BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Deponie steht auf der Tagesordnung

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Heute tagt der Wirtschaftsausschuss

LANDKREIS. Der Ausschuss für Regionalplanung und Wirtschaft im Landkreis Cuxhaven tagt heute, Mittwoch, 2. Juni, ab 14.30 Uhr im Kreishaus Cuxhaven seine nächste Sitzung ab. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Antrag der Bürgerfraktion vom 30. Oktober 2009 zu Bauschuttdeponien im Landkreis.

Zwei Forderungen hatte die Bürgerfraktion erhoben: Die Ausweisung von Vorranggebieten im regionalen Raumordungsprogramm (RROP) für Bauschuttdeponien, ähnlich den Ausweisungen für Vorranggebiete für Windkraft oder Sandabbau, hatte der Regionalausschuss bereits auf seiner Sitzung im Februar einstimmig abgelehnt. Eine Ausweisung von Vorrangstandorten für Abfalldeponien lasse das RROP zwar zu, der Landkreis sehe jedoch kein Bedürfnis für derartige Deponien und damit auch nicht für die Ausweisung von Vorranggebieten, hieß es in der Stellungnahme der Verwaltung. Der jetzt zu beratende zweite Antragsteil enthält die Forderung, dass ursprünglich bei der Sandabbaugenehmigung festgelegte Folgenutzungen ehemaliger Sandgruben nur mit dem Einverständnis der betroffenen Kommunen zu ändern seien. Das im konkreten Fall anstehende Raumordnungsverfahren des Grubeneigentümers Bodo Freimuth auf eine Bauschuttdeponie in Driftsethe-Weißenberg sei daher auszusetzen.

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung folgt dem Antrag nicht, darin heißt es, „das Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer Bauschuttdeponie in Driftsethe wird gemäß der rechtlichen Vorgaben abgearbeitet“. Der Landkreis führe im übertragenen Wirkungskreis die Aufgabe der unteren Landesplanungsbehörde durch. Als solche sei sie aufgrund der Raumordnungsverordnung verpflichtet, die Antragskonferenz für die Errichtung einer Bauschuttdeponie in Driftsethe von Firma Bodo Freimuth durchzuführen. Darin wurde der Untersuchungsrahmen für die vom Deponie-Betreiber vorzulegenden Unterlagen und Untersuchungen festgelegt. Danach werde der Landkreis Cuxhaven das Raumordnungsverfahren einleiten. Die betroffenen Gemeinden und Öffentlichkeit werden daran beteiligt und können ihre Stellungnahmen abgegeben. Das Prüfergebnis des Landkreises gehe an das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, der Genehmigungsbehörde für Bauschuttdeponien, erklärte Kreisdezernent Günter Jochimsen.

Quelle: OSTERHOLZER KREISBLATT vom 2. Juni 2010 (von Luise Bär)

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