BI Driftsethe

Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe

Einspruch einlegen!

Musteranschreiben

Stellungnahme-Lueneburg

Hier können Sie eine Mustervorlage für Word laden: Stellungnahme für Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (Link) oder Stellungnahme für Gemeinde Hagen (Link).

Ihren schriftlichen Einspruch richten Sie bitte in der Zeit:

Achtung: In der derzeitigen Bekanntmachung ist das Ende der Einwendungsfrist auf den 06.08.2018 festgesetzt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg verlängert diese Frist aber auf den 22.08.2018, zwei Wochen nach Ende der Schulferien.

an die:

Gemeinde Hagen im Bremischen
Amtsplatz 3
27628 Hagen im Bremischen

oder an das:
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Nachfolgend haben wir einige mögliche Einspruchspunkte – nach Gruppen sortiert – aufgeführt, die sie, ganz individuell, nach ihren möglichen, persönlichen Gefährdungen/Begründungen formulieren sollten.

Mensch
1. Abwanderung junger Familien aus den Gemeinden rund um die geplante Deponie
2. Freizeitwert sinkt
3. Gaststätten werden schließen
4. Gefährdung der Bausubstanz an Häusern durch täglichen Schwerlastverkehr
5. Gefährdung der Gesundheit
6. Lebensqualität – nimmt ab
7. Negative Auswirkungen auf Tourismus
8. Negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten
9. Schutzabstände des Deponiestandortes zu sensiblen Gebieten wie Wohnbebauungen sind als zu gering einzustufen
10. Tourismus wird ausgebremst
11. Verlust der beliebten Rad-/Wanderstrecke auf dem Weißenberg
12. Verlust der Naherholung für Einheimische und Touristen
13. Verlust von Arbeitsplätzen
14. Verlust von Einnahmen aus dem Bereich Tourismus
15. Verlust von Lebensqualität durch Deponie vor der Haustür
16. Zunahme von allergischen Erkrankungen
17. Zunahme von Krebserkrankungen

Tiere und Pflanzen
18. Abholzung von Forst für Einbau der Rohrleitung
19. Fehlendes Gutachten über Kartierung der Tierarten
20. Gefährdung der Vogelschutzgebiete
21. Gefährdung des angrenzenden Buchenwaldes
22. Gefährdung des angrenzenden Eichenmischwaldes
23. Gefährdung des Lebensraums Teichfledermaus
24. Gefährdung des Nieder- bzw. Hochmoores (Veränderung des Grundwasserspiegels)
25. Verlust der Biotope
26. Verlust der Vogelbrutgebiete
27. Verlust von Sandmagerrasen als Biotope
28. Vernichtung der heimischen Pflanzenwelt
29. Vernichtung der schon vorhandenen Renaturierung
30. Vertreibung der heimischen Tierwelt
31. Vertreibung der Wildtiere

Boden
32. Belastung der landwirtschaftlichen Flächen (Nahrungskreislauf)
33. Die geforderten Maßnahmen nach Ende des Sandabbaus sind nicht erbracht worden
34. Großflächige Bodenversiegelung durch Deponiekörper
35. Kein Antrag auf Nutzungsänderung der Sandgrube gestellt
36. Sandgruben sind von Ihrer geologischen Eignung generell als gering geeignet einzustufen

Wasser
37. Absinkender Grundwasserspiegel
38. Abwasser muss zusätzlich abtransportiert werden (mehr Verkehr)
39. Angabe über Grundwasser-Messstellen
40. Handhabung von Sickerwasser nach Stilllegung der Deponie
41. Mögliche Grundwasserverunreinigung bei Austritt von Sickerwasser aus Rohrleitung
42. Negative Auswirkung auf Grundwasserneubildung
43. Negative Auswirkung auf Grundwasserspiegel
44. Nicht geeigneter Untergrund – Bodendurchlässigkeit
45. Regenwasserauffangbecken viel zu klein
46. Verunreinigung des Grundwassers
47. Wassereinzugsgebiet

Klima und Luft
48. Frischluftproduktion wird gestört – Waldklima
49. Geruchsbelästigung
50. Luftverschmutzung durch Schwerlastverkehr
51. Saurer Regen
52. Schadstoffe
53. Staub und Staubwinde
54. Verschmutzung der Luft

Landschaft
55. Austrocknung der Sumpfbereiche bei verändertem Grundwasserspiegel
56. Austrocknung des Bargsmoores bei verändertem Grundwasserspiegel
57. Beeinträchtigung der Landwirtschaft durch Rohrleitungsbetrieb
58. Beeinträchtigung der Landwirtschaft durch Rohrleitungseinbau
59. Gefährdung der Naturschutzgebiete
60. Negative Auswirkungen auf umliegenden Ackerbau
61. Plan über Streckenverlauf der Rohrleitung zur Kläranlage Kassebruch
62. Rückbau der Rohrleitung
63. Schutzabstände des Deponiestandortes zu sensiblen Gebieten wie Biotopflächen sind als zu gering einzustufen
64. Schutzabstände des Deponiestandortes zu sensiblen Gebieten wie Naturschutzgebieten sind als zu gering einzustufen
65. Schutzabstände des Deponiestandortes zu sensiblen Gebieten wie Waldgebieten sind als zu gering einzustufen
66. Zerstörung des Naturdenkmals „Ahornallee“

Lärm
67. Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr
68. Mehr Lärm durch Betrieb von Maschinen auf der Deponie
69. Mehr Verkehrslärm

Kulturgüter
70. Gefährdung Gutshof „Wittenborgh“ von 1851
71. Gefährdung Illjes-Mausoleum von 1812
72. Gefährdung Jugendstil-Villa von 1914
73. Gefährdung der Hügelgrabanlagen (Bodendenkmal)

Verkehr
74. Berechnung der Anlieferungen in Neuenwalde für Antrag in Driftsethe ist falsch da inzwischen 90 % der Deponien geschlossen wurden
75. Berechnung der Anlieferungen über die Autobahn ist falsch da inzwischen die Maut eingeführt wurde
76. Berechnung des Verkehrsaufkommens ist falsch da die Zahlen vor 10 Jahren erstellt wurden und heute nicht mehr relevant sind
77. Erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger
78. Erhöhte Unfallgefahr für Pkw
79. Erhöhte Unfallgefahr für Radfahrer
80. Erhöhte Unfallgefahr für Reiter
81. Erhöhte Unfallgefahr für Schulkinder
82. Gefährdung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen
83. Straßen werden überbelastet
84. Straßenschäden durch Schwerlastverkehr
85. Totales Verkehrschaos
86. Verkehrsaufkommen
87. Zweifel an der Richtigkeit der Verkehrsgrundlagendaten
88. Zweifel an der Richtigkeit der Vorhersage an der Verkehrsentwicklung

Sachgüter
89. Einkommensverluste durch erhöhte Schadstoffmengen auf den landwirtschaftlichen Flächen
90. Wertverlust an Grundstücken
91. Wertverlust der Immobilien
92. Zerstörung des Landschaftsbildes durch Deponiekörper

Sonstiges
93. Angaben über Auslöseschwellen
94. Antragsbearbeitung verstößt gegen Festlegung bestehender Verträge
95. Auf Grund bestehender Verträge hätte der Landkreis die Antragsbearbeitung ablehnen müssen
96. Einkommensverluste durch Immobilien-Leerstände (siehe „La Caravella“, Wohnungen, Läden)
97. Fahrradtouren um die Deponie
98. Folgekosten nach Ablauf der Nachsorgephase (10 Jahre nach Stilllegung)
99. Genaue Bezeichnung der einzulagernden Abfälle fehlt (Abfallschlüssel)
100. Glaubwürdigkeit des Betreibers ist zu hinterfragen (hält sich nicht an Auflagen)
101. Imageschaden unseres Dorfes
102. Ist die Verlagerung einer Renaturierungsauflage, wie sie für den Sandabbau vorgesehen war, auf den Abschluss des Deponiebetriebes zulässig?
103. Kontrolle – kann sich ein Betreiber selber kontrollieren?
104. Kontrolle und Überwachung der Rohrleitung
105. Kosten – für die Kommune nicht kalkulierbar
106. Nullvariante anwenden da 80% des Materials aus Bremerhaven kommt und Bremerhaven eine eigene Deponie unterhält und somit Deponie in Driftsethe überflüssig ist
107. Schaffung eines Präzedensfalles wegen fehlenden Deponiekonzepts
108. Verschandelung der Landschaft: In unsere flache Region gehört kein Berg, schon gar kein Müllberg
109. Warum sind die Renaturierungsauflagen nicht wie vorgeschrieben ausgeführt worden? (siehe Auflagenplan mit vorgeschriebenen Gehölzen)
110. Zweifel an der Qualität der Deponieüberwachung in Eigenverantwortung des Betreibers
111. Zweifel an erstellten Gutachten
112. Zweifel an erstellten Studien
113. Zweifel an unvoreingenommener Prüfung wegen fehlenden Deponiekonzepts
114. Zweifel an zeitnaher und intensiver Überwachung durch das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven

Auflagen
115. Auflage das Regenwasserauffangbecken so zu vergrößern das auch größte Regenmengen sicher aufgefangen werden können
116. Auflage den Wertverlust der Einkommen für die Landwirtschaft auszugleichen
117. Auflage den Wertverlust der Immobilien für die Anwohner auszugleichen
118. Auflage ein neues Ablagerungsgutachten nach den heutigen Verhältnissen zu erstellen – vorhandene Zahlen lassen die Schließung der meisten alten Deponien außen vor
119. Auflage ein neues Verkehrsgutachten nach den heutigen Verhältnissen erstellen – vorhandene Zahlen lassen die Einführung der Maut und die Schließung der meisten alten Deponien außen vor
120. Auflage eine genaue unabhängige Eingangskontrolle vorzunehmen
121. Auflage zur Beweissicherung regelmäßig Schadstoffuntersuchungen auf den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen vorzunehmen

Natürlich können Sie auch andere – hier nicht aufgeführte – Begründungen anführen.

5 Kommentare

  1. Pingback: Bürger-Initiative gegen die Bauschuttdeponie in Driftsethe » Blog Archiv » wichtige & beachtenswerte Beiträge

  2. Wir stehen hier vor genau dem gleichen problem
    ihre webseite wird uns sehr hifreich sein

  3. Hallo Leute,
    eine sehr gute Recherche und Aufzählung, die Hilfestellung für alle Betroffenen bei Beantragung eines Einspruchs geben kann.
    Nur darf das nicht Alles sein .. leider gibt es noch zu viele Gleichgültige, Mutlose und auch schlecht Informierte, die „angestupst“ werden müssen. Ein Aufruf an Alle durch die BI im Lokalteil der Nordsee-Zeitung und Flyer an alle betroffenen Haushalte würde sicherlich zu einer deutlich höhere Anzahl an Einspruch-Einlegern führen.
    Ich jedenfalls bin dabei.

    Gruß
    Ein besorgter Anwohner

  4. Guten Tag !
    Der BUND Unterweser hat vor, sich zu dem Deponienantrag kritisch zu äußern, nach Naturschutzrecht, aber auch unter Hinweis auch auf das Umweltrechtsbehelfsgesetz, nach dem unser Landesverband „zugelassen“ ist. Wir werden zunächst Ihre Argumentationshilfen studieren und uns dann ggf. melden, um das weitere Vorgehen zu klären.
    Mit freundlichen Grüßen !
    Eike Rachor

  5. Als Siebenjährige bin ich mit meiner Familie nach dem Bombenangriff vom 18.09.1944 auf Bremerhaven, bei dem unser Haus abbrannte, auf das Gut Weißenberg evakuiert worden. Bis heute prägt mich das intensive damalige Erleben der dortigen Naturlandschaft. Ich habe dort zwei wundervolle Herbstmonate erlebt, die mich vor einem dauerhaften Trauma bewahrt haben. Ganz besonders erinnere ich mich an die fantasievollen Lehmfiguren, die wir aus der dortigen Erde bastelten – viel schöner als jedes heutige Luxusspielzeug.
    Es täte mir sehr weh, wenn in unserer für Europa friedlichen Zeit es nun zu einer Zerstörung dieser schützenswerten und heilsamen Landschaft käme!
    Zur Zeit arbeite ich jene Zeit und ihre Bedeutung gerade in einer Autobiografie auf.
    Gerne möchte ich den Erhalt dieser Natur unterstützen!
    Helga Jürgens

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