BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Entscheidung in Lüneburg

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Gewerbeaufsichtsamt wertet Ergebnisse des Erörterungstermins zu umstrittenen Deponie-Plänen aus

Hagen. Nun muss der Beschluss des Gewerbeaufsichtsamts (GAA) in Lüneburg abgewartet werden, der zuständigen Behörde im Planfeststellungsverfahren der Firma Freimuth (Abbruch und Recycling) für eine Deponie in Driftsethe-Weißenberg. Mit einer langen Arbeitsliste reisten die Behördenvertreter nach dem zweitägigen Erörterungstermin im Gasthaus Würger in Uthlede zurück. Wenn das Protokoll erstellt ist, werden die Wortbeiträge mit Hinweisen, Fragen oder Anträgen geprüft, beraten und abgewogen. Dann wird der GAA-Beschluss für oder gegen eine Bauschuttdeponie der Klasse eins (leicht belastete Böden, Steine und Asphalt) gefällt. Wer Einwände hat oder Anträge stellen möchte, hat die Möglichkeit, den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Bauschuttdeponie oder Naherholungsgebiet? Über die Zukunft der ehemaligen Sandgrube in Driftsethe-Weißenberg wird heftig gestritten. Foto Luise Bär

Über 50 Bürger und Vertreter von Verbänden, der Gemeinde Hagen, der Firma Freimuth und verschiedener Behörden nahmen an der Erörterung teil. Die Firma Freimuth hatte für alle belegte Brötchen, Kaffee und Kaltgetränke besorgt. Verhandlungsleiterin Christina von Mirbach (stellvertretende GAA-Behördenleiterin) führte souverän durch die mündliche Anhörung. „Eine faire, ausführliche Erörterung“, war das einhellige Urteil der Teilnehmer. Man fühle sich mit seinen Einwänden ernst genommen, und das Gremium habe unvoreingenommen zugehört.

Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung wird der rechtskräftigen Bebauungsplan „Schatzgrube Weißenberg“ der Gemeinde Hagen sein. Sie will in dem Gebiet Freizeitsport, Naherholung und Erlebnislandschaften bieten. Diese Ziele seien mit einer Deponie unvereinbar, lautete die vom Hagener Bürgermeister Andreas Wittenberg (parteilos) vertretene Gemeinde-Position. Der Cuxhavener Landkreis-Vertreter Thomas Tilly (Regionalplanung) äußerte ebenfalls, dass das Vorhaben der Firma Freimuth im Widerspruch zum Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Gemeinde stehe. „Wir müssen abwägen, ob die Belange der Abfallwirtschaft gegenüber den städtebaulichen Belangen überwiegen“, fasste Mirbach zusammen. Das Land Niedersachsen sieht einen Bedarf an Deponien, hat jedoch im Landes-Raumordnungsprogramm keine Standorte ausgewiesen, sondern es soll flächendeckend im Radius von 35 Kilometer eine Deponie der Klasse 1 vorgehalten werden.

Weiter wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgiebig besprochen. Kritiker wiesen auf Staubbelastung oder Lebensräume geschützter Tiere hin, insbesondere die dort heimischen Wildbienen seien bisher nicht genügend untersucht worden. Besonders sorgten sich Bürger, dass der freigegebene Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Unterweser und anderen abzubauenden Atomkraftwerken in der Deponie eingelagert werden könnte. Eine vom Freimuth-Vertreter Stefan Lührs geforderte Versicherung, derartigen Bauschutt im Falle einer Genehmigung nicht einzulagern, wollte dieser nicht geben. Eine Zusicherung gab Lührs, nämlich dass die Deponie im Falle einer Genehmigung später nicht für stärker belastete Materialien der Klassen zwei oder drei ausgeweitet werden solle. Bei dem Punkt Schutzgut Grundwasser ging es um die Wasserentnahme für die Berieselung der Deponie, um eine Staubentwicklung zu verhindern. 15 000 Kubikmeter werden dafür pro Jahr benötigt. Der unteren Wasserbehörde sei dazu ein hydrologisches Gutachten vorgelegt worden, erklärte ein Vertreter des Freimuth-Planungbüros. Das reiche nicht aus, befand Christina von Mirbach, „dafür ist Entnahmegenehmigung erforderlich.“ Der Landkreis habe sich zu diesem Punkt nicht geäußert und solle befragt werden. Die vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen sah die Gemeinde Hagen als nicht ausreichend an, zumal die Flächen 40 Kilometer Luftlinie entfernt im Nordkreis liegen würden. Während Siegfried Haude, Naturschutzamt Cuxhaven, die Kompensation im gleichen Naturraum ansah, konnte der Vertreter vom niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) keinen funktionalen Bezug erkennen. „Freimuth wird erkannt haben, dass das Verfahren kein Selbstgänger ist“, meinte eine Teilnehmerin.

Quelle: Osterholzer Kreisblatt vom 26.08.2019 von Luise Bär

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