BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Schmutzige Brühe

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Über Abwasserwerte für Kleinkläranlagen

von Lars Fischer

Der Zustand unserer Umwelt macht deutlich, dass es an vielen Stellen Nachholbedarf in Sachen Naturschutz gibt und dass die Zeit dafür reichlich knapp, wenn nicht sogar schon in Teilen verstrichen ist. Es ist also angezeigt, wirklich jeden Stein umzudrehen und zu schauen, wo man möglichst schnell viel erreichen kann. Zuweilen mag das auch zu Aktionismus führen oder dazu, dass man findet, es werde an den falschen Stellschrauben gedreht.

Der Landkreis Cuxhaven, ob seiner Lage ganz besonders von den desolaten Zuständen der niedersächsischen Gewässer betroffen, hat nun die sogenannten Kleinkläranlagen als Treiber bei der Gewässerverunreinigung ausgemacht und die Abwasserwerte für diese verschärft. 13.500 solcher Sickergruben und Klärteiche gibt es im Kreis. 13.500 Haushalte oder Betriebe, die an keinen Abwasserkanal angeschlossen sind und für die es nun teuer werden kann. Dass ein solch immenser Wert – im Kreis Osterholz sind es nur rund 1800 – vorliegt, hängt mit politischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit zusammen. Weil man in vielen Ortschaften dachte, ohne Kanal käme es billiger, müssen die Bürger nun den Schlamassel – pardon – ausbaden. Natürlich ist es richtig, dass es strenge Grenzwerte gibt und dass kontrolliert wird, was jeder ins Grundwasser so einleitet. Aber einiges am Vorgehen der Behörden wirft Fragen auf. Welchen Anteil die schmutzige Brühe von Privathaushalten gegenüber den Verunreinigungen hat, die Industrie und Landwirtschaft verursachen, kann sie nicht beziffern. Signifikante Unterschiede der Gewässerqualitäten in Gebieten mit und ohne Kanalisation liegen nicht vor; wohl aber fallen auch weite Landstriche ohne Kleinkläranlagen in nitratsensible Gebiete wie etwa rund um Hagen.

Rechtlich zumindest fragwürdig ist es zudem, dass erteilte, unbefristete Betriebserlaubnisse für Kläranlagen nachträglich auf 15 Jahre begrenzt werden – ab Erteilung und nicht etwa ab Beschluss. Bestandsschutz gibt es hier nicht. Und nicht nachvollziehbar ist, wieso in einem nitratsensiblen Gebiet eine Sondermülldeponie wie in Driftsethe-Weißenberg genehmigungsfähig ist. Dass von einer solchen Anlage Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind, versteht jeder Laie. Dass Vertreter des Fachgebiets Gewässerschutz beim Landkreis Cuxhaven dann aber dazu nicht Stellung beziehen wollen und auf das Gewerbeaufsichtsamt verweisen, zeigt, wie wenig ernst es den Behörden offenbar damit ist, an einem Strang zu ziehen.

Quelle: Osterholzer Kreisblatt vom 18./19.02.2023 von Lars Fischer
lars.fischer@weser-kurier.de

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