BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Kernkraftwerk Unterweser: 138 Seiten Klageschrift eingereicht

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Anwohner kritisieren unzureichende Schutzvorkehrungen – Bei Auflagen für Abriss und Zwischenlagerung „schlampig gearbeitet“

Hagen. Gegen die im Februar dieses Jahres vom niedersächsischen Umweltministerium erteilte Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) haben die betroffenen Weser-Anwohner Ursula Kuschniersch und Paul Bremer aus Rechtenfleth (Gemeinde Hagen) Klage beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Die Kläger sind im Arbeitskreis (AK) Wesermarsch organisiert, in dem mehr als 70 atomkritische Initiativen, Verbände und Institutionen mitarbeiten.

Bereits im Beteiligungsverfahren zu Abriss und Zwischenlager hatte der AK seine Dissens-Punkte angeführt, die in der Genehmigung berücksichtigt werden sollten. Dies ist nach Meinung von AK-Wesermarsch-Sprecher Hans-Otto Meyer-Ott nicht geschehen, sodass die Klage unumgänglich sei.

Auf 138 Seiten begründet das eingeschaltete Rechtsanwaltsbüro die Klageschrift. Darin wird beantragt, den Genehmigungsbescheid aufzuheben. 15 Punkte werden aufgeführt, die ergänzt oder zu präzisiert werden sollen. Unter anderem wird eine fehlerhafte Umweltverträglichkeitsuntersuchung angeführt; die Wechselwirkung mit dem beantragten und existierenden Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Unterweser (Luna) auf dem Kernkraftwerkgelände sei nicht hinreichend geprüft worden.

Das Hochwasserkonzept sei ebenfalls „schlampig“ erstellt worden, kritisiert Meyer-Ott. Klimarelevante Daten seien auch nicht berücksichtigt worden. Bereits in einem Gutachten aus dem Jahre 2004 werde von einer Deichhöhe von 7,61 Meter ausgegangen, die einer Sturmflut und dem steigenden Meeresspiegel standhalte. Diese Mindesthöhe werde in der östlichen Wesermarsch nicht erreicht. Weiter kritisiert der AK Wesermarsch die Freigaberegelung für gering radiaoaktiv belastetes Material („Freimessen“), das auf Deponien eingelagert werden soll. Darin sehen die Kläger eine unzureichende Vorsorge gegen Schäden und Umweltauswirkungen. „Wir fordern Bund und Länder auf, endlich ein Bundeszentral-Lager für diese belasteten Stoffe einzurichten“, zeigt Meyer-Ott eine alternative Vorgehensweise auf. Durch die Lagerung auf Einzeldeponien werde radioaktives Material im ganzen Land verteilt. In den kommenden Jahren würden bundesweit 25 Atomkraftwerke abgebaut.

Aus dem KKU müssten rund 12.000 Tonnen freigemessener Bauschutt auf Deponien entsorgt werden, erläutert Meyer-Ott weiter. Die Betreiberin Preussen-Elektra möchte den größten Teil in der Deponie Käseburg ablagern. Erst kürzlich wurde bekannt, dass dort bereits in der Vergangenheit Abfälle aus dem Kernkraftwerk eingelagert worden sind.

Die Bürgerinitiative Driftsethe „Gegen Deponien“ unterstützt die Klage. Bernd Ricker und seine Mitstreiter befürchten, dass womöglich auf der in Driftsethe-Weißenberg geplanten Bauschuttdeponie ebenfalls radioaktiv belasteter Bauschutt gelagert werden könnte.

Kläger Paul Bremer, der seit mehr als 30 Jahren vis-a-vis zum KKU lebt, sorgt sich auch um das Schutzgut Wasser. Die radioaktive Belastung des Weserwassers könnte durch Einleitungen während des Abbaus erhöht werden. Das entspreche nicht dem Ziel einer verbesserten Gewässerqualität, wie es die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordere. Hans-Otto Meyer-Ott ist zuversichtlich, dass die Klage erfolgreich sein wird; allerdings ist vor 2019 wohl nicht mit einer Entscheidung u rechnen.

Quelle: Osterholzer Kreisblatt vom 01.06.2018 von Luise Bär

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