BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Atomares Endlager Cuxland

| Keine Kommentare

Verspielt der Nordwesten seine Zukunft?

Der deutsche Atomausstieg traf die Atomindustrie überraschend. Bis 2022 sollen alle AKW vom Netz gegangen sein.

Die Anlagen müssen rückgebaut oder eingesargt werden. Der Rückbau der kontaminierten Anlagen wird Jahrzehnte dauern – mindestens 10 bis 15 Jahre pro AKW. Ein Endlager für den extrem strahlenden Schrott gibt es nicht. AKW-Betreiber suchen nach Zwischenlösungen – meist auf den Geländen der Kraftwerke selbst. Für die großen Mengen leicht radioaktiver Stoffe aus den weniger belasteten Hüllenbauteilen könnte sich eine billige Lösung anbieten: die oberirdische Lagerung in Deponien. Deponien wie in Hagen im Bremischen zum Beispiel, wo Gemeinde, Wirtschaft, Bürgerinnen und Initiativen eigentlich ein Naherholungsgebiet realisieren wollen und sich nun gegen die Ansiedlung eines atomaren Endlagers wehren müssen. Aber wie könnte radioaktiver Schutt auf LKW durch den Landkreis transportiert und auf einer Deponie abgelagert werden?

Atomares Endlager Cuxland – Verspielt der Nordwesten seine Zukunft? (Foto:Fotomontage: jeschke . GfK | Bildmaterial: Ollyy/shutterstock.com | wongwean/shutterstock.com | docstockmedia/shutterstock.com | Jan Wendrich/https://commons.wikimedia.org)

Atomares Endlager Cuxland – Verspielt der Nordwesten seine Zukunft? (Foto:Fotomontage: jeschke . GfK | Bildmaterial: Ollyy/shutterstock.com | wongwean/shutterstock.com | docstockmedia/shutterstock.com | Jan Wendrich/https://commons.wikimedia.org)

EON hat als Betreiber der Kernkraftwerks Unterweser im Mai 2012 die Stilllegung und den Abbau der Anlage beantragt (1) und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben den Rückbau in seinem „Sicherheitsbericht Stilllegung und Abbau KKU und Betrieb LUnA“ (2) beschrieben. Bereits der Antrag auf Rückbau stieß auf heftigen Widerstand in der Bevölkerung. Die Einwände (3) bezogen sich einerseits auf die Betriebssicherheit der Lagerstätte, mangelnden Hochwasserschutz und weitere Gefahren, wiesen aber auch auf eine ungeklärte Verbringung des strahlenden Schutts hin: „Der Verbleib der „freigemessenen“ auch radioaktiven Abfälle ist nicht mal im Ansatz beschrieben, noch liegt dafür ein Handhabungs-, Monitorings- und Strahlenminimierungskonzept vor. Konzept entwickeln ist angesagt, statt Verbringung in Müll-/Bauschuttdeponie/Straßenbau.“ Die berechtigten Fragen: Wo landet der verseuchte Schutt? Wie hoch ist er tatsächlich belastet? Wie wird die Bevölkerung in der Wesermarsch und im Landkreis Cuxhaven vor den radioaktiven Staublasten geschützt? Wer kontrolliert und veröffentlicht als unabhängige Institution die Werte? Wer bestimmt, welche Strahlenfracht das AKW-Gelände auf welchem Weg verlässt? Welche Subunternehmer dürfen sich der Risikostoffe annehmen?

Viele offene Fragen, die eigentlich das Interesse des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel (GRÜNE) wecken sollten. Doch in der Diskussion um den Rückbau des KKW Unterweser, im Streit um die Ansiedlung einer Atommülldeponie in Hagen, hält sich das Ministerium eher bedeckt. Aus dem Kreishaus des Landkreises Cuxhaven gab es durchaus Lippenbekenntnisse für den Schutz und den Erhalt des Naherholungsgebietes in Hagen. Eine aktive Positionierung gegen das atomare Endlager vermissen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises jedoch nachhaltig. Das Kreishaus könnte dem Spuk ein Ende bereiten. Der Eindruck der Bürgerinnen und Bürger ist aber ein anderer: Sie erleben die Kreispolitik als Ansiedlungsförderung für die Deponie. Nicht anders können sie es sich erklären, dass sogar die Naturschutzbehörde tatenlos zusieht, wie am geplanten Deponiestandort Biotope geschliffen und geschützte Tierarten vergrämt werden. Die begonnene Renaturierung der Sandgrube wurde de facto revidiert. Den Hinweisen aus der Bevölkerung begegnete das Naturschutzamt Cuxhaven in einer für die Naturschützer und Anwohner unerträglich lapidaren Weise: „Die von der Fa. Freimuth durchgeführten Maßnahmen (einschl. Planierungsarbeiten) wurden frühzeitig und eng mit mir abgestimmt“, heißt es in der Antwort auf die Hinweise über die beobachteten Eingriffe in die Natur und die Vernichtung von ausgewiesenen Biotopflächen. Und auch auf schriftliche Anfragen des Kreistagsabgeordneten Leo Mahler liefern die Antworten aus dem Kreishaus den Kritikern den Beleg, dass das Atomare Endlager die Rückendeckung der Kreispolitik hat. Die Ausführungen lesen sich, als sei die Kreishausverwaltung Anwältin des Grubenbetreibers. Die Anwohner sehen hier eine klare Parteinahme für die Deponieerrichtung und gegen den Bürgerwillen. So könne der Sandgrubenbetreiber auf der Basis seiner geltenden Abbaugenehmigung durchaus Maßnahmen ergreifen, die die geschützten Arten gefährden, kommen ihm die Ausführungen des Kreistages zur Hilfe. Sonderbar: Das Sandvorkommen galt bislang als ausgebeutet. Die Rodungen und Erdbewegungen haben – da sind sich Umweltschützer, Bürgerinitiativen und die Gemeinde Hagen sicher – nur ein Ziel: jegliches Hindernis für die Deponie aus dem Weg zu räumen – und seien es geschützte Tierarten.

Die behördliche Haltung im Kreishaus ist den Bürgerinnen und Bürgern vertraut. Die europäischen Artenschutzgesetze scheinen im Landkreis Cuxhaven keinen Bedeutungsrang zu haben, ist ihr sicherer Eindruck. Die Habitate der geschützten Arten sind gutachterlich nachgewiesen. Der Schutzgrad einiger der gefährdeten Arten ist sehr hoch, weil sie zum Teil vom Aussterben bedroht sind. Zu ihnen gehören der Uhu, die Ringelnatter, die Blauflügelödlandschrecke, Fledermäuse, Kuckuck und der Ziegenmelker. Auch die Biotope, die durch die Renaturierung der Sandgrube entstanden sind, sind allen Beteiligten bekannt und sogar in den Karten des Landkreises ausgewiesen. Eines der Biotope ist bereits vollständig planiert worden. Nun hieß es auf Anfrage von Leo Mahler aus dem Kreishaus, die vernichteten Flächen seien gar nicht mehr schutzwürdig – man habe einfach nur die Karten noch nicht aktualisiert. Angesichts solcher argumentativer Volten sehen sich die Menschen für dumm verkauft. Einigen reicht es nun endgültig. Sie haben den Betreiber wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesartenschutzgesetztes angezeigt und sehen in den Erdbewegungen den Baubeginn der nicht genehmigten Deponie.

Der Zynismus, der sich hier offenbart, trifft die Menschen schwer. Karla Mombeck, Rechtsanwältin aus Sandstedt: „Gutachterlich wurde die Anwesenheit der geschützten Tierarten längst nachgewiesen und auch behördlich registriert. Nach den Vergrämungsmaßnahmen will der Betreiber ein neues Gutachten erstellen lassen, das dann prüfen soll, ob die Tiere tatsächlich – noch – anwesend sind. Das ist schlichtweg absurd.“ Ohnehin fühlen sich die Menschen in der Region von der Politik verlassen. Das Kreishaus scheint die Deponieansiedlung eher positiv zu begleiten, setzt jedenfalls keine Zeichen zum Schutz der Region vor der atomaren Belastung und das niedersächsische Umweltministerium scheint das atomare Endlager sogar zu begrüßen – ein Novum in Deutschland, dass ein grüner Umweltminister hier keine klare Positionierung vornimmt.

Der Landkreis Cuxhaven, die Nordseeküste und die Wesermarsch gehören zu den wichtigsten touristischen Regionen Deutschlands. Millionen Übernachtungen bescheren dem ansonsten eher strukturschwachen Norden regelmäßig existenzsichernde Einnahmen. Mit der Ansiedlung des atomaren Endlagers wird das beendet sein. Denn wer möchte mit seinen Kindern in eine Urlaubsregion fahren, die täglich von Atomschutt-LKW durchkreuzt wird? Wer will sich an Küsten sonnen, deren Strände von atomar belasteten Stäuben über weht werden? Radioaktiver Staub statt gesunde Nordseeluft?

Und auch Bremerhaven und Cuxhaven werden als Wirtschaftsstandorte unter einer Diskussion über die Deponierung aber zehntausender Tonnen leicht radioaktiven Bauschutts zu leiden haben. Wer würde sich an einem Ort ansiedeln, der einer womöglich unkontrollierten radioaktiven Belastung ausgesetzt sein könnte? Niemand, der klar bei Verstand ist.

Wie aber kommt radioaktives Material zur Endlagerung in die Hagener Deponie – sollte sie denn genehmigt werden? Das Bundesumweltministerium gibt an, dass von der Gesamtmasse des Kontrollbereichs eines Atomkraftwerkes etwa 3 % radioaktiver Abfall, rund 90 % Bauschutt und Gebäudestruktur einschließlich Armierung und etwa 7 % Metalle sind [BMU2012].

Im Hinblick auf den radioaktiv belasteten Bauschutt (KKW Unterweser: ca. 170.000 Tonnen) soll die Entsorgung über das sogenannte „Freimessen“ erfolgen. Danach können radioaktiv verseuchte Bau- und Reststoffe in oberirdischen Deponien eingelagert werden, wenn bestimmte Messwerte nicht überschritten sind. Dabei ist die Messwert-Definition an sich bereits umstritten und die mathematischen Rechenmodelle sind teilweise nicht öffentlich. In einer „Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland“ liefert der Diplomphysiker Wolfgang Neumann einen guten Überblick über die Problematik. Wer sich mit den Details befassen will, findet diese unter (4).

Für die „Freimessung“ von Bauschutt sind in der Strahlenschutzverordnung von 2001 bereits „Freigabewerte“ festgelegt worden, welche (vorsorglich) im Vergleich zu den ursprünglichen Höchstwerten deutlich erhöht wurden. Bereits in den Einwendungen gegen den Rückbauantrag für das Kernkraftwerk Unterweser (3) wird darauf hingewiesen, dass es kein Konzept für die Bewertung und Kontrolle des verstrahlten Schutts gibt. Anders als es das Atomrecht an vielen Stellen verlangt, ist im Bereich der Freimessung und der Entsorgung von atomar verseuchtem Schutt noch nicht ansatzweise geklärt, wie die tatsächliche Strahlenlast ermittelt wird, wie die Messungen überwacht und die Verbringung und Lagerung kontrolliert werden können. Hinzu kommt, dass die Freimessungswerte auf einer sehr theoretischen Basis beruhen. Das Ziel der Grenzwertdefinition ist die Vermeidung einer Strahlenbelastung des Individuums von mehr als 10 Microsievert pro Jahr. Nicht nur der Grenzwert von 10 Microsievert ist umstritten – Kritiker sehen darin einen viel zu hohen Wert; auch die Einhaltung und Überwachung des Grenzwertes ist physikalisch schlicht unmöglich.

Welche Strahlendosis ein Individuum trifft, hängt von der Zeit der Exposition, der Nähe zur Strahlenquelle, von ihrer Größe und der Verteilung der radioaktiven Partikel ab. Nicht umsonst fordern viele Experten den dauerhaften Einschluss von Kernkraftwerken mit einem Betonmantel, damit weder beim Abbruch, noch beim Transport oder der Lagerung Milliarden radioaktiv verseuchte Staubpartikel in die Atmosphäre gelangen.

Die oberirdische Ablagerung strahlenverseuchten Materials in der Deponie in Hagen ist den Gegnern zufolge ohnehin nicht genehmigungsfähig, weil weder die Bodenbeschaffenheit noch die bauliche Planung der Deponie geeignet sind – jenseits der Fragen der Landschaftsplanung, Raumordnung, des Natur- und Umweltschutzes, der Verkehrsbelastung und der planerischen Autonomie der Gemeinde etc. Schon heute leidet die Region um das Kernkraftwerk unter erhöhter Radioaktivität (6). In der „Todeszone“ um den Reaktor gelten höhere Strahlengrenzwerte als beispielsweise in Bremervörde. Würden dort die Werte erreicht, wie sie die Bevölkerung von Brake bis Bremerhaven seit Jahren aushalten muss, müsste in Bremervörde ein Notfallprogramm ausgelöst werden.

Die Einbringung zehntausender Tonnen strahlenverseuchten Materials in eine oberirdische Deponie würde das Trinkwasser durch radioaktives Sickerwasser und die Luft mit radioaktiven Stäuben verseuchen (7). Der vorherrschende West-Südwest-Wind würde die Radioaktivität über Kassebruch, Hagen, Driftsethe, Schwegen bis nach Bremerhaven und in die Tiefen des Landkreises bis an die Nordseeküste treiben. Die Staubglocke, die sich über einer oberirdischen Deponie bildet, lässt sich auch von Beregnungsanlagen nicht eindämmen. Unweigerlich werden die radioaktiven Partikel das Land in einem weiten Umkreis verseuchen – mit Folgen für die Bewohner im Radius von mindestens 100 Kilometern. Die Strahlenbelastung wird die bereits ohnehin überdurchschnittlichen Werte in der Region weiter erhöhen. Dies gilt erst recht auch für die Zone rund um das Kernkraftwerk. Der Abbruch und der Abtransport werden unweigerlich massive Staubemissionen auslösen.

Ein weiteres Problem des zwar „freigemessenen“ aber dennoch nach wie vor radioaktiven Schutts ist, dass er durch die Freimessung aus der atomrechtlichen Beobachtung herausfällt. Es kann ab der Freimessung niemand mehr sagen, wann, wie viel des strahlenden Schutts wohin verbracht wurde. Landet der strahlende Schutt im Schotterbett der Dorfstraße, einer Autobahn, einer Bodenplatte eines Gebäudes? Wird strahlendes Metall durch die Wiederaufbereitung Teil neuer Bauteile, von denen dann niemand weiß, wie hoch ihre radioaktiven Emissionen sind? Die Freimessung ist eine Entsorgung in die Unkontrollierbarkeit. Es ist wie Zauberei: als würde Radioaktivität durch das Freimessen verschwinden. Das tut sie aber nicht. Es verschwinden nur die radioaktiv verseuchten AKW-Reste – irgendwo…

(1) www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=28384&article_id=8988&_psmand=10
(2) www.hagen-cux.de/fileadmin/user/buerger/pdfs/Bekanntmachungen/Kurzbeschreibung_062015.pdf
(3) www.umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2015/10/AKW-Esenshamm-Einwendungsliste-R%C3%BCckbau-und-LUnA.pdf
(4) www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/atomkraft 140716_bund_atomkraft_freimessung_studie.pdf
(5) Bekanntgabe EON-Anträge: www.landkreis-wesermarsch.de/uploads/live/neuigkeiten/dokumente/915/15_09_02_bek_kku_stilllegung_abbau_auslegung_1.pdf
(6) Nach den Werten des Bundesamtes für Strahlenschutz liegen die durchschnittlichen Messwerte der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) an der Messstelle Hagen bei 0,070 ODL und damit recht knapp unter dem Schwellenwert 0,085. Zum Vergleich liegen die durchschnittlichen Messwerte beispielsweise bei der Ortschaft Bremervörde bei 0,050 und hier ist als Schwellenwert 0,065 angesetzt, welcher in Hagen bereits beständig überschritten ist.
(7) Die Gefährdung des Grundwassers würde nicht nur durch giftigen den Staub vom Deponiegelände ausgehen, sondern auch durch das Sickerwasser aus der Deponie. Dieses Sickerwasser soll nach dem Antrag des Betreibers per Druckrohrleitung in das Klärwerk Sandstedt geführt werden. Derartige Giftstoffe, insbesondere auch Radioaktivität, werden nicht durch das Klärverfahren abgebaut. Der durch die Deponie stark belastete Klärschlamm, wird in der Gemeinde Hagen und insbesondere um die Ortschaft Sandstedt herum auf die Felder aufgebracht. Dadurch würde wiederum das Grundwasser weiter stark belastet werden. Dies stände im Widerspruch zu der EU Wasserrahmenrichtlinie, welche ein Verschlechterungsverbot festlegt und jede Verschlechterung für unzulässig erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit Gesetz vom 18.06.2002 in das Wasserhaushaltsgesetz eingefügt. Die Bestimmungen der §§ 25 a – 25 d, 33 a WHG (Bewirtschaftungsziele) sind unmittelbar geltendes Bundesrecht und sind von daher zu berücksichtigen. Eine Genehmigung kommt damit nicht in Betracht.

Quelle: Laufpass vom 10.02.2016 (vc) Das Online-Portal für Bremerhaven, Cuxhaven und Umzu

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.