BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Rund 370 fristgerechte Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie in Driftsethe

Die Einwendungsfrist in dem Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse DK I – für Bodenaushub und Bauschuttabfälle – am Standort Driftsethe ist seit dem 22.08.2018 abgelaufen. Der Antrag der Fa. Bodo Freimuth Abbruch und Recycling GmbH, Bülkau musste erneut öffentlich ausgelegt werden, nachdem er nach der ersten Auslegung in 2015 geändert worden war und weitere Umweltverträglichkeitsuntersuchungen stattgefunden hatten.

Eine erste Übersicht hat ergeben, dass dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA Lüneburg) als der für das gesamte Verfahren zuständigen Behörde infolge der zweiten Auslegung insgesamt rund 370 fristgerechte Einwendungen vorliegen. Dabei handelt es sich um ca. 360 Einzeleinwendungen und ca. 6 sogenannte Sammeleinwendungen. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass sie Unterschriftenlisten enthalten. Insgesamt haben wiederum – wie auch schon im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung – ca. 1000 Bürgerinnen und Bürger auf diese Art und Weise ihren Protest gegen die geplante Deponie zum Ausdruck gebracht. Die Gemeinde Hagen im Bremischen als Standortgemeinde hat eine sehr umfangreiche Einwendung eingereicht. Auch der Umweltverband BUND hat ausführlich seine Bedenken zum Ausdruck gebracht.

Das GAA ist derzeit damit beschäftigt, die Einwendungen im Einzelnen erfassen und inhaltlich auswerten. Dann wird die Behörde die Vorhabenträgerin, Fa. Bodo Freimuth Abbruch und Recycling GmbH, Bülkau, nebst ihren Sachverständigen sowie die Fachbehörden um Stellungnahmen dazu bitten. Darüber hinaus gilt es die behördlichen Stellungnahmen und die der Träger öffentlicher Belange zum Plan zu berücksichtigen. Die Auswertung wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und verträgt keinen Zeitdruck. Das Ergebnis der Auswertung ist derzeit offen. Das GAA Lüneburg wird die beteiligten Einwender, Behörden, Vereinigungen und die Vorhabenträgerin erst nach Abschluss der Auswertungsphase zu einem Erörterungstermin einladen, um die Einwendungen vor Ort persönlich zu diskutieren. Ort und Zeitpunkt werden rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben und auch in den Medien kommuniziert. Vor Februar/ März 2019 ist allerdings nicht mit einem Erörterungstermin zu rechnen.

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist eine von 10 Landesbehörden für Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz in Niedersachsen. In den Landkreisen Lüneburg, Harburg, Uelzen und Dannenberg betreut das Amt insgesamt ca. 20.000 Betriebe. Im gesamten ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg – also zwischen Celle und Cuxhaven – ist das Gewerbeaufsichtsamt für die Arzneimittelüberwachung zuständig. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für große technische Anlagen sowie Planfeststellungsverfahren für Deponien erfolgen häufig mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die rund 60 Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg verfügen über unterschiedliche Ausbildungen, die insgesamt eine kompetente und effiziente Verwaltung sicherstellen: darunter sind z.B. Chemiker, Physiker, Juristen, Maschinenbauingenieure, Verfahrenstechniker, Bergbauingenieure, Pharmazeuten, Kfz – Meister, Wasserbauingenieure. Sie alle verfolgen durch Ausübung staatlicher Kontrolle und Beratung das Ziel einer sicheren, umweltverträglichen und verbraucherfreundlichen niedersächsischen Wirtschaft. Weitere Informationen unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

gez.
In Vertretung
Christina Freifrau von Mirbach

Quelle: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg vom 25.10.2018

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