Beschluss zur Erweiterung ist da

Samstag, 19. Mai 2012 12:00

Deponie Grauer Wall soll doppelt so hoch werden – Bürgerinitiative will gegen Ausbaupläne klagen – Geld fehlt noch

SPECKENBÜTTEL. Der Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Grauer Wall ist am Donnerstag erlassen worden. Die Behörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr genehmigt, dass die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft (BEG) auf der Deponie weitere Abschnitte errichten und betreiben darf. Im Klartext: Die Deponie wird erweitert.

Wann das sein wird, steht noch nicht fest. Denn gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung (siehe unten) beim Oberverwaltungsgericht Bremen geklagt werden. „So lang der Planfeststellungsbeschluss nicht rechtskräftig ist, möchten wir uns nicht äußern“, sagt Stefan Ketteler, Geschäftsführer der BEG. Die Deponiegegner „Keine Erweiterung Grauer Wall“ (BIK.E.G) wollen sich äußern.

Die Deponie Grauer Wall liegt direkt neben dem Speckenbütteler Park. Die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft darf den Müllberg erweitern. Er soll doppelt so hoch werden. Doch noch haben Bürger vier Wochen Zeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Foto eer

„Die Bürgerinitiative wird eine Mitgliederversammlung einberufen, um die weiteren Schritte einzuleiten“, sagt deren Sprecher Günther Flißikowski. Ziel sei die Klage vor dem Oberlandesgericht. Dafür brauchen die Deponiegegner aber 20.000 Euro, die sie noch nicht zusammen haben.

2.141 Einwände hat die BIKEG mit einer Unterschriftenliste gegen die Ausbaupläne eingereicht, 117 weitere Personen hätten ihre eigenen Bedenken formuliert. Alle wurden abgewiesen. „Vor allem die Schadstoffklasse III zur Einlagerung von giftigen Stoffen bereitet den Einwendern große Sorgen“, sagt Flißikowski. Die BEG hat beantragt, jährlich 10.000 bis 50.000 Tonnen Abfälle der Klasse I und 10.000 bis 25.000 Tonnen Abfälle der Klasse III auf der Deponie zu lagern. In einer Deponie der Klasse I dürfen gering belastete Abfälle wie beispielsweise leicht ölhaltiger Boden gelagert werden. Asbest wäre ein Fall für die Deponie der Klasse III, auf der höher belastete Abfälle gelagert werden dürfen und für die besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten. „Die Deponie wird nach Ausnutzung des Ablagerungsvolumens eine Endhöhe von rund 50 Metern haben“, steht im Planfeststellungsbeschluss. Das entspricht der doppelten Höhe von heute. Ein Grund dafür ist, dass die Abfälle nicht mehr „kubusförmig“ gelagert werden dürfen, weil der Niederschlag nicht abfließen kann. Nach der neuen bundesweiten Deponieverordnung muss der Abfallhaufen deshalb künftig spitz zulaufen. In der Begründung der Planfeststellungsbehörde heißt es weiter, dass der Standort der Deponie „aus geologischer Sicht“ sehr gut geeignet sei.

Öffentliche Bekanntmachung

Der Planfeststellungsbeschluss wird amtlich bekannt gemacht. Dafür liegt er mit einer Ausfertigung aller Planunterlagen vom 15. bis 29. Mai an drei Stellen aus: im Rathaus Langen, Sieverner Straße, (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr) im Bürgerbüro im Hanse Carré (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr), im Technischen Rathaus, Fährstraße, Zimmer 109 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr). Das Stadtplanungsamt ist montags zwischen 15 und 17 Uhr erreichbar, allerdings muss vorher ein Termin vereinbart werden: ( 590 2885. Der Beschluss wird auch auf der Internetseite des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr veröffentlicht.

www.umwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen179.c.6827.de

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 11.05.2012 von Lili Mafiotte

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Im Herbst fällt Deponie-Entscheidung

Donnerstag, 10. Mai 2012 12:56

Oberverwaltungsgericht in Lüneburg prüft jetzt die Begründung der Firma Freimuth für das Normenkontrollverfahren

DRIFTSETHE. Im Streit um die künftige Nutzung der Sandgrube Driftsethe-Weißenberg steht es nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zwar 1:0 für die Gemeinde Driftsethe und die Samtgemeinde Hagen, die dort eine Erlebnislandschaft planen. Aber die Bülkauer Firma Freimuth, die eine Bauschuttdeponie errichten will, gibt nicht auf. Sie setzt auf das Normenkontrollverfahren. Das wird vielleicht schon im Herbst entschieden.

Beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist jetzt die Begründung für das Normenkontrollverfahren eingegangen, das die Firma Freimuth gegen den Bebauungsplan beantragt hat. Laut dem Plan sollen am Weißenberg Erlebnislandschaften entstehen, die sich mit den Themen Rohstoffabbau und Renaturierung beschäftigen. Außerdem sollen Spiel- und Sportmöglichkeiten geschaffen werden.

Einfahrt zur Sandgrube der Bülkauer Abbruch- und Tiefbaufirma Freimuth in Driftsethe: Rund 11,4 Hektar groß ist deren Gelände. Gegen den Plan, dort eine Bauschuttdeponie zu errichten, wenden sich Gemeinde, Samtgemeinde und Bürger. Nun muss das Gericht darüber entscheiden. Foto us

Um das Gebiet am Weißenberg für die Naherholungspläne freizuhalten, hatte der Gemeinderat Driftsethe 2010 eine Veränderungssperre beschlossen. Doch dagegen wehrte sich der Bülkauer Unternehmer Freimuth und beantragte ein Normenkontrollverfahren in Lüneburg. Seine Begründung: Die Gemeinde betreibe eine reine Verhinderungspolitik. Die Nutzung des Gebiets für Naherholungszwecke und Tourismus sei nur vorgeschoben, um die Deponie zu verhindern.

Doch weil der Bebauungsplan für die rund 20 Hektar (40 Fußballfelder) große Fläche inzwischen rechtskräftig geworden war, war die Veränderungssperre nicht mehr von Bedeutung. Eine gerichtliche Entscheidung über diese Sperre wurde somit überflüssig.

Das Gericht in Lüneburg hatte nur noch zu entscheiden, wer die Kosten des Normenkontrollverfahrens trägt. Dabei ist abzuwägen, wer vermutlich die unterlegene Partei gewesen wäre. In diesem Fall wurden die Kosten von den Richtern der Firma Freimuth auferlegt. In der Begründung verwies das Gericht auf die vorliegende Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Schatzgrube Weißenberg“. Die Planungen der Gemeinde und Samtgemeinde ließen nicht erkennen, dass sie nicht verwirklicht werden könnten, da es sich um keinen großen Investitionsaufwand handele.

„Das Urteil zeigt für uns in eine gute Richtung“, hatte Samtgemeindebürgermeisterin Susanne Puvogel (SPD) im November die Entscheidung kommentiert. Sie hofft, dass es auch bei der nächsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG), in dem nochmals die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft wird, bei dieser rechtlichen Bewertung bleibt.

Gerichtssprecher Sven-Marcus Süller teilte gestern mit, dass die Behandlung von Normenkontrollverfahren üblicherweise länger dauere, doch weil dem OVG die Inhalte und Rechtspositionen der Kommunen einerseits und der Firma Freimuth andererseits weitgehend bekannt seien, könne mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr gerechnet werden – „möglicherweise im Herbst“.

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 10.05.2012 von Herbert Klonus

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Bauschuttfirma gibt nicht auf

Freitag, 27. April 2012 14:30

Normenkontrollverfahren verschärft Streit um “Schatzgrube Weißer Berg”

Bauschuttdeponie oder Erlebnislandschaft in Driftsethe-Weißenberg? Kommune und Bürger haben sich für letzteres entschieden. Das laufende Normenkontrollverfahren der Firma Freimuth lässt vermuten, dass die Deponie-Planung noch nicht zu den Akten gelegt ist.

Eine Kulisse wie in einem Western: die Driftsether Sandgrube. Die Ansicht verdeutlicht, warum die Samtgemeinde den Bereich für eine touristische Schutzgrube hält. FOTO: Bär

HAGEN. Das von der Firma Freimuth Abbruch und Recycling GmbH aus Bülkau beantragte Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Driftsethe “Schatzgrube Weißer Berg” läuft weiter. Die Begründung der Firma ist Ende März beim zuständigen Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Lüneburg eingegangen. Eine Abschrift ging an das von der Driftsether Gemeinde beauftragte Rechtsanwaltsbüro zur Stellungnahme. Auch Bürgermeister Heiner Schöne (Wählergemeinschaft) liegen die Papiere vor. Öffentlich werden die Einwände nicht behandelt, den Ratsmitgliedern sei nur unter Wahrung der Vertraulichkeit die Einsicht gestattet, erklärte er auf Nachfrage.

Das beantragte Normenkontrollverfahren der Firma Freimuth laufe “normal” weiter, es habe etwas länger gedauert, teilte dazu Pressesprecher Dieter Schütte am Oberlandesgericht mit. Wann über das Verfahren entschieden werde, sei nicht absehbar. Als vor mehr als drei Jahren die Pläne der Firma Freimuth für eine Bauschuttdeponie in einer Sandgrube in Driftsethe-Weißenberg bekannt wurden, machten sich Bürger, Bürgerinitiativen, die Gemeinde Driftsethe und die Samtgemeinde Hagen für eine alternative Planung stark: Sie wollen dieses Gebiet für Freizeit und Erholung nutzen. Ein Flächennutzungsplan der Samtgemeinde für dieses Gebiet ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden, ebenso die folgende Feinplanung über einen Bebauungsplan, den die Gemeinde Driftsethe aufstellte. In dem Sondergebiet für Erholung und Freizeitnutzung sind mittlerweile ein neuer Wanderweg, der Startpunkt für das Geo-Catching und ein Parkplatz angelegt worden. Die Bürgerinitiativen werteten das Gebiet rund um die Sandgruben mit Schautafeln über Natur, Geschichte, Land und Leute auf, nutzen das Gebiet am Weißenberg für Kunst in der Natur und machen damit darauf aufmerksam, dass hier für Bauschutt kein Platz ist.

Bereits gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes beantragte die Firma Freimuth ein Normenkontrollverfahren, weil darin eine sofortige Veränderungssperre eingeschlossen war. Dieses Verfahren erledigte sich quasi von alleine, als der Driftsether Bebauungsplan im Mai des vergangenen Jahres rechtskräftig wurde. Nun wird das Gericht überprüfen, ob bei der Aufstellung des Bebauungsplanes alles mit rechten Dingen zuging, beispielsweise Form und Fristen eingehalten wurden.

Die Planungsaktivitäten der Kommune brachten das von der Firma Freimuth eingeleitete Raumordnungsverfahren ins Rollen, das durch die rechtskräftige Flächennutzungsplanänderung allerdings eingestellt wurde. Dennoch kann die Firma die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens jederzeit beantragen, zuständig dafür ist das Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg als Landesbehörde. Bisher wurde der Antrag nicht gestellt. In der Firmenzentrale in Bülkau war zum Stand beziehungsweise zur Fortsetzung der Deponieplanung in Driftsethe nichts zu erfahren.

Zankapfel Weißer Berg: Aus dem weiten Gelände wollen Bürgerinitiativen eine Erlebnislandschaft machen, die Firma Freimuth möchte die Sandgrube aber als Bauschuttdeponie nutzen. FOTO: Bär

Im rund 50 Kilometer entfernten Haaßel bei Selsingen plant die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ebenfalls eine Bauschuttdeponie, das Genehmigungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg läuft. Zurzeit klagt das Unternehmen gegen den Landkreis Rotenburg, weil der die Straßennutzung im Falle eines Baus versagt hat. Die Firma hat von ihrem ursprünglichen Vorhaben bereits im vergangenen Jahr “Bedarfsgerecht” einiges abgestrichen und plant jetzt in wesentlich kleinerem Umfang.

Quelle: OSTERHOLZER KREISANZEIGER vom 27. April 2012 (Luise Bär)

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Altlast schlummert am „Schietberg“

Sonntag, 22. April 2012 18:47

Umweltschutzamt untersucht 42000 Quadratmeter großes Gelände – Gutachten sieht ein hohes Gefährdungspotenzial

Altlasten in der Stadt: Kataster weist 570 Flächen mit Altablagerungen und Altstandorten von Industriebetrieben aus

Die ehemalige Tongrube südlich des heutigen Loxstedter Wegs: Vor dem Zweiten Weltkrieg wurde sie als Badesee genutzt, später mit Müll und Schutt verfüllt. Foto: Schmalstieg

WULSDORF. „Habt ihr wieder auf dem Schietberg gespielt?“, hieß es in den 60er Jahren, wenn die Wulsdorfer Butjer mit irgendeinem Fund nach Hause kamen. Der „Schietberg“ war ein ehemaliger Ziegeleiteich südlich vom Loxstedter Weg. Er wurde unter anderem mit Müll und Schutt verfüllt. Was unter der Erde schlummert, weiß niemand genau. Seit 2010 zieht das Umweltschutzamt Wasserproben..

Untersucht wird aber nicht nur der Bereich der ehemaligen Tongrube. Das komplette Gelände, auf dem die Ziegelei stand, steht im Fokus der Bodenschutzbehörde. Immerhin 42000 Quadratmeter. Ein Teil der Flächen im Bereich der Straßen An der Tongrube und Ziegeleistraße wurde verfüllt und mit Einfamilienhäusern bebaut. Südlich davon liegt die ungeordnete Deponie – der „Schietberg“, über den heute Gras gewachsen ist.

Dass der Bereich jetzt intensiver untersucht wird, hat seinen Grund. „Das Wasserschutzgebiet soll erweitert werden. Die Planungen dafür laufen“, sagt Eilert Janßen, Leiter des Umweltschutzamtes. Geklärt werden soll, wie sicher die Deponie ist, und ob über einen Graben möglicherweise belastetes Wasser in die Rohr fließen kann. „Wir entnehmen Proben aus einem Graben, haben verschiedene Oberflächenmessstellen und werden auch noch Grundwassermessstellen in 8 bis 9 Meter Tiefe einrichten“, so Janßen. Zwei bis drei Jahre werde die Erkundung dauern, „bis aussagekräftige Ergebnisse vorliegen. Wenn Grenzwerte überschritten werden, müssen wir handeln.“ Gemeint ist damit eine Sanierung.

Unrat, Container, ein Schrott-Boot, Altreifen und vieles mehr lagern immer noch auf dem „Schietberg“. 1999 hatte das die Polizei bei einer Ortsbegehung bereits moniert. Verändert hat sich dadurch nichts.

Foto NZ

Werft-Schlacke und Schutt
Ein unabhängiges Gutachterbüro hat den Bereich bereits untersucht, in dem unter anderem die Schichau Seebeck Werft Schlacke abgeladen hat. Abgekippt wurde in den Nachkriegsjahren aber auch von der US-Army. Unterlagen, worum es sich dabei gehandelt hat, gibt es keine. Aber auch Hausmüll und Schutt landeten auf dem „Schietberg“. Im Gutachten heißt es dazu: „Aufgrund des wahrscheinlich hohen Anteils industriellen Mülls ist mit einem hohen Gefährdungspotenzial zu rechnen. Eine Gefährdung der Pfade Boden und Grundwasser ist wahrscheinlich. Eine Gefährdung der Bewohner über den Boden- oder Luftpfad kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.“

 

 

 

 

 

 

Gelb und orange eingerahmt ist das Untersuchungsgebiet in Wulsdorf . Über die ungeordnete Deponie (Aufschüttung) ist inzwischen Gras gewachsen.

Quelle Umweltschutzamt

Auf einem unbebauten Grundstück am Loxstedter Weg 9 liegt unter 60 Zentimeter Sand eine gut 3,60 Meter dicke Schlackeschicht, darunter folgt Ton. Eine chemische Analyse ergab hohe Blei-, Zink- und PAK-Belastungen (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe). Auch Quecksilber, Cadmium und Chrom traten erhöht auf.

Bei der historischen Bestandsaufnahme wurden Luftbilder, Bohrprofile und Unterlagen von Bau- und Umweltschutzamt sowie dem Stadtarchiv verwendet. Eine Zeitzeugenbefragung, um herauszufinden was dort noch lagern könnte, fand bisher nicht statt.

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 29.02.2012 von Jürgen Rabbel

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Altlastenkataster für die ganze Stadt erstellt

Sonntag, 22. April 2012 18:46

Prioritätenliste für Untersuchungen – Nach dem Zweiten Weltkrieg sind viele Tongruben verfüllt worden

BREMERHAVEN. Rund 570 Flächen gibt es in Bremerhaven, die im sogenannten Altlastenkataster aufgeführt sind. Dabei handelt es sich um Flächen mit Altablagerungen (Hausmüll, Bauschutt, Schlacken) und um Altstandorte. „Das sind Grundstücke, auf denen mit umweltgefährlichen Stoffen umgegangen worden ist“, klärt Eilert Janßen, Leiter des Umweltschutzamts, auf. „Nur wenn nach eingehender Untersuchung feststeht, dass eine Gefahr für die Umwelt besteht, werden diese Standorte saniert.“

In den 1990er Jahren hat das damals noch zuständige Amt für Stadtreinigung damit begonnen, Daten über Altlasten zu sammeln. Mit Inkrafttreten des Bremischen Bodenschutzgesetzes 1999 übernahm das Umweltschutzamt diese Aufgabe. Dazu gehört die Bewertung der möglichen Gefahrenorte im Boden genauso wie der vorsorgende Bodenschutz. „Schlacke aus einer Müllverbrennungsanlage oder aus einem Hochofen darf wegen der gebundenen Rückstände zum Beispiel nicht in den Boden eingebaut werden“, so Janßen.

 

 

 

Unter der Sportanlage der TSV Wulsdorf lagert Hausmüll. Am westlichen Teil der abgedeckten Altdeponie werden regelmäßig Wasserproben gezogen.

Foto NZ

Bohrungen niedergebracht
Seit 2000 ist das Umweltschutzamt dabei, nach einer internen Prioritätenliste die Altstandorte zu beurteilen. „Dafür werden Bohrungen niedergebracht, Proben gezogen und analysiert“, beschreibt Janßen die Vorgehensweise. Denn längst nicht von jedem Altlaststandort gehe eine Gefahr aus. Eine große Rolle spiele zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit und die Frage, ob Flüssigkeiten auslaufen und ins Grundwasser gelangen können. „All das versuchen wir herauszufinden“, so Janßen.

Ganz oben auf der Liste stehen Standorte ehemaliger chemischer Reinigungen. „Anlagen, die seit Anfang der 1930er Jahre betrieben wurden“, sagt Martin Albers, Abteilungsleiter der Bodenschutzbehörde. „Damals kamen nämlich chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) auf. Ein guter Fettlöser.“ Solche Rückstände halten sich im Boden und stellen ein Gefahrenpotenzial dar.

Schon lange im Blick haben die Bodenschützer unter anderem den Sportplatz der TSV Wulsdorf. „In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lagen dort nämlich Eisteiche“, berichtet Janßen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Lehmkuhle, sie lag an der heutigen Heinrich-Kappelmann-Straße, mit Hausmüll verfüllt und anschließend mit Bauschutt abgedeckt. 80 Zentimeter liegen heute zwischen der Oberfläche und dem vier bis fünf Meter in die Tiefe reichenden „Müllkörper“. „Eine Gefahr geht von der Kippe nicht aus“, sagt Janßen. Mit einer Einschränkung. Im westlichen Teil in Richtung Fischereihafen tritt Wasser mit einer großen Bandbreite an Mineralöl-Kohlenwasserstoffen aus.

Unbedrohliche Kleinstmengen
„Wir haben zwar nur unbedrohliche Kleinstmengen festgestellt, aber der Bereich liegt im Wasserschutzgebiet.“ Aus diesem Grund werden seit Jahren an 15 Messstellen drei Mal im Jahr Proben gezogen. „Handlungsbedarf besteht zurzeit aber nicht“, versichert Janßen. Solche ehemaligen Müllhalden wie in Wulsdorf gibt es stadtweit. Auch unter dem Platz des SC Sparta an der Pestalozzistraße habe früher ein Ziegelei-Teich existiert.

Im Prinzip kann jeder Bürger eine Altlastenanfrage für sein Grundstück stellen. Sie ist allerdings kostenpflichtig (58 Euro). „Wer neu bauen möchte, für den ist es sogar Pflicht“, sagt Albers. Aber immer wenn ein Altstandort so liege, dass zum Beispiel auch Gärten davon betroffen sind, „benachrichtigen wir grundsätzlich die Eigentümer.“

 

 

 

 

 

 

Wasser aus dem Graben am Loxstedter Weg wird regelmäßig untersucht. Über das Grabensystem entlang des „Schietbergs“ könnten Schadstoffe in die Rohr fließen.

Foto NZ

Auf einen Blick:
Was?
Zwischen der „Industriesiedlung“ und der Weserstraße befand sich zwischen 1874 und 1934 eine Ziegelei. Die angrenzende ehemalige Tongrube wurde verfüllt.

Geologie:
Das Gebiet liegt am Übergang von der Wulsdorfer Geest zur Luneplate. Der nordöstliche Bereich liegt auf sogenanntem Geschiebelehm, südlich des Loxstedter Wegs ist der Lehm von Klei überlagert. Westlich des Ziegeleiwegs und südlich dominiert Klei, im östlichen Bereich liegt unter dem Klei Lauenburger Ton.

Hydrologie:
Die oberflächennahen Schichten sind gering durchlässig. Der Schutz des Grundwassers wird von Experten dadurch als hoch eingestuft

Quelle: NORDSEE-ZEITUNG vom 29.02.2012 von (bel)

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