BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

„Die geologische Barriere ist nicht überall ausreichend vorhanden“

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Das Interview: BIKEG-Vertreterinnen schildern ihre Kritik an der Deponie Grauer Wall

Die Bürgerinitiative „Keine Erweiterung Grauer Wall“ (BIKEG) erhebt weiter Vorwürfe gegen den Planfeststellungsbeschluss und den Betrieb der Deponie in Speckenbüttel. Sie befürchtet eine Belastung des Grundwassers unter dem wachsenden Müllberg und sorgt sich um Staubimissionen. Worum es ihnen geht und was sie zum neuen Koalitionsvertrag sagen, darüber sprachen Tobia Fischer und Ursel Kikker mit den BIKEGVertreterinnen Regina Wiese und Dr. Sabine Hanisch.

Dr. Sabine Hanisch (links) und Regina Wiese von der BIKEG haben noch mal eine Staubprobe an ihren Häusern genommen und untersuchen lassen. Foto: Scheschonka

Die BIKEG hat einen Strafantrag gegen den Betreiber der Mülldeponie Grauer Wall gestellt. Warum gerade jetzt?
Hanisch: Wir haben versucht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, haben Gespräche mit den zuständigen Ämtern gesucht und mit der Politik. Der Deponiebeirat hat aus unserer Sicht versagt. In der letzten Sitzung wurde zum Beispiel unsere Frage, ob der nicht abgedichtete Ringgraben um die Deponie gegen die Deponieverordnung verstößt, nicht beantwortet. Umweltverstöße, obwohl in den Behördenakten dokumentiert, wurden bis heute nicht richtig geahndet. Jetzt haben wir keinen anderen Weg mehr gesehen.

Die BIKEG war aus dem Deponiebeirat ausgestiegen, hat aber an der jüngsten Sitzung wieder teilgenommen. Was hat Sie dazu bewogen?
Hanisch: Wir sind von einigen Abgeordneten aus der Stadtverordnetenversammlung angesprochen worden, dass es gut wäre, wenn die BIKEG wieder dabei wäre, denn wir sind eigentlich die Einzigen, die kritische Fragen stellen. Wiese: Für mich war auch ausschlaggebend, dass unser Gutachter durch Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung endlich angehört werden soll.

Sie sprechen die von der BIKEG 2014 in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme von Melchior & Wittpohl in Hamburg an, in der es um die geologische Barriere unter der Deponie geht und die mögliche Belastung des Grundwassers.
Hanisch: Die geologische Barriere ist danach nicht überall ausreichend vorhanden. Das verstößt gegen die Deponieverordnung.

Betreiber, Planfeststellungsbehörde und Aufsichtsbehörden als auch der Gutachter, der im Mai im Deponiebeirat seine Ergebnisse zum Thema Grundwassergefährdung vorstellte, sind der Auffassung, dass die natürliche Abdichtung sehr wohl ausreicht. Die Einschätzung des Gutachters war, dass sie trotz Erhöhung weiterhin funktionieren werde.
Wiese: Unser Gutachten bestätigt, dass dieser Schutz nicht gegeben ist, weil die geologische Barriere im Osten nur 20 Zentimeter beträgt. Hanisch: Es wird davon ausgegangen, dass die geologische Barriere unter der neuen Deponie über fünf Meter mächtig ist. Aber das ist nicht richtig, das zeigen die Gutachten für den Planfeststellungsbeschluss. Unser Gutachter kommt aufgrund dieser Unterlagen zu dem Schluss, dass die Abdichtung der Deponie nicht ausreicht, einen Schadstoffeintrag ins Grundwasser sicher zu verhindern. Es ist ja jetzt schon eine Belastung des Sicker- und Grundwassers auf der Deponie mit giftigen Stoffen bekannt und diese Situation kann sich durch die Erhöhung verschlimmern.

Sämtliche bisherigen Messungen haben keine Grenzwertüberschreitungen im Wasser gezeigt. Wie passt das zusammen?
Hanisch: Nur wenn jetzt die Werte noch nicht erreicht werden, bedeutet das doch nicht, dass man das Risiko eingehen kann, dass sie in 10 oder 20 Jahren überschritten werden. Die Deponie liegt nicht – wie in der Deponieverordnung vorgeschrieben – einen Meter über den freien Grundwasserspiegel. Sie liegt durch Setzungen schon drei bis vier Meter unterhalb des freien Grundwasserspiegels. Man kann die Deponie niemals wieder abtragen, da überall Asbest vergraben ist.

Das Staubmessprogramm läuft weiter. Die Ergebnisse zeigen laut Umweltamt keine Auffälligkeiten. Was erwarten Sie dann noch von den Behörden?
Hanisch: Wir haben moniert, dass die Messbecher teilweise geschützt unter Bäumen oder in Hecken aufgestellt wurden. Wir haben das Vertrauen verloren. Wir machen uns Sorgen, dass wir Asbest und Blei einatmen. Auf die Deponie wird Schlacke aus der Müllverbrennung gebracht, die Giftstoffe enthält. Wir haben diese Schlacke mit unserem hoch bleihaltigen Staub auf unseren Häusern verglichen. Das Mikroskop zeigt die gleiche schlackige Zusammensetzung. Unserer Meinung nach stammt der Staub von der Deponie. Wiese: Unsere Ergebnisse sind schon besorgniserregend. Man muss erforschen, woher diese Bleibelastung kommt. Die Werte sind im Vergleich zu anderen Städten erhöht, auch wenn sie unter den Grenzwerten liegen. Hanisch: Es gibt ja auch ein Minimierungsgebot. Das heißt, es dürfen nicht unnötig viele Schadstoffe in die Umwelt gebracht werden, auch wenn sie noch unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen. Trotz dieser Grenzwerte sterben ja Menschen an Luftverschmutzung.

Die Koalition will ein Konzept entwickeln, unter welchen Bedingungen die Deponie bis spätestens 2030 geschlossen werden kann. Wie finden Sie das?
Wiese: Das ist ja nicht viel Neues, die geschätzte Laufzeit für die Ablagerung von circa 1,6 Millionen Kubikmeter Müll war nach Planfeststellungsbeschluss mindestens 20 Jahre. 20 Jahre sind 2030 fast rum, und die Deponie nähert sich dann ihrer Endhöhe von 50 Metern. Hanisch: Das Entscheidende ist, dass aus unserem Gutachten hervorgeht, dass sich die Situation unter der Deponie durch den Ausbau verschlimmern kann. Wenn man jetzt weitere elf Jahre Abfall draufpackt, dann frage ich mich, wie viel Mehrkosten eines Tages auf die Stadt im Falle eines Sanierungsfalles zukommen. Außerdem gibt es das Gerücht, dass die Stadt einen erheblichen Teil für die Rekultivierung der Deponie tragen muss. Im Moment wird er mit 25 Millionen Euro beziffert. Man müsste aufklären, ob das stimmt. Auf 2030 kann man sich wahrlich nicht freuen.

Im Koalitionsvertrag steht, der Deponiebeirat soll künftig öffentlich tagen. Begrüßen Sie das?
Hanisch: Das begrüßen wir sehr. Dann kann es nicht mehr passieren, dass im Hinterzimmer unsere Fragen einfach beiseite gewischt werden.

Die Einwände der Bürger sind im Planfeststellungsverfahren abgewogen worden. Mit ihrer Klage vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss ist die BIKEG gescheitert.
Hanisch: Das Oberverwaltungsgericht hat seinerzeit nur die Staubemissionen behandelt und nicht die Grundwasserbelastung, weil das Wort Grundwasser nicht in der Klageschrift auftauchte. Wir hatten damit keinen juristischen Hebel mehr. Ich erwarte, dass sich die Stadt im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht darum kümmert.

Was sind Ihre Forderungen an Umweltsenatorin, Betreiber und Aufsichtsbehörden?
Hanisch: Dass sie entweder unsere Bedenken widerlegen oder – wenn sie es nicht können – einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Wir fordern außerdem einen Untersuchungsausschuss, der die Rechtmäßigkeit des Deponiebetriebes untersucht. Wir möchten die Umweltsenatorin fragen, warum im Planfeststellungsbeschluss hochgiftige Abfälle der Deponieklasse III, die jahrzehntelang auf der jetzt zu überbauenden Deponie abgelagert wurden, als mindergiftige Abfälle der Deponieklasse I klassifiziert wurden. Wiese: Wir hoffen, dass die Deponie früher schließt. Wir tragen seit zehn Jahren alle Fakten zusammen, aber ich habe den Eindruck, dass sie uns gar nicht ernst nehmen. Hanisch: Wir fragen uns, ob vergangene Versäumnisse der Behörden nicht ans Tageslicht kommen sollen..


Deponie Grauer Wall

  • Den Deponiestandort „Grauer Wall“ gibt es seit 1958. Die BEG ist seit den 1980er Jahren die Betreiberin.
  • 2012 erging der Planfeststellungsbeschluss für die Erhöhung der Deponie. Entwickelt wurde das Konzept der „Deponie auf der Deponie“. Die Fläche der Deponie beträgt 20 Hektar, die genehmigte Höhe 50 Meter über Normalnull. Zusätzlich eingelagert werden sollen 1,6 Millionen Kubikmeter Müll.
  • Die Bürgerinitiave „Keine Erweiterung Grauer Wall“ (BIKEG) klagte gegen den Planfeststellungsbeschluss, scheiterte aber beim Oberverwaltungsgericht in Bremen. Der Planfeststellungsbeschluss hat Rechtskraft erlangt.
  • Im Herbst 2016 tagte zum ersten Mal der Deponiebeirat. Er sollte vor allem „bestehenden Argwohn und Misstrauen gegenüber dem Deponiebetreiber abbauen“ und eine „transparente Informations- und Diskussionsplattform bezüglich der Deponie ‚Grauer Wall‘ schaffen“. Der Deponiebeirat besteht aus dem Vorsitzenden und maximal 16 bestellten Mitgliedern – unter anderem des Umweltsenators, des Bremerhavener Umweltschutzamtes, der BIKEG, des Deponiebetreibers und der Parteien mit Fraktionsstatus.
  • Laut Koalitionsvertrag soll der Deponiebeirat künftig komplett öffentlich tagen. Dafür muss die Geschäftsordnung von der Stadtverordnetenversammlung geändert werden. Das klappt bis zur nächsten Sitzung am 12. November noch nicht.
  • Am 12. November wird im Deponiebeirat die gutachterliche Stellungnahme des Hamburger Büros Melchior & Wittpohl zur geologischen Barriere und zu den Abdichtungssystemen bei der Deponieerweiterung vorgestellt. Sie war von der BIKEG 2014 in Auftrag gegeben worden.
  • 2014 wurde auf Drängen der BIKEG mit Staubimmissionsmessungen begonnen. Zum Umweltmonitoring der Deponie gehört außerdem die Kontrolle von Sickerwässern aus dem Müllberg und des Grundwassers.
  • Auf der Deponie werden verschiedene Abfallarten eingelagert, auch Asbest und Schlacke aus der Müllverbrennung. Die Deponieklassen sind I und III.
  • Mehr über die Deponie Grauer Wall und die BIKEG gibt es im Internet unter: www.bauumwelt.bremen.de (Stichwort Grauer Wall) und www.bikeg.de.

Quelle: Nordsee-Zeitung vom 05.10.2019

Ein Kommentar

  1. Hervorragender Vortrag, bravissimo!

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