des Verfahrens (u.a. Lärm / Wasser / Boden / Luft / Natur / Mensch / Wechselwirkungen) in ihren Einwendungen zumindest oberflächlich angesprochen haben. Dies ist zwingende Voraussetzung, damit diese Belange auf einer Anhörung, einem behördlichen Erörterungstermin anschließend auch erörtert werden können. Sollte nachfolgend ein Widerspruch und gegen die Genehmigung über eine gutachtliche Begründung, oder gar anschließend eine Klage erhoben werden, so wird diese ebenfalls nur dann vom Gericht berücksichtigt, wenn zuvor fristgerecht begründete mit allen behandelten Themen als Einwende angeführt wurden.

Bei Ihrer Stellungnahme ist es wichtig, die persönliche also individuelle  Betroffenheit darzulegen. Man muss darlegen, warum man betroffen ist, weil man zum Beispiel 0000 Meter von der Deponie entfernt wohnt, in Hauptwindrichtung lebt, sowieso schon gesundheitlich angeschlagen ist usw. Dann müssen die gefährdeten Rechtsgüter  benannt werden; z.B. Recht auf Eigentum, Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit etc.

Eine Liste von Gründen haben wir hier zusammengestellt.

Wichtig zu wissen: viele gleich lautende Einsprüche/Stellungnahmen werden als eine Stellungnahme später zusammengefasst. Sie sollten Ihren Einspruch also möglichst gut begründen.

Hier können Sie eine Mustervorlage für Word laden:

Stellungnahme für Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (Link)
oder Stellungnahme für Gemeinde Hagen (Link).

Die Planunterlagen werden in der geänderten Fassung vollständig erneut ausgelegt, und zwar vom

06.06.2018 bis 05.07.2018 (einschließlich)

bei der

Gemeinde Hagen im Bremischen,Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Sitzungszimmer F08 (Altes Amtshaus)

geöffnet Montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie
donnerstags von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Ihren Einspruch können Sie an die: 

Gemeinde Hagen im Bremischen
Amtsolatz 3
27628 Hagen im Bremischen

oder an das:
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

schicken. Achtung: In der derzeitigen Bekanntmachung ist das Ende der Einwendungsfrist auf den 06.08.2018 festgesetzt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg verlängert diese Frist aber auf den 22.08.2018, zwei Wochen nach Ende der Schulferien.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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