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Atommüll-Endlager

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Die Suche beginnt – nach 60 Jahren

Die Vorarbeiten sind gemacht, heute läutet die neue Bundesgesellschaft für Endlagerung offiziell den Beginn der Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Müll ein. Bis es soweit ist, werden noch Jahre vergehen.

Berlin. Eigentlich ist es unglaublich: Deutschland verfügt bis heute über kein Endlager für das stark strahlende Erbe des Atomzeitalters – obwohl bereits 1957 der erste Forschungsreaktor ans Netz ging und fünfzehn Jahre später das erste kommerzielle Kraftwerk. Lediglich für schwach- und mittelradioaktiven Abfall gibt es das genehmigte, aber noch nicht in Betrieb genommene Endlager „Konrad“ in Salzgitter. Die in dem maroden Salzstock „Asse II“ nahe Wolfenbüttel eingelagerten Abfälle sollen zurückgeholt werden. „Morsleben“, das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle der ehemaligen DDR, wird stillgelegt.

Die stark strahlenden abgebrannten Brennelemente lagern derzeit in den so genannten Castor-Behältern in Zwischenlagern in unmittelbarer Nähe zu den Atomkraftwerken, deren Zulassungen aber auslaufen, bevor ein neuer Standort gefunden sein wird. Die in den 1970er Jahren begonnene Erkundung des niedersächsischen Salzstocks Gorleben führte zu massiven Protesten, wurde mehrfach unterbrochen und schließlich beendet.

Jetzt beginnt die Suche deutschlandweit neu.
Bis 2031, so der politische Anspruch, soll ein Ort gefunden sein, an dem hoch radioaktiver Abfall für eine Million Jahre gelagert werden kann. Am heutigen Dienstag startet die neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) offiziell den Prozess zur Standortauswahl. „Es wird ein langer und gründlicher Prozess sein“, kündigte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) an.

In Deutschland wird jetzt ganz offiziell nach einem Endlager für radioaktive Abfälle gesucht. Geplante Laufzeit: Eine Million Jahre. Foto: dpa

Die deutschen Atomkraftwerke und ihre Restlaufzeiten

Schrittweiser Atomausstieg
Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 nahm die Bundesregierung ihre erst ein Jahr zuvor vereinbarte Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke zurück und beschloss einen schrittweisen Atomausstieg. Statt frühestens 2036 soll nun der letzte Meiler bis 2022 vom Netz gehen. Acht AKW wurden 2011 sofort stillgelegt.

Rückbau
Der Rückbau wird Jahre dauern und Milliarden kosten – hinzu kommen die ungewissen Kosten bei der Endlagerung des Atommülls. Die Restlaufzeiten der noch in Betrieb befindlichen Reaktoren:

• Neckarwestheim II (Baden-Württemberg)
Haupteigentümer: EnBW
Nennleistung in Megawatt: 1395
Restlaufzeit: fünf Jahre (1989 – 2022)

• Philippsburg II (Baden-Württemberg)
Haupteigentümer: EnBW
Nennleistung in Megawatt: 1458
Restlaufzeit: zwei Jahre (1984 – 2019)

• Isar II (Bayern)
Haupteigentümer: Eon
Nennleistung in Megawatt: 1475
Restlaufzeit: fünf Jahre (1988 – 2022)

• Gundremmingen B (Bayern)
Haupteigentümer: RWE/Eon
Nennleistung in Megawatt: 1344
Restlaufzeit: bis Ende des Jahres (1984 – 2017)

• Gundremmingen C (Bayern)
Haupteigentümer: RWE/Eon
Nennleistung in Megawatt: 1344
Restlaufzeit: vier Jahre (1984 – 2021)

• Grohnde (Niedersachsen)
Haupteigentümer: Eon
Nennleistung in Megawatt: 1360
Restlaufzeit: vier Jahre (1984 – 2021)

• Emsland (Niedersachsen)
Haupteigentümer: RWE/Eon
Nennleistung in Megawatt: 1400
Restlaufzeit: fünf Jahre (1988 – 2022)

• Brokdorf (Schleswig-Holstein)
Haupteigentümer: Eon/Vattenfall
Nennleistung in Megawatt: 1440
Restlaufzeit: vier Jahre (1986 – 2021)

Grundsätzlich kommen alle Regionen in Deutschland für ein Endlager in Frage. Ausgangspunkt ist die „weiße Landkarte“, die eine unvoreingenommene Suche garantieren soll. Keine Region, kein Standort ist tabu, bevor nicht intensive geologische Prüfungen vorgenommen wurden – das gilt im Prinzip auch für Gorleben.

Bei genauerem Hinsehen lassen sich die in Frage kommenden Regionen schon heute ein wenig einengen: So hat eine von Bundestag und Bundesrat berufene Kommission von Politikern, Naturwissenschaftlern, Ingenieuren, Juristen und gesellschaftlichen Akteuren, die sich zuvor intensiv zwei Jahre lang mit dem Thema beschäftigt hatte, in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass sich für die Endlagerung in Deutschland die drei Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin (Granit) eignen würden. Salzgesteine gibt es vor allem im Norden und Nordosten Deutschlands, Ton im Südwesten. Kristallin findet sich in Bayern und Sachsen. Ballungsräume kommen eher nicht in Frage. In drei Phasen sollen die Suchräume zunehmend eingeengt werden, inklusive einer ober- und untertägigen Erkundung der Standorte. Begonnen hat die BGE bereits mit der Sammlung geologischer Daten.

Grundlage für die Suche ist das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Standortauswahlgesetz, das „fair, transparent und wissenschaftsbasiert“ ablaufen soll. Man habe aus Fehlern der Vergangenheit gelernt, so Hendricks. Keine Region solle sich aus der Verantwortung stehlen können, sagte die Ministerin. Doch sollten Menschen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Deswegen sei ein Verfahren festgeschrieben worden, „das die Menschen vor Ort einbindet, das sie mitnimmt und ihnen Gehör verschafft. Und zwar von Anfang an.“ Das seien mehr als warme Worte: wenn eine betroffene Region einen konkreten Mangel identifiziere, werde man einem Nachprüfauftrag nachkommen. „So steht es im Gesetz.“

Das letzte AKW in Deutschland geht 2022 vom Netz. Geschichte ist die Atomkraft deswegen aber nicht – der Atommüll muss irgendwo lagern, mindestens eine Million Jahre lang. Die Suche nach einem Ort beginnt nun offiziell.

Eine neue Kommission, das „Nationale Begleitgremium“ unter anderem unter Führung von Ex-Bundesumweltminister Klaus Töpfer, soll darüber wachen, dass die Kriterien bei der Suche eingehalten werden – also auch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Geplant sind unter anderem Anhörungen und Bürgerforen mit dem Ziel, mögliche Widerstände frühzeitig zu minimieren.

Denn der Zeitplan ist ambitioniert, die Suche hochkomplex: Alle Vorschläge der BGE werden am Ende jeder Phase vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft. Danach werden Bundestag und Bundesrat vom Umweltministerium über die jeweils vorgeschlagenen weiteren Schritte informiert. Alle Phasen enden mit einem Bundesgesetz.

Einigkeit besteht darin, dass die strahlenden Abfälle aber in „tiefen, geologischen Formationen“ eingelagert werden sollen – nicht im Weltraum, nicht im Ozean, nicht im antarktischen oder grönländischen Eis, allesamt Möglichkeiten, die in der Expertenkommission diskutiert und verworfen worden waren und auch keinen Eingang ins Gesetz gefunden haben. Eine spätere Rückholung ist zwar nicht beabsichtigt, das Konzept soll aber dennoch reversibel sein, zumindest für 500 Jahre nach dem Verschluss, falls eines Tages doch noch unerwartete Sicherheitsrisiken auftauchen sollten.

Sollte bis 2031 ein Standort gefunden sein, ist die Arbeit damit nicht abgeschlossen. Anschließen würde sich eine etwa zehnjährige Genehmigungsphase und eine weitere zehnjährige Errichtungsphase. Das heißt, das frühestens 2051 mit der Einlagerung des strahlenden Erbes begonnen werden kann, knapp 100 Jahre nach Errichtung des ersten Forschungsreaktors.

Quelle: Handelsblatt vom 05.09.2017 von Silke Kersting

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