BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Urteil: Stadt muss ihre Akten gratis öffnen

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Grauwall-Bürgerinitiative sollte 204 Euro Gebühren zahlen und „Verschwiegenheitsklausel“ unterschreiben

BREMERHAVEN. Das Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass die Stadt kein Geld dafür verlangen darf, wenn Bürger Akteneinsicht verlangen. Mit dem Urteil geht ein Rechtsstreit mit der Bürgerinitiative „Keine Erweiterung Grauer Wall“ (Bikeg) zu Ende. Die Deponiegegner sollten 204 Euro zahlen, nachdem sie im Umweltschutzamt sechs Akten studiert hatten – und später sich auch noch verpflichten, kein Sterbenswörtchen darüber zu verlieren.

„Drei Stunden und 35 Minuten“ – Dr. Friedrich Walz kann genau sagen, wie lange er und seine Vorstandskollegin Dr. Sabine Hanisch im März 2016 im Umweltschutzamt die Akten über die Deponie Grauer Wall studiert haben. Zuvor sei ihnen von Umweltdezernentin Dr. Susanne Benöhr-Laqueur (SPD) und dem Amtsleiter „gedroht worden“, so Walz, dass die Akteneinsicht erhebliche Gebühren nach sich ziehen werde. „Aber davon haben wir uns nicht abschrecken lassen“, sagt Walz. Denn im Land Bremen ist seit mehr als einem Jahrzehnt ein Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen garantiert. Es formuliert ein generelles Informationsrecht der Bürger gegenüber dem Land, das nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden darf.

„Die wollten nicht, dass wir in die Akten schauen“, ist Walz noch immer überzeugt. Kurz nach der Lektüre erreichte die Bürgerinitiative eine Rechnung über 204 Euro für die Bereitstellung von sechs Aktenordnern und einen „Aufpasser“, wie Walz und Hanisch sich ausdrücken – einem Mitarbeiter des Amtes, der „die ganze Zeit untätig“ mit am Tisch gesessen habe.

Gegen die Rechnung legte die Bikeg Widerspruch ein. „Es ging uns nicht ums Geld, sondern um das Prinzip des Gesetzes“, sagt Walz. In einem vom Gericht angebotenen Vergleich – Reduzierung der Gebühren um die Hälfte –, habe die Stadt dann aber gefordert, eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit über diesen Vergleich zu unterschreiben. Bei Verstoß sollte die Bikeg 1000 Euro Strafe zahlen. „Das haben wir selbstverständlich auch nicht angenommen“, sagt Walz. Das Gericht habe da bereits sein Befremden über die „unübliche Stillschweigeklausel“ kundgetan. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass Gebühren für eine Akteneinsicht vor Ort generell rechtswidrig sind. Gebühren schreckten Bürger davor ab, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.

In den Akten sei es unter anderem darum gegangen, den Betreiber der Deponie seltener bei der Einlagerung von Filterstäuben zu überprüfen, weil er so vertrauenswürdig arbeite, sagt Walz. Die Bikeg kämpft seit 2010 gegen die Erweiterung der Deponie. (bro)

Quelle: Die NORDSEE-ZEITUNG vom 06.12.2017 von (bro)

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