BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Objektiv sieht anders aus

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BI MUT wirft Gewerbeaufsicht Pro-Deponie-Haltung vor – Behörde stellt richtig

DRIFTSETHE. Die Bürgerinitiative „Mit uns tosamen“ (MUT) hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg vorgeworfen, das Genehmigungsverfahren für die geplante Bauschuttdeponie in Driftsethe nicht mit der gebotenen Neutralität zu verfolgen.

Die Behörde hat den Vorwurf entschieden zurückgewiesen. „Jegliche Vorfestlegung verbietet sich aufgrund unserer Neutralitätspflicht und der Bindung an Recht und Gesetz“, teilte Christina Freifrau von Mirbach von der Gewerbeaufsicht mit.

Die Sandkuhle in Driftsethe: Das Unternehmen Freimuth will hier eine Bauschuttdeponie errichten. Dafür muss der Boden mit Raupengerät untersucht werden. Die Bürgerinitiative will das verhindern. Archivfoto privat

Die Sandkuhle in Driftsethe: Das Unternehmen Freimuth will hier eine Bauschuttdeponie errichten. Dafür muss der Boden mit Raupengerät untersucht werden. Die Bürgerinitiative will das verhindern. Archivfoto privat

Hintergrund des Vorwurfs der Bürgerinitiative ist zum einen die Aussage des Umweltministers Stefan Wenzel (Grüne), dass Niedersachsen Deponien brauche. Die Bürgerinitiative bezweifelt, dass die Genehmigungsbehörde bei dem Druck überhaupt unabhängig entscheiden könne.

„Die Klärung und die Entscheidung, ob der Standort Driftsethe für eine Deponie der Klasse I geeignet ist, obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt – und zwar unter Würdigung und Abwägung aller betroffenen Belange“, stellte von Mirbach klar. Die Stellungnahme des Umweltministeriums zum Bedarf neuer Deponiekapazitäten im Bereich der Entsorgung mineralischer Abfälle entbinde die Gewerbeaufsicht nicht von der Pflicht, alle anderen Belange zu prüfen.

Untersuchungen veranlasst
Die Gewerbeaufsicht hätte im Zuge des Genehmigungsverfahrens bislang den Vorhabenträger, die Firma Freimuth, zu zwei Untersuchungen aufgefordert. Eine Habitatanalyse der Vogelarten – insbesondere des Uhus und des Ziegenmelkers – sowie eine Bodenuntersuchung mittels Drucksondierungen, um die Standsicherheit zu überprüfen.

Insbesondere die Ankündigung der letztgenannten Maßnahme hat Wellen geschlagen. Die Bürgerinitiative kritisierte die Gewerbeaufsicht für den Umgang mit den geplanten Sondierungsarbeiten, für die Bäume gefällt werden müssen.

„Dass das Gewerbeaufsichtsamt eine Sondierungsmaßnahme ankündigt, die die Firma Freimuth für ihren Genehmigungsantrag durchführen soll, erhöht das Vertrauen hinsichtlich der Objektivität nicht“, so Karla Mombeck von der Bürgerinitiative.

Von Mirbach entgegnet: „Wir werden auch in Zukunft die Öffentlichkeit über wichtige Entwicklungen im Planfeststellungsverfahren informieren.“ Das entspräche dem behördlichen Verständnis von einem transparenten Verfahren und einem fairen Umgang sowohl mit der Öffentlichkeit als auch mit der Vorhabenträgerin Freimuth.

Doch der BI reicht das nicht. Ihrer Ansicht nach verstoßen die Drucksondierungen gegen den bestehenden Bebauungsplan der Gemeinde. Die Bürgerinitiative kritisiert unterdessen nicht nur die Gewerbeaufsicht, sondern auch andere Behörden. So hat sie eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Landkreis Cuxhaven eingelegt, weil dieser die Sondierungsarbeiten nicht untersagt.

„Alle Beteiligten verlangen vom Landkreis als zuständige Untere Naturschutzbehörde, die geplante Sondierungsmaßnahme mit Raupenfahrzeugen zu untersagen und eine schonendere Untersuchung anzuordnen“, teilte Vorstandsmitglied Karla Mombeck mit. Es bestehe das verwaltungsrechtliche Gebot, das mildeste Mittel anzuwenden – im Sinne des Naturschutzes. Sie frage sich auch, warum die Fachaufsichtsbeschwerde, die sie an das Landesumweltministerium geschickt hatte, nach mehr als sechs Wochen noch unbeantwortet ist. „Unsere Vorstellung von einem objektiven Genehmigungsverfahren sieht anders aus“, sagt Gitta Brede, ebenfalls Vorstandsmitglied in der BI. Das alles führe bei der Initiative zum Eindruck, dass die neutrale Bearbeitung des Antrages angezweifelt werden müsse. (jg)

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 31.10.2015 von Jens Gehrke

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