Klimaschutz/Naturschutz
Gericht stoppt Bau der Bauschuttdeponie Driftethe
Hannover – Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einem Antrag des NABU Niedersachsen stattgegeben und damit den geplanten Bau der Bauschuttdeponie Driftsethe auf dem Gebiet der Gemeinde Hagen im Bremischen vorerst gestoppt. Die Entscheidung vom 7. Mai 2024 ist ein wichtiger Erfolg für den Klima- und Umweltschutz.
Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutzgesetze
Der NABU Niedersachsen hatte gegen die Genehmigung des Projektes geklagt, da es gegen zahlreiche Umweltschutzgesetze verstößt und die Klimaschutzziele nicht ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere wurde bemängelt, dass das Gewerbeaufsichtsamt als Planfeststellungsbehörde die Auswirkungen des Vorhabens auf den CO2-Ausstoß nicht umfassend geprüft und in seine Entscheidung einbezogen hat.
![](https://www.driftsethe-gegen-deponien.de/wp-content/uploads/2024/05/Distelhummel-Bild-Hans-Juergen-Roland-520x362.jpg)
Bei der betroffenen Fläche handelt es sich außerdem um ein ökologisch besonders wertvolles Gebiet, das für seinen außergewöhnlichen Artenreichtum bekannt ist. Hier wurde die sehr seltene Distelhummel nachgewiesen – das einzige bekannte Vorkommen in ganz Norddeutschland. Der Schutz dieser einzigartigen Artenvielfalt ist ein wesentlicher Grund für das Engagement des NABU Niedersachsen gegen das Bauvorhaben.
Gerichtsentscheidung stärkt Klimaschutz
„Das Urteil zeigt, dass Umwelt- und Artenschutz ernst genommen werden muss. Erstmals hat ein Gericht den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes wirkliche Bedeutung beigemessen“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.
Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt des NABU Niedersachsen, betont die bundesweite Bedeutung des Falles: „Dies könnte weitreichende Folgen für ähnliche Projekte in ganz Deutschland haben.“
Trotz der Möglichkeit, dass die Behörden das Planungsverfahren überarbeiten, bleibt der Rechtsstreit offen. „Wir haben gute Chancen, die Deponie endgültig zu verhindern. Das Gericht musste sich bisher nur mit einem Bruchteil unserer Argumente auseinandersetzen“, so Buschmann weiter.
Diese richtungsweisende Entscheidung stärkt die Rolle des Umweltschutzes in der Planungspraxis und verdeutlicht die Notwendigkeit, bei allen Entscheidungen die Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.
Quelle: NABU Niedersachsen – Pressestelle Pressemitteilung Nr. 43/24 vom 13. Mai 2024
Cornelia Bödecker ||| Renée-Josephine Gerber