BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

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Keine Bauschuttdeponie in Driftsethe

BUND lehnt das Vorhaben ab und fordert das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg auf, keine Genehmigung zu erteilen.

In ihren Stellungnahmen zu dem Antrag der Firma Freimuth auf Errichtung einer Bauschuttdeponie in Hagen-Driftsethe haben der BUND Unterweser und der BUND Cuxhaven das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig und abzulehnen sei. Seit langem seien für das Gebiet der geplanten Bauschuttdeponie Driftsethe Naherholung und Tourismus sowie der Erhalt der Natur vorgesehen gewesen, führt der Umweltverband aus. Darüber hinaus sprächen ökologische Gründe gegen die Errichtung der Bauschuttdeponie.

„Die Planung einer Bauschuttdeponie der Klasse I mit optionaler Erweiterung auf Klasse II/III an diesem Standort widerspricht in jeder Hinsicht den Absichten von Politik und Verwaltung“, ist Bernd Quellmalz, BUND-Regionalgeschäftsführer Weser-Elbe überzeugt. Dies belegen nach Recherche des BUND die Aussagen aller Planwerke von Landesraumordnungsprogramm (LROP) über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) bis hin zur Bauleitplanung sowie die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien. Quellmalz: „Eine Genehmigung der Bauschuttdeponie in Driftsethe stünde damit den demokratisch legitimierten Interessen der Region entgegen.“ Denn die Planungsabsichten der Samtgemeinde Hagen und des Landkreises Cuxhaven für das Gebiet der geplanten Bauschuttdeponie Driftsethe seien seit jeher eindeutig auf Naherholung und Tourismus sowie den Erhalt der Natur ausgerichtet.

Die BUND-Gruppen halten es unter anderem für nicht zulassungsfähig, Gleisschotter, wie von der Firma Freimuth vorgesehen, auf der Deponie einzulagern. „Hierbei handelt es sich meistens um hochbelastete Sonderabfälle“, erklärt Dr. Eike Rachor, Vorsitzender des BUND Unterweser. „Auf einer Deponie der Klasse I dürfen sie nicht abgelagert werden.“ Weiterhin fordert der BUND, im Falle einer Planfeststellung festzuhalten, dass keine freigemessenen Bauabfälle aus dem Rückbau von Atomkraftwerken abgelagert werden dürfen. Der BUND bemängelt darüber hinaus, dass das Vorhaben der „Entsorgung“ von Rohstoffen dient, diese aber nicht wiederverwendet werden. „Es behindert somit das Recycling“, so Rachor. Hinzu kämen als negative Umwelteinflüsse noch Energiebedarfe und LKW-Fahrten. Insgesamt seien die Ausführungen des Antrages zur Umweltverträglichkeit ungenügend, so der BUND. Die Firma Freimuth habe weder die Auswirkungen etwaiger Einbringungen von Deponiesickerwässern in die Kläranlage noch die Klimawirksamkeit der Treibhausgase untersuchen lassen. Die nach dem Sandabbau vorgeschriebenen Rekultivierungen und Ersatzmaßnahmen seien nicht gewährleistet, und es fehlten auch Angaben zu den Auswirkungen auf die bestehenden Feuchtbiotope. „Aber nur mit vollständigen Erkenntnissen lassen sich die gesamten Auswirkungen des Vorhabens beurteilen“, ist Norbert Welker, 2. Vorsitzender des BUND Cuxhaven, überzeugt. Die vorgeschlagene Kompensation in Ihlienworth sei außerdem zu weit entfernt. Die Kompensation müsse nach Ansicht des BUND in unmittelbarer Nähe zur Deponie erfolgen. „Das Vorhaben widerspricht also nicht nur den demokratisch legitimierten Interessen in der Region, sondern ist aus ökologischer Sicht absolut unverträglich. Zudem sind die Unterlagen unvollständig“, fasst Welker zusammen.

Weitere Infos und ein Hintergrundpapier gibt es unter www.BUND-Weser-Elbe.de.

Bei Rückfragen:
Dr. Eike Rachor, Vorsitzender BUND Unterweser e.V., Tel.: 04701 / 1386
Norbert Welker, 2. Vorsitzender BUND Cuhaven, Tel.: 0179 / 749 28 60
Bernd Quellmalz, BUND-Regionalgeschäftsführer Weser-Elbe, Tel.: 0176 / 51 63 80 85

V.i.S.d.P.:
Bernd Quellmalz
Regionalgeschäftsführer

Quelle: Pressemitteilung vom 21.08.2018 von BUND

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