Schatzgrube Weißenberg: NABU erringt Teilerfolg
– Arbeiten vorerst gestoppt –
Bürgermeister: Freuen uns über Entscheidung
Hagen. Die Bauarbeiten auf der Bauschuttdeponie Weißenberg in Hagen müssen vorerst eingestellt werden. Der Naturschutzbund (NABU) hat einen Teilerfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erstritten, das einem Antrag des NABU recht gegeben hat.
![](https://www.driftsethe-gegen-deponien.de/wp-content/uploads/2024/05/Entscheidung-des-OVG-zur-Deponie-Weissenberg-520x297.jpg)
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einem Antrag des Naturschutzbunds (NABU) Niedersachsen stattgegeben und damit den geplanten Bau der Bauschuttdeponie in der Schatzgrube Weißenberg in Hagen vorerst gestoppt. „Wir haben gute Chancen, die Deponie endgültig zu verhindern“, sagte NABU Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit. „Das Gericht musste sich bisher nur mit einem Bruchteil unserer Argumente auseinandersetzen.“
Was kritisiert der NABU an der Deponie?
Aus Sicht des NABU verstößt das umstrittene Projekt des Unternehmens Freimuth gegen zahlreiche Umweltschutzgesetze. Zudem würden demnach die Klimaschutzziele nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere wurde bemängelt, dass das Gewerbeaufsichtsamt als Planfeststellungsbehörde die Auswirkungen des Vorhabens auf den CO2-Ausstoß nicht umfassend geprüft und in seine Entscheidung einbezogen habe.
Das Oberverwaltungsgericht hat einem entsprechenden Antrag des NABU stattgegeben. Damit müssen die Bauarbeiten vorerst gestoppt werden. Konkret stellte das Gericht fest: „Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners… zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie… wird wiederhergestellt.“
Das bedeutet, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung der Gerichte über die Deponie nicht mehr weiter gebaut werden darf.
Gegen den Bau laufen bereits seit Jahren mehrere Klagen. Das Unternehmen hatte vor Gericht erstritten, dass es bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterbauen darf. Doch nun hat das Oberverwaltungsgericht anders entschieden. Außerdem stellte das Gericht fest: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“ Somit hat das Unternehmen bis zur abschließenden Entscheidung keine Möglichkeit für eine Klage oder einen Einspruch mehr. Bis dahin kann auch nicht mehr weitergebaut werden. Das Unternehmen trägt zudem die Kosten für das Verfahren zur aktuellen Entscheidung. Dieser Streitwert wurde vom Gericht auf 15.000 Euro festgelegt.
Die Richter folgen in ihrer Argumentation größtenteils der Kritik des NABU am Planfeststellungsbeschluss des Gewerbeaufsichtsamtes und kommen in der schriftlichen Begründung zu dem Schluss: „Gemessen daran lässt sich eine hinreichende Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde nicht feststellen.“
Weiter schreibt das Gericht: „Zu den CO2-relevanten Auswirkungen des Vorhabens, welche in die Abwägung einzustellen sind, verhält sich der Planfeststellungsbeschluss im Rahmen der Gesamtabwägung jedoch überhaupt nicht.“ Sprich: Das Gewerbeaufsichtsamt hat den CO2-Ausstoß demnach überhaupt nicht berücksichtigt.
„Der so vorliegende Abwägungsmangel ist auch erheblich, weil er offensichtlich ist…“, so das Gericht. Es könne außerdem nicht ausgeschlossen werden, dass das Fehlen dieser Abwägung einen Einfluss auf das Ergebnis haben werde. Fazit des Gerichts: „Dies zugrunde gelegt, leidet der angegriffene Planfeststellungsbeschluss derzeit jedenfalls an einem Abwägungsfehler im Sinne eines Abwägungsdefizits.“
Hagens Bürgermeister äußerte sich zu der Entscheidung des Gerichts. „Das freut uns natürlich“, sagt Andreas Wittenberg (parteilos). Zumal die Gemeinde mit einem ähnlichen Verfahren gescheitert war. Ärgerlich aus Sicht der Verwaltung: Das Unternehmen Freimuth hatte in den vergangenen Monaten Fakten geschaffen und zahlreiche Bäume und Pflanzen entfernt. Diese sollten daher zumindest bei den Ausgleichspflanzungen ersetzt werden, so der Bürgermeister.
Das Unternehmen Freimuth aus Bülkau wollte sich auf Anfrage der NORDSEE-ZEITUNG nicht äußern. Augenzeugenberichten zufolge sollen aber in den vergangenen Tagen mehrere Baufahrzeuge von der Baustelle abgezogen worden sein.
Quelle: Nordsee-Zeitung vom 14.05.2024 von Jan Iven