BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Strahlende Zukunft

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Atomares Endlager in Norddeutschland?

Die Energiewende ist in vollem Gange. Bis 2020 sollen alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden.

Von den insgesamt 37 Meilern befinden sich vier in direkter Nähe zum Elbe-Weser-Dreieck: Brunsbüttel, Brokdorf, Stade und das AKW Unterweser. Das AKW in Brokdorf ist noch bis 2021 in Betrieb, die anderen befinden sich zurzeit im Rückbau. Dabei hat sich ein neues Problem aufgetan: Wie soll man mit den strahlenbelasteten Altlasten umgehen? Ein bis drei Prozent des hoch radioaktiven Bauschutts soll langfristig in speziell gesicherten Lagern untergebracht werden, während der Rest des Atommülls auf einfachen Deponien, in Verbrennungsanlagen oder per Wertstoffkreislauf wieder beim Verbraucher oder in die Umwelt landet – und dabei immer noch gefährliche Strahlung abgibt. Anwohner, die durch ihren Wohnsitz direkt von dem Rückbau und entstehenden Hinterlassenschaften betroffen sind, organisieren sie sich in Bürger-Initiativen, da sich von der Politik im Stich gelassen fühlen.

Bild Laufpass

Für die Betreiber der Atomkraftwerke geht es darum, den Rückbau möglichst günstig zu gestalten. Dies, so die Kritiker, geschieht jedoch auf Kosten der Anwohner. Die wiederum fühlen sich von der Politik übergangen und werden vor vollendete Tatsachen gestellt. So auch geschehen beim Rückbau des AKW Brunsbüttel, bei dem kontaminiertes Wasser in die Elbe eingeleitet werden sollte, ohne Rücksicht auf eventuelle Gefahren für Mensch und Umwelt. Es bestehe ein Informationsdefizit, die Bürger würden bei Entscheidungen und Absprachen zwischen Politik und Unternehmen im Dunkeln gelassen, bemängeln Dr. Gisela Penteker und Dr. Silke Eulenstein, Initiatoren des Aktionsbündnisses zum verantwortungsvollen Rückbau von Atomkraftwerken – Cuxland. Trotz der Macht der Industrie im Verbund mit einer bürgerfernen Politik konnten die Aktivisten mit ihrem Engagement bereits einen Erfolg verbuchen und haben ihre Forderung, die Einleitung radioaktiver Stoffe in die Elbe auf ein Minimum zu beschränken, durchsetzen können. Für die Initiative besteht aber weiterhin Handlungsbedarf.

Das 10-Mikrosievert-Konzept – Ablasshandel mit Krebsgefahr?

Der Diplomingenieur Christoph Rüsch und der Mediziner Dr. Klaus Gerrit Gerdts hielten Vorträge zum Rückbau und der Wirkung von Strahlung auf den Menschen. Hierbei stand besonders das 10-Mikrosivert-Konzept in der Kritik. Dieser Grenzwert beschreibt die maximal zumutbare Strahlenbelastung für ein Individuum über einen Zeitraum von einem Jahr. Dieser Wert ist die Basis für die Freigabe von belasteten Material und setzt sich aus einem komplexen Rechenmodell zusammen, das sich aus dem Becquerelwert, also der Halbwertszeit, ableitet. Weitere Faktoren, wie die Aktivität des Radionuklids, der Strahlungstyp, die Art der Aufnahme, organ-, geschlechts- und altersspezifische Faktoren fließen in die Berechnungen mit ein.

In der Strahlenschutzverordnung, §29, ist die Freigabe von radioaktiven Materialien geregelt. Übersteigen diese nicht den Wert von 10 Mikrosievert pro Jahr, dürfen sie auf Hausmülldeponien gelagert, verbrannt oder recycelt werden. Dr. Gerdts kritisiert die Berufung auf einen solchen Grenzwert bei der Freigabe von strahlungsbelastetem Material, da er suggeriere, dass alles unter diesem Wert nicht schädlich sei. „Selbst kleine Mengen sind alles andere als harmlos. Ein bisschen mehr Strahlung bedeutet eben auch immer ein bisschen mehr Krebsrisiko“, erklärt er. Auch habe der Körper kein Frühwarnsystem, um Alarm bei zu hoher Strahlenbelastung zu schlagen. „Der Körper hat kein Gespür für Radioaktivität, bereits kleine Mengen können erheblichen Schaden anrichten, ohne dass man sofort etwas merkt.“ Zusätzlich reichern sich radioaktive Stoffe im Körper, vor allem in der Schilddrüse, an. Sie lagern sich in Knochen, Gewebe und dem Erbgut ein. Letzteres sorgt dafür, dass sich der Strahlenschäden sogar vererben können, erklärt Gerdts.

Wie sich die Strahlenbelastung eines Atomkraftwerks während seines Betriebes auswirkt, zeigt eine vom Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegebene Studie. Sie untersuchte im Zeitraum von 2003 bis 2007 das Aufkommen von Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken (KiKK-Studie). In der Fall-Kontroll-Studie des Deutschen Kinderkrebsregisters wurde festgestellt, dass Kinder unter fünf Jahren, die in der Nähe von Kernkraftwerken wohnten, ein signifikant höheres Risiko haben, an Krebs zu erkranken. Laut der Studie ist das Risiko, an Blutkrebs zu erkranken, in diesen Fällen doppelt so hoch. Hier muss erwähnt werden, dass die Meiler weitaus größeren Sicherheitsbedingungen unterliegen als der strahlende Bauschutt, der bei deren Rückbau entsteht.

Das 10-Mikrosievert-Konzept hat auch für die, welche es vermeintlich schützen soll, einen gravierenden Design-Fehler, denn die Strahlungsmenge, der ein Mensch ausgesetzt werden kann, ist von Individuum zu Individuum verschieden. So kann beispielsweise jemand, der oft fliegt oder gewisse Nahrungsmittel zu sich genommen hat, schon radioaktiv belastet sein. Die weitere Exposition würde dann das Fass zum Überlaufen bringen und somit einen potenziell kritischen Schwellenwert übersteigen. Der genannte Grenzwert geht von einem gesunden unbelasteten Erwachsenen aus und nimmt diesen als Maßstab, ohne auf individuelle Begebenheiten Rücksicht zu nehmen. Das macht einen solchen Grenzwert unsinnig, denn Strahlung ist immer schädlich, egal in welcher Menge. Laut Rüsch schützt das 10-Mikrosivert-Konzept allerdings die Falschen; „So ein Grenzwert entlässt die Verantwortlichen aus der Pflicht.“

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Hat der Bauschutt durch das Freimessen die Freigabe erhalten, wird er wie normaler Hausmüll behandelt und der Betreiber des Atomkraftwerks ist nicht mehr für den Verbleib verantwortlich. Der Atommüll kann dann einfach recycelt, verbrannt oder auf Deponien gelagert werden. Dieses Vorgehen stellt allerdings eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar, weil die Radioaktivität in die Umwelt entweichen und immensen Schaden anrichten kann. Durch das Recycling gelangt das radioaktivbelastete Abrissmaterial in den Wertstoffkreislauf und wird zum Beispiel in der Baubranche eingesetzt. Hier kommt das kontaminierte Material bei diversen Bauvorhaben, wie öffentlichen Gebäuden, Straßen oder Gärten zum Einsatz. Aber auch in Kochtöpfen und anderen metallischen Erzeugnissen findet sich dann Reststrahlung wieder. Da das Einschmelzen von strahlendem Metallschrott in deutschen Schmelzbetrieben zulässig ist, findet dieser seinen Weg zum Verbraucher. Auch die Verbrennung des Mülls ist keine Lösung, da auch eine thermische Behandlung des Abrissmaterials seine Radioaktivität nicht vernichtet. So bleibt die entstandene Schlacke radioaktiv, der Rauch aus den Schornsteinen verbreitet Partikel über das ganze Land und selbst die Filteranlagen sind nach der Behandlung kontaminiert und geben bei der Reinigung oder Entsorgung auf Deponien wieder Strahlung frei.

Eine weitere Möglichkeit ist die Lagerung auf Deponien. In Driftsethe-Weißenberg, in der Samtgemeinde Hagen, soll eine alte Sandkuhle zu einer Deponie für den strahlungsbelasteten Bauschutt des Atomkraftwerks Unterweser und weiteren umfunktioniert werden. Bisher ist geplant, eine Deponie der Klasse 1 zu errichten, die allerdings wenig bis keine Eindämmung von Strahlung bietet und so Luft und Grundwasser verunreinigen könnte. Neben den bereits bekannten Problemen, um die sich die Anwohner sorgen, möchte selbstverständlich keine Gemeinde ein atomares Endlager in nächster Nähe haben – gerade nicht, wenn die Gegend sich als Erholungsort präsentiert. Somit ist die Einrichtung einer Deponie, auf der strahlungsbelastetes Material lagert, nicht nur schädlich für die Gesundheit des Menschen, sondern auch für die Wirtschaft in der Region. Engagierte Anwohner organisieren sich bereits in einer Bürger-Initiative, die den Bau der neuen Deponie zu verhindern versucht. Einstimmig fordern die Otterndorfer wie auch die Driftsether Initiativen: Strahlenbelasteter Bauschutt darf nicht ungesichert und unkontrolliert auf Deponien entsorgt werden. Kontaminiertes Material darf nicht per Recycling dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden, nur um dann in Vorgärten, auf Straßen und Kinderspielplätzen zu landen. Von der Politik erhoffen sich die Aktivisten, dass sie Verantwortung übernimmt, um die Bevölkerung und auch die Natur vor den Folgen radioaktiver Strahlung zu schützen und vor allem mehr Transparenz und die Beteiligung an zukünftigen Entscheidungsprozessen zu gewährleisten. bg

DAS 10-MIKROSIEVERT-KONZEPT: ZWISCHENBILANZANGELA WOLFF SCHREIBT IN DER INFOBROSCHÜRE„AKW-ABRISS – WIE UNS ATOMINDUSTRIE UND POLITIK IHREN
RADIOAKTIVEN MÜLL UNTERJUBELN“:

Atomindustrie: Entlastung; Profiteur
Bevölkerung: Belastung; Risikoträger
• Gesamtmenge und Gesamtbelastung bleiben unberücksichtigt.
• Mehrfach- und Dauerbelastung werden nicht berücksichtigt.
• Die Kollektivdosis wird nicht berücksichtigt.
• Das Konzept opfert den Vorsorgeschutz zugunsten finanzieller Vorteile.
• Das Konzept wurde nicht für große Mengen entwickelt.
• Anreicherungen von Radioaktivität in Wertstoffen und Natur.
• Die Grenzwerte wurden trotz steigender Materialmenge mehrfach deutlich erhöht.
Im Jahr 2011 bei der eingeschränkten Freigabe teilweise um das 10- bis 1000-fache. *1
• Bei den Ableitungen der Grenzwerte wurden Zahlen teilweise um den
Faktor 3 bis 5 aufgerundet (bspw. von 3 Bq auf 10 Bq). *2
• Kritische Wissenschaftler warnen: Die Bezugsdaten (Hiroshima u. Nagasaki)
der Risikoabschätzung stammen aus den 70er Jahren und sind überholt.
Das Strahlenrisiko wird um den Faktor 13 bzw. 24 unterschätzt. Dies ergeben Berechnungen auf der Grundlage aktueller Studienergebnisse. *3
• Das Strahlenrisiko wird nicht anhand von
Risikogruppen (Kinder, Schwangere, Alte, Kranke) bewertet.

*1 Vgl. Neumann, Werner in Strahlentelex, Nr. 662-663 / 28.Jahrgang, 7. August 2014, S. 4.
*2 Vgl. ebd.
*3 Vgl. Schmid, Dr. med. Jörg: Freigabe radioaktiven Materials beim AKW Abriss, in IPPNW Forum, Nr. 149, März 2017, S. 22-23.

Quelle: Laufpass von 2019-04 von bg

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